physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin

Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kassenzulassung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Kassenzulassung
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
04.03.2014 10:40
Hallo,

ich brauch eure Erfahrung bezüglich der Kassenzulassung für eine Physio-Praxis.
Die Praxis soll werben mit der Zusatzbezeichung Fachrichtung Manuelle Therapie & Osteopathie.
Ich möchte also keine klassische KG etc. anbieten sondern mich darauf spezialisieren.
Gesamtfläche der Praxis sind 100 qm, für die 3 Räume bleiben insgesamt 53 qm. Aufgrund der Fensteranordung müssen die Zwischenwände so gezogen werden, dass jeder Raum 17,6 qm hat.
In den Vorgaben für die Kassenzulassung wird von min. 20 qm gesprochen.
Da ich mich aber auf MT und Osteo spezialisiere und keine KG anbiete...meint ihr das funktioniert?
1

Gefällt mir

Hallo, ich brauch eure Erfahrung bezüglich der Kassenzulassung für eine Physio-Praxis. Die Praxis soll werben mit der Zusatzbezeichung Fachrichtung Manuelle Therapie & Osteopathie. Ich möchte also keine klassische KG etc. anbieten sondern mich darauf spezialisieren. Gesamtfläche der Praxis sind 100 qm, für die 3 Räume bleiben insgesamt 53 qm. Aufgrund der Fensteranordung müssen die Zwischenwände so gezogen werden, dass jeder Raum 17,6 qm hat. In den Vorgaben für die Kassenzulassung wird von min. 20 qm gesprochen. Da ich mich aber auf MT und Osteo spezialisiere und keine KG anbiete...meint ihr das funktioniert?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich brauch eure Erfahrung bezüglich der Kassenzulassung für eine Physio-Praxis.
Die Praxis soll werben mit der Zusatzbezeichung Fachrichtung Manuelle Therapie & Osteopathie.
Ich möchte also keine klassische KG etc. anbieten sondern mich darauf spezialisieren.
Gesamtfläche der Praxis sind 100 qm, für die 3 Räume bleiben insgesamt 53 qm. Aufgrund der Fensteranordung müssen die Zwischenwände so gezogen werden, dass jeder Raum 17,6 qm hat.
In den Vorgaben für die Kassenzulassung wird von min. 20 qm gesprochen.
Da ich mich aber auf MT und Osteo spezialisiere und keine KG anbiete...meint ihr das funktioniert?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
K. Leistritz
04.03.2014 11:01
Hallo Anonymus

Für eine Kassenzulassung wird das nicht funktionieren. Die räumlichen Bestimmungen müssen leider erfüllt werden. Generell wird es auch ein Problem mit dem Namen Osteopathie geben. Wenn Du dies so auf dein Schild schreiben willst, musst du Voll HP sein. Selbst als sektoraler HP
darfst Du die Osteopathie so nicht bewerben.

Osteopathie fällt unter die Ausübung der Heilkunde und das ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.

Du darfst Osteopathie durchführen, wenn es als Privatrezept verschrieben wird und Du die entsprechende Ausbildung hast. Da aber Osteopathie KEIN Heilmittel ist, ist es nicht delegierbar und darf eigentlich auch nicht als Privatrezept verschrieben werden. Jedoch zahlen es manche Kassen. Ich denke dazu wird es demnächst neue Urteile geben.
5

Gefällt mir

• Gerry
• Wonderwoman
• michael933
• die neue
• morpheus-06
Hallo Anonymus Für eine Kassenzulassung wird das nicht funktionieren. Die räumlichen Bestimmungen müssen leider erfüllt werden. Generell wird es auch ein Problem mit dem Namen Osteopathie geben. Wenn Du dies so auf dein Schild schreiben willst, musst du Voll HP sein. Selbst als sektoraler HP darfst Du die Osteopathie so nicht bewerben. Osteopathie fällt unter die Ausübung der Heilkunde und das ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt. Du darfst Osteopathie durchführen, wenn es als Privatrezept verschrieben wird und Du die entsprechende Ausbildung hast. Da aber Osteopathie KEIN Heilmittel ist, ist es nicht delegierbar und darf eigentlich auch nicht als Privatrezept verschrieben werden. Jedoch zahlen es manche Kassen. Ich denke dazu wird es demnächst neue Urteile geben.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Suture
04.03.2014 12:39
Hallo
Darf ich fragen wie du das machen willst, Kassenzulassung nur mit MT, aber keine KG? So kannst du nicht überleben. Die Kassenzulassung wirst du so nicht bekommen. Außerdem brauchst du 1 Raum mit 20qm die anderen müssen glaube ich min. 6 oder 8qm haben,... Schau dir doch einfach im google die Bestimmungen an. Zudem wird eine mind. Stundenzahl verlangt, in der du verfügbar sein musst.
1

Gefällt mir

Hallo Darf ich fragen wie du das machen willst, Kassenzulassung nur mit MT, aber keine KG? So kannst du nicht überleben. Die Kassenzulassung wirst du so nicht bekommen. Außerdem brauchst du 1 Raum mit 20qm die anderen müssen glaube ich min. 6 oder 8qm haben,... Schau dir doch einfach im google die Bestimmungen an. Zudem wird eine mind. Stundenzahl verlangt, in der du verfügbar sein musst.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Suture schrieb:

Hallo
Darf ich fragen wie du das machen willst, Kassenzulassung nur mit MT, aber keine KG? So kannst du nicht überleben. Die Kassenzulassung wirst du so nicht bekommen. Außerdem brauchst du 1 Raum mit 20qm die anderen müssen glaube ich min. 6 oder 8qm haben,... Schau dir doch einfach im google die Bestimmungen an. Zudem wird eine mind. Stundenzahl verlangt, in der du verfügbar sein musst.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

K. Leistritz schrieb:

Hallo Anonymus

Für eine Kassenzulassung wird das nicht funktionieren. Die räumlichen Bestimmungen müssen leider erfüllt werden. Generell wird es auch ein Problem mit dem Namen Osteopathie geben. Wenn Du dies so auf dein Schild schreiben willst, musst du Voll HP sein. Selbst als sektoraler HP
darfst Du die Osteopathie so nicht bewerben.

Osteopathie fällt unter die Ausübung der Heilkunde und das ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.

Du darfst Osteopathie durchführen, wenn es als Privatrezept verschrieben wird und Du die entsprechende Ausbildung hast. Da aber Osteopathie KEIN Heilmittel ist, ist es nicht delegierbar und darf eigentlich auch nicht als Privatrezept verschrieben werden. Jedoch zahlen es manche Kassen. Ich denke dazu wird es demnächst neue Urteile geben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
JürgenK
04.03.2014 14:50
Hallo mab,
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm#Praxisausstattung
Esgibt keine "Sonderzulassungen"!!! Man muß das ganze "Pakeit annehmen und bereithalten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

1

Gefällt mir

Hallo mab, schau mal hier: http://www.physio.de/zulassung/physio.htm#Praxisausstattung Esgibt keine "Sonderzulassungen"!!! Man muß das ganze "Pakeit annehmen und bereithalten. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

JürgenK schrieb:

Hallo mab,
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm#Praxisausstattung
Esgibt keine "Sonderzulassungen"!!! Man muß das ganze "Pakeit annehmen und bereithalten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
H L
04.03.2014 15:13
Hallo miteinander,

ich habe eine Logopädie Praxis im Januar übernommen. Nachdem ich die Genehmigung vom vdak und Gesundheitsamt usw. hatte, habe ich angefangen zu arbeiten. Dabei habe ich übersehen, dass ich auch eine Genehmigung von der IKK - AOK benötige. Die habe ich inzwischen bekommen, allerdings erst zum 15.02.2014. Wie kann ich die Verordnungen vom Januar abrechnen?

Wäre dankbar über eine konstruktive Lösungsmöglichkeit
1

Gefällt mir

Hallo miteinander, ich habe eine Logopädie Praxis im Januar übernommen. Nachdem ich die Genehmigung vom vdak und Gesundheitsamt usw. hatte, habe ich angefangen zu arbeiten. Dabei habe ich übersehen, dass ich auch eine Genehmigung von der IKK - AOK benötige. Die habe ich inzwischen bekommen, allerdings erst zum 15.02.2014. Wie kann ich die Verordnungen vom Januar abrechnen? Wäre dankbar über eine konstruktive Lösungsmöglichkeit
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
04.03.2014 15:46
Gar nicht, da du zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung hattest.
Spreche mit IKK und AOK ob sie dir die Zulassung rückwirkend zum Zeitpunkt der VdEK Zulassung erteilen.



[bearbeitet am 04.03.14 15:50]
1

Gefällt mir

• Wonderwoman
Gar nicht, da du zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung hattest. Spreche mit IKK und AOK ob sie dir die Zulassung rückwirkend zum Zeitpunkt der VdEK Zulassung erteilen. [bearbeitet am 04.03.14 15:50]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Gar nicht, da du zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung hattest.
Spreche mit IKK und AOK ob sie dir die Zulassung rückwirkend zum Zeitpunkt der VdEK Zulassung erteilen.



[bearbeitet am 04.03.14 15:50]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

H L schrieb:

Hallo miteinander,

ich habe eine Logopädie Praxis im Januar übernommen. Nachdem ich die Genehmigung vom vdak und Gesundheitsamt usw. hatte, habe ich angefangen zu arbeiten. Dabei habe ich übersehen, dass ich auch eine Genehmigung von der IKK - AOK benötige. Die habe ich inzwischen bekommen, allerdings erst zum 15.02.2014. Wie kann ich die Verordnungen vom Januar abrechnen?

Wäre dankbar über eine konstruktive Lösungsmöglichkeit



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kassenzulassung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns