Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
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überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
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erstmal freue ich mich nun überhaupt eine Erhöhung der AOK Preise zu erleben, auch wenn Sie noch lange nicht ausreichen um das Gefühl zu haben ordentlich entlohnt zu werden und die AN ordentlich entlohnen zu können.
Nun wollte ich wissen ob ihr eure Privatpreise im Zuge der Erhöhungen der AOK anhebt, wartet bis VDEK etc nachziehen, oder ihr sowieso "immer zum Jahresbeginn" o.ä. erhöht.
Die zweite Frage die ich mir stelle ist die Erhöhung der Beihilfepreise. Vorweg, unsere Beihilfepatienten zahlen keine Beihilfepreise sondern Privatpreise UND wir arbeiten ausschliesslich mit Kindern die ja im gesetzlichen Krankenkassenbereich keine Zuzahlung leisten müssen. War es bisher schon einiges pro Behandlung an Zuzahlung, liegen die Zuzahlungen künftig ja im zweistelligen Bereich und sind in meinen Augen für Eltern mit behinderten Kindern nicht zumutbar. Nun sehe ich nicht, warum wir als Heilmittelerbringer da nachgeben sollten, würde aber gerne wissen ob sich die Verbände auch mit den Beihilfestellen auseinandersetzen um da eine Veränderung zu erwirken.
Auch bisher habe ich die Eltern immer angehalten die Problematik den Beihilfestellen zu erörtern und aufmerksam zu machen und werde dies selbstverständlich weiter tun. Dennoch sind sie eben auch nur Patienten und vor allem im Bereich der schwerer Betroffenen auch durchaus so mit anderen Dingen beschäftigt, dass eine Auseinandersetzung mit Beihilfestellen schwer vorstellbar ist. Ich werde diesbezüglich auch meinen Verband anschreiben, vielleicht weiß aber einer von Euch mehr zu diesem Thema.
Viele Grüße
Wickie70
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Wickie schrieb:
Hallo,
erstmal freue ich mich nun überhaupt eine Erhöhung der AOK Preise zu erleben, auch wenn Sie noch lange nicht ausreichen um das Gefühl zu haben ordentlich entlohnt zu werden und die AN ordentlich entlohnen zu können.
Nun wollte ich wissen ob ihr eure Privatpreise im Zuge der Erhöhungen der AOK anhebt, wartet bis VDEK etc nachziehen, oder ihr sowieso "immer zum Jahresbeginn" o.ä. erhöht.
Die zweite Frage die ich mir stelle ist die Erhöhung der Beihilfepreise. Vorweg, unsere Beihilfepatienten zahlen keine Beihilfepreise sondern Privatpreise UND wir arbeiten ausschliesslich mit Kindern die ja im gesetzlichen Krankenkassenbereich keine Zuzahlung leisten müssen. War es bisher schon einiges pro Behandlung an Zuzahlung, liegen die Zuzahlungen künftig ja im zweistelligen Bereich und sind in meinen Augen für Eltern mit behinderten Kindern nicht zumutbar. Nun sehe ich nicht, warum wir als Heilmittelerbringer da nachgeben sollten, würde aber gerne wissen ob sich die Verbände auch mit den Beihilfestellen auseinandersetzen um da eine Veränderung zu erwirken.
Auch bisher habe ich die Eltern immer angehalten die Problematik den Beihilfestellen zu erörtern und aufmerksam zu machen und werde dies selbstverständlich weiter tun. Dennoch sind sie eben auch nur Patienten und vor allem im Bereich der schwerer Betroffenen auch durchaus so mit anderen Dingen beschäftigt, dass eine Auseinandersetzung mit Beihilfestellen schwer vorstellbar ist. Ich werde diesbezüglich auch meinen Verband anschreiben, vielleicht weiß aber einer von Euch mehr zu diesem Thema.
Viele Grüße
Wickie70
Das BMI hat genatwortet, der Brief liegt dem VPT vor, dass dem BMI sehr wohl bewusst sei, dass ihre Beamte zuzahlungen leisten müssten, ...und diese das wissen (würden)....
Nun, sie wissen es nicht, hat ja auch keiner diese benachrichtigt.
Aber deine Überlegung ist schon korrekt.
Als ein Beispiel nehmen wir die KGN-ZNS Behandlung für Kinder.
Ab dem 01.09.2017 bezahlt die AOK BaWü für diese Behandlung 33.00 Euro, die Beihilfe erstattet 34.30 Euro..
Wenn jetzt im Median eine PP-Erhöhung vom Faktor 1,8 dazu kommt, beträgt der Preis für das HM 61,74 Euro.
Bliebe den Eltern eine Zuzahlung von 27,44 pro Behandlung, bei zehn Behandlungen eben 274,40 Euro.
Das ist leider Fakt.
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Die können doch nicht einfach die Augen zumachen und meinen mit Preisen von 1999 kommen Sie weiter. Und gleichzeitig meinen Beamte sie seien achsotoll "Privat versichert", können aber auch gar nicht aus der Nummer raus.
Für den Bundesinnenminister mögen es ja nur Peanuts sein, aber für jeden Lehrer, Polizeibeamten o.ä. sind diese Zuzahlungen echt Geld.
Danke für deine Antwort, ich melde mich morgen beim ZVK und frage nochmal aktuell nach.
Wickie
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Wickie schrieb:
JA, und die Fakten sind eben bei meinen Patienten zum Teil ziemlich heftig. Wer für eine einzige Behandlungsserie kommt kann dies sicher verschmerzen. Wenn aber 1- 2 x pro Woche eine Stunde Therapie notwendig ist, reden wir hier von lockeren 3000,00 pro Jahr. Das kann doch nicht zumutbar sein? Da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen unsere Preise durchzuziehen :angry:
Die können doch nicht einfach die Augen zumachen und meinen mit Preisen von 1999 kommen Sie weiter. Und gleichzeitig meinen Beamte sie seien achsotoll "Privat versichert", können aber auch gar nicht aus der Nummer raus.
Für den Bundesinnenminister mögen es ja nur Peanuts sein, aber für jeden Lehrer, Polizeibeamten o.ä. sind diese Zuzahlungen echt Geld.
Danke für deine Antwort, ich melde mich morgen beim ZVK und frage nochmal aktuell nach.
Wickie
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stefan 302 schrieb:
Ja mach das. So weit ich weiß, ist der SHV im Moment dran
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morpheus-06 schrieb:
Warum ein schlechtes Gewissen. Die Beihilfe ist nur eine Beihilfe zu den Behandlungskosten und keine Vollkaskoversicherung, das sagt das Ministerium ganz deutlich. Dafür sind die Beiträge zur Beihilfe deutlich geringer wie bei der PKV. Wer hat Mitleid mit mir, wenn ich z. B. bei der PKV 1.000€ im Monat abdrücken muss?
Habe einem Beamten Infos mitgegeben zum Beamtenbund und dem Beauftragten, damit von der Basis mal was passiert, das scheint fruchtbar...
Allerdings habe ich Aufschlüsselungen über Liste, Behandlungsinhalt etc.pp mitgegeben, damit auch eine "gescheite" Argumentation stattfinden kann.
Dass Praxen welche viele Beamte behandeln, hier immer wieder Diskussionen führen müssen, ist unleidlich und lähmt die Behandlungsziele.
Wenn wir der Basis unter die Arme greifen, kann das nur nützlich für uns sein.
Ansonsten wäre es mir wie dir ergangen, bis 2013 war ich privat versichert, damals 850 Euro Monatsbeitrag, Leistungen immer wieder diskussionswürdig, weil immer mehr gestrichen wurde.
Ich habe PP welche monatlich 1200.- Euro bezahlen bei max 80% Erstattung und das Wirtschaftlichkeitsgebot steht auch dort schon in den Tarifwerken.
Jetzt bin ich GKV versichert, privat zusatzversichert und bezahle -so notwendig- manches privat dazu und bin immer noch günstiger wie die Beiträge zur PKV.
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stefan 302 schrieb:
hast recht, jedoch muss das schon mal diskutiert werden.
Habe einem Beamten Infos mitgegeben zum Beamtenbund und dem Beauftragten, damit von der Basis mal was passiert, das scheint fruchtbar...
Allerdings habe ich Aufschlüsselungen über Liste, Behandlungsinhalt etc.pp mitgegeben, damit auch eine "gescheite" Argumentation stattfinden kann.
Dass Praxen welche viele Beamte behandeln, hier immer wieder Diskussionen führen müssen, ist unleidlich und lähmt die Behandlungsziele.
Wenn wir der Basis unter die Arme greifen, kann das nur nützlich für uns sein.
Ansonsten wäre es mir wie dir ergangen, bis 2013 war ich privat versichert, damals 850 Euro Monatsbeitrag, Leistungen immer wieder diskussionswürdig, weil immer mehr gestrichen wurde.
Ich habe PP welche monatlich 1200.- Euro bezahlen bei max 80% Erstattung und das Wirtschaftlichkeitsgebot steht auch dort schon in den Tarifwerken.
Jetzt bin ich GKV versichert, privat zusatzversichert und bezahle -so notwendig- manches privat dazu und bin immer noch günstiger wie die Beiträge zur PKV.
Und eure Rechnung liegt dann aber bei 1,65 fachen Satz?
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Wickie schrieb:
Ihr tretet in Verhandlungen mit privaten Versicherungen? Das ist mir noch nie eingefallen? Ist das nötig? Wir schliessen doch die Verträge mit den Patienten, diese dürfen sich dann gerne mit ihren KV`en auseinandersetzen. Aber wenn das sinnvoll wäre, kann ich das mal andenken.
Und eure Rechnung liegt dann aber bei 1,65 fachen Satz?
Allerdings hat das mit der Beihilfe rein nichts zu tun, die Verbände + SHV kann auch mit der Beihilfe keinerlei Abschlüsse erzielen.
Die Verbände müssten mit dem Verband privater Krankenversicherung einen "rundum" Vertrag abschließen, was diese im Moment nicht wollen. Es bleibt aber, dass jeder einzelen mit einzelnen PKV´en einen separaten Vertrag abschließt, in dem er seine Leistungen offenlegt und dann Preise für einzelne Leistungen abschließt.
Wir haben z.B. 4 solcher Vereinbarungen, eine über ambulante Reha für PP, eine über chronische Schmerztherapie, eine über MT und eine über sekt.HP Leistungen.
Spezielle Ausbildungen und ein definierter Qualitätsstandard muss jedoch gewährleistet werden.
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stefan 302 schrieb:
Ja, machen wir auch mit PKV´en.
Allerdings hat das mit der Beihilfe rein nichts zu tun, die Verbände + SHV kann auch mit der Beihilfe keinerlei Abschlüsse erzielen.
Die Verbände müssten mit dem Verband privater Krankenversicherung einen "rundum" Vertrag abschließen, was diese im Moment nicht wollen. Es bleibt aber, dass jeder einzelen mit einzelnen PKV´en einen separaten Vertrag abschließt, in dem er seine Leistungen offenlegt und dann Preise für einzelne Leistungen abschließt.
Wir haben z.B. 4 solcher Vereinbarungen, eine über ambulante Reha für PP, eine über chronische Schmerztherapie, eine über MT und eine über sekt.HP Leistungen.
Spezielle Ausbildungen und ein definierter Qualitätsstandard muss jedoch gewährleistet werden.
JA, und die Fakten sind eben bei meinen Patienten zum Teil ziemlich heftig. Wer für eine einzige Behandlungsserie kommt kann dies sicher verschmerzen. Wenn aber 1- 2 x pro Woche eine Stunde Therapie notwendig ist, reden wir hier von lockeren 3000,00 pro Jahr. Das kann doch nicht zumutbar sein? Da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen unsere Preise durchzuziehen :angry:
Ich habe vor Jahren meinen Beihilfe-Patienten immer ein vorformuliertes Schreiben an den Beamtenbund beigefügt, in dem dieser aufgefordert wird, im Sinne seiner Mitglieder beim Innenministerium vorstellig zu werden. Viele Patienten haben dies seinerzeit auch abgeschickt und als Antwort lediglich ein Schreiben mit abspeisenden Beschwichtigungen vom Beamtenbund bekommen, das genausogut vom BMI hätte sein können.
Angesichts der von Dir genannten finanziellen Belastung der beihilfeberechtigten Eltern behinderter Kinder stelle ich mir die Frage, ob nicht eine höchstinstanzliche Klage gegen das BMI dieses zu einer längst fälligen Anhebung der Beihilfepreise bewegen könnte. Diese Klage müßte natürlich aus den Reihen der betroffenen Beihilfeempfänger kommen, die auf die bestehende Ungleichbehandlung hinweisen müßten. GKV-Versicherte müssen für die Behandlung ihrer Kinder keine Zuzahlungen leisten. Soweit sie für eigene Behandlungen Zuzahlungen zu leisten haben, die in der Summe 2% ihres Bruttojahreseinkommens übersteigen, haben GKV-Versicherte die Möglichkeit, bei ihrer GKV einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen (korrigiert mich bitte, falls ich mich hier irren sollte).
Eine Belastung in Höhe von 3.000 Euro jährlich steht im krassen Misverhältnis zur Belastung von GKV-Versicherten, was sicherlich auch vor Gericht seine Würdigung fände, wenn denn nur endlich mal eine entsprechende Klage eingereicht würde! Da das BMI ausdrücklich in seiner Presseerklärung vom 07.02.2004 (Pressemitteilung BMI) darauf hinweist, dass bei Heilmitteln "Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten" entstünden, muss es auch dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn eben diese Eigenbeteiligung die Grenze des Zumutbaren übersteigt.
Natürlich könnten wir für uns aus dieser finanziellen Belastung der betroffenen Beihilfe-Versicherten die Konsequenz ziehen, uns mit der Berechnung nicht kostendeckender Honorare zufrieden zu geben. Dies käme letztlich der in unseren Kreisen weitverbreiteten Kombination aus Helfersyndrom und betriebswirtschaftlicher Ahnungslosigkeit gleich. Nur wer hilft dann uns, wenn wir eines Tages aufgrund unseres vermeindlich tugendhaften Verhaltens in die Altersarmut rutschen?
Der richtige Weg kann es daher nur sein, in jeder Form Druck gegen das BMI aufzubauen. Diese Aufgabe können wir den Betroffenen nicht abnehmen, können ihnen hierfür allerdings jede erdenkliche Unterstützung in Form von Hintergrund-Informationen bieten. Da wir bei mir in der Praxis keine Neuro-Kinder behandeln, haben wir solche krassen Belastungen bei unseren P-Patienten natürlich nicht, bzw. nur selten. Zumindest können sich unsere Beihilfepatienten in der Info-Box unserer Homepage darüber informieren, warum die Beihilfesätze bei uns nicht die Grundlage unserer Honorarsätze darstellen.
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MikeL schrieb:
wickie70 schrieb am 3.10.17 13:43:
JA, und die Fakten sind eben bei meinen Patienten zum Teil ziemlich heftig. Wer für eine einzige Behandlungsserie kommt kann dies sicher verschmerzen. Wenn aber 1- 2 x pro Woche eine Stunde Therapie notwendig ist, reden wir hier von lockeren 3000,00 pro Jahr. Das kann doch nicht zumutbar sein? Da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen unsere Preise durchzuziehen :angry:
Ich habe vor Jahren meinen Beihilfe-Patienten immer ein vorformuliertes Schreiben an den Beamtenbund beigefügt, in dem dieser aufgefordert wird, im Sinne seiner Mitglieder beim Innenministerium vorstellig zu werden. Viele Patienten haben dies seinerzeit auch abgeschickt und als Antwort lediglich ein Schreiben mit abspeisenden Beschwichtigungen vom Beamtenbund bekommen, das genausogut vom BMI hätte sein können.
Angesichts der von Dir genannten finanziellen Belastung der beihilfeberechtigten Eltern behinderter Kinder stelle ich mir die Frage, ob nicht eine höchstinstanzliche Klage gegen das BMI dieses zu einer längst fälligen Anhebung der Beihilfepreise bewegen könnte. Diese Klage müßte natürlich aus den Reihen der betroffenen Beihilfeempfänger kommen, die auf die bestehende Ungleichbehandlung hinweisen müßten. GKV-Versicherte müssen für die Behandlung ihrer Kinder keine Zuzahlungen leisten. Soweit sie für eigene Behandlungen Zuzahlungen zu leisten haben, die in der Summe 2% ihres Bruttojahreseinkommens übersteigen, haben GKV-Versicherte die Möglichkeit, bei ihrer GKV einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen (korrigiert mich bitte, falls ich mich hier irren sollte).
Eine Belastung in Höhe von 3.000 Euro jährlich steht im krassen Misverhältnis zur Belastung von GKV-Versicherten, was sicherlich auch vor Gericht seine Würdigung fände, wenn denn nur endlich mal eine entsprechende Klage eingereicht würde! Da das BMI ausdrücklich in seiner Presseerklärung vom 07.02.2004 (Pressemitteilung BMI) darauf hinweist, dass bei Heilmitteln "Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten" entstünden, muss es auch dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn eben diese Eigenbeteiligung die Grenze des Zumutbaren übersteigt.
Natürlich könnten wir für uns aus dieser finanziellen Belastung der betroffenen Beihilfe-Versicherten die Konsequenz ziehen, uns mit der Berechnung nicht kostendeckender Honorare zufrieden zu geben. Dies käme letztlich der in unseren Kreisen weitverbreiteten Kombination aus Helfersyndrom und betriebswirtschaftlicher Ahnungslosigkeit gleich. Nur wer hilft dann uns, wenn wir eines Tages aufgrund unseres vermeindlich tugendhaften Verhaltens in die Altersarmut rutschen?
Der richtige Weg kann es daher nur sein, in jeder Form Druck gegen das BMI aufzubauen. Diese Aufgabe können wir den Betroffenen nicht abnehmen, können ihnen hierfür allerdings jede erdenkliche Unterstützung in Form von Hintergrund-Informationen bieten. Da wir bei mir in der Praxis keine Neuro-Kinder behandeln, haben wir solche krassen Belastungen bei unseren P-Patienten natürlich nicht, bzw. nur selten. Zumindest können sich unsere Beihilfepatienten in der Info-Box unserer Homepage darüber informieren, warum die Beihilfesätze bei uns nicht die Grundlage unserer Honorarsätze darstellen.
JA, und die Fakten sind eben bei meinen Patienten zum Teil ziemlich heftig. Wer für eine einzige Behandlungsserie kommt kann dies sicher verschmerzen. Wenn aber 1- 2 x pro Woche eine Stunde Therapie notwendig ist, reden wir hier von lockeren 3000,00 pro Jahr. Das kann doch nicht zumutbar sein? Da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen unsere Preise durchzuziehen :angry:
Tja, wickie, diese Situation haben wir in der Logo schon seit Jahren. Beihilfe erstattet für 45 min (Standard) seit 1999 41,50. Unsere PPreise liegen durchschnittlich bei 70 Euro. Zuzahlung pro Sitzung 28,50. Hatte jetzt fast 4 Jahre lang ein schwer beroffenes Kind, 2xwöchentlich. Zuzahlung ca 10 000 Euro. Die RVO Kassen erstatten jetzt ab Oktober 45 Euro pro Therapie (Ba-Wü) - also deutlich über dem Beihilfesatz. Werde auf jeden Fall meine Preise im Januar auch wieder anheben.
Überleg doch mal, was genau diese Familien für Klavierunterricht, Reiten, Ballett und Nachhilfe ausgeben? Soviel sind dann 28 Euro pro Therapie gar nicht.
Das Schreiben von Mike habe ich auch schon Beamten mitgegeben (dein Einsatz und alle deine Infos dazu sind einfach klasse, Mike! Danke ). Nun, es wird sich erst dann etwas ändern, wenn bei genug Beamten der Leidensdruck entsprechend hoch ist und das kann noch dauern....
a) weil es den meisten noch gut genug geht und wir immer viel zu sehr von unseren eigenen prekären Finanzverhältnissen ausgehen und
b) weil es tatsächlich immer noch unglaublich viele KollegInnen gibt, die den Beihilfepreis berechnen, auch wenn dieser mittlerweile unter gkv niveau liegt.
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Susulo schrieb:
wickie70 schrieb am 3.10.17 13:43:
JA, und die Fakten sind eben bei meinen Patienten zum Teil ziemlich heftig. Wer für eine einzige Behandlungsserie kommt kann dies sicher verschmerzen. Wenn aber 1- 2 x pro Woche eine Stunde Therapie notwendig ist, reden wir hier von lockeren 3000,00 pro Jahr. Das kann doch nicht zumutbar sein? Da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen unsere Preise durchzuziehen :angry:
Tja, wickie, diese Situation haben wir in der Logo schon seit Jahren. Beihilfe erstattet für 45 min (Standard) seit 1999 41,50. Unsere PPreise liegen durchschnittlich bei 70 Euro. Zuzahlung pro Sitzung 28,50. Hatte jetzt fast 4 Jahre lang ein schwer beroffenes Kind, 2xwöchentlich. Zuzahlung ca 10 000 Euro. Die RVO Kassen erstatten jetzt ab Oktober 45 Euro pro Therapie (Ba-Wü) - also deutlich über dem Beihilfesatz. Werde auf jeden Fall meine Preise im Januar auch wieder anheben.
Überleg doch mal, was genau diese Familien für Klavierunterricht, Reiten, Ballett und Nachhilfe ausgeben? Soviel sind dann 28 Euro pro Therapie gar nicht.
Das Schreiben von Mike habe ich auch schon Beamten mitgegeben (dein Einsatz und alle deine Infos dazu sind einfach klasse, Mike! Danke ). Nun, es wird sich erst dann etwas ändern, wenn bei genug Beamten der Leidensdruck entsprechend hoch ist und das kann noch dauern....
a) weil es den meisten noch gut genug geht und wir immer viel zu sehr von unseren eigenen prekären Finanzverhältnissen ausgehen und
b) weil es tatsächlich immer noch unglaublich viele KollegInnen gibt, die den Beihilfepreis berechnen, auch wenn dieser mittlerweile unter gkv niveau liegt.
wenn die Patienten sich bei mir immer beschweren, wegen "überhöhter Preise" und die Beihilfestelle erstattet immer erst so spät, gebe ich jedesmal den Hinweis, genau das, was sie mir sagen, an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Da sind sie aber immer zu faul dazu. Wir müssen uns immer dieses Gejammere anhören, das eigentlich ganz woanders vorgetragen werden müßte.
Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn die Patienten sich bei mir immer beschweren, wegen "überhöhter Preise" und die Beihilfestelle erstattet immer erst so spät, gebe ich jedesmal den Hinweis, genau das, was sie mir sagen, an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Da sind sie aber immer zu faul dazu. Wir müssen uns immer dieses Gejammere anhören, das eigentlich ganz woanders vorgetragen werden müßte.
Gruß
Achilles2
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Susulo schrieb:
Vielleicht nicht zu faul, Achilles. Sie sehen die Notwendigkeit nicht wirklich, wollen nur bei dir bisschen jammern und denken "man kanns ja mal probieren".....
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Der SHV hatte schon einmal, der VPT schon mehrfach das BMI angeschrieben und auf die eingefrohrenen Beihilfepreise ihrer Beamten hingewiesen.
Das BMI hat genatwortet, der Brief liegt dem VPT vor, dass dem BMI sehr wohl bewusst sei, dass ihre Beamte zuzahlungen leisten müssten, ...und diese das wissen (würden)....
Nun, sie wissen es nicht, hat ja auch keiner diese benachrichtigt.
Aber deine Überlegung ist schon korrekt.
Als ein Beispiel nehmen wir die KGN-ZNS Behandlung für Kinder.
Ab dem 01.09.2017 bezahlt die AOK BaWü für diese Behandlung 33.00 Euro, die Beihilfe erstattet 34.30 Euro..
Wenn jetzt im Median eine PP-Erhöhung vom Faktor 1,8 dazu kommt, beträgt der Preis für das HM 61,74 Euro.
Bliebe den Eltern eine Zuzahlung von 27,44 pro Behandlung, bei zehn Behandlungen eben 274,40 Euro.
Das ist leider Fakt.
wir sind in der gleichen Situation. Als Praxis mit dem BMI verhandeln zu wollen wäre absurd, einzelne PKVen trauen wir uns aber schon zu, weil wir nicht auf die Verbände warten wollen. So haben wir gerade aktuell mit einer der größten PKVen eine Vereinbarung getroffen, die z. B. eine Erstattung für eine normale Bobath/Kinder von 54,34 Euro festschreibt. Wir berechnen 55,00 Euro, so dass ein Eigenanteil von 0,66 Euro/Bhdlg. bleibt. Das hilft zwar keinem Beihilfepatienten, ein entsprechender Hinweis zur Weitergabe durch die Eltern an die Beihilfestelle und/oder den Restkostenversicherer hat noch nie geschadet. Ähnlich verhält es sich mit allen anderen Positionen. Für einen HB etwa werden 21,28 Euro erstattet. Das Ganze ist gültig bis zum nächsten VdEK-Abschluss, dann muss neu gerechnet werden.
Hilft das ein wenig?
Mit kollegialen Grüßen
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Problem beschreiben
Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
wir sind in der gleichen Situation. Als Praxis mit dem BMI verhandeln zu wollen wäre absurd, einzelne PKVen trauen wir uns aber schon zu, weil wir nicht auf die Verbände warten wollen. So haben wir gerade aktuell mit einer der größten PKVen eine Vereinbarung getroffen, die z. B. eine Erstattung für eine normale Bobath/Kinder von 54,34 Euro festschreibt. Wir berechnen 55,00 Euro, so dass ein Eigenanteil von 0,66 Euro/Bhdlg. bleibt. Das hilft zwar keinem Beihilfepatienten, ein entsprechender Hinweis zur Weitergabe durch die Eltern an die Beihilfestelle und/oder den Restkostenversicherer hat noch nie geschadet. Ähnlich verhält es sich mit allen anderen Positionen. Für einen HB etwa werden 21,28 Euro erstattet. Das Ganze ist gültig bis zum nächsten VdEK-Abschluss, dann muss neu gerechnet werden.
Hilft das ein wenig?
Mit kollegialen Grüßen
Danke
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stefan 302 schrieb:
Wir haben keine Kinder-Neuro-Patienten, kann dir also nicht weiterhelfen.
Unser Qualitätsstandard ist im Kindertherapiebereich außergewöhnlich hoch :blush:
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Wickie schrieb:
Da es aber doch diverse private Kassen gibt würde dies für uns einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten. Wenn ich als Ergebnis obiges nehme, würde ich sagen dieser lohnt sich nicht. Diese Preise werde ich doch ohnehin ab jetzt nehmen wollen und werden.
Unser Qualitätsstandard ist im Kindertherapiebereich außergewöhnlich hoch :blush:
Da es aber doch diverse private Kassen gibt würde dies für uns einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten. Wenn ich als Ergebnis obiges nehme, würde ich sagen dieser lohnt sich nicht. Diese Preise werde ich doch ohnehin ab jetzt nehmen wollen und werden.
Unser Qualitätsstandard ist im Kindertherapiebereich außergewöhnlich hoch :blush:
Oh, das macht mich neugierig. Wie sieht denn euer Qualitätsstandart aus?
Zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten kann man sich auch von der Firma Buchner beraten lassen. Angeblich kann man auch die Patienten selbst an die Beratungsstelle verweisen, die dann bei ihrer Kasse die entsprechende Erstattung erstreiten können.
Ich selbst habe diesen Service noch nicht in Anspruch genommen, aber ich finde, es klingt interessant.
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mia73 schrieb:
wickie70 schrieb am 3.10.17 15:35:
Da es aber doch diverse private Kassen gibt würde dies für uns einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten. Wenn ich als Ergebnis obiges nehme, würde ich sagen dieser lohnt sich nicht. Diese Preise werde ich doch ohnehin ab jetzt nehmen wollen und werden.
Unser Qualitätsstandard ist im Kindertherapiebereich außergewöhnlich hoch :blush:
Oh, das macht mich neugierig. Wie sieht denn euer Qualitätsstandart aus?
Zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten kann man sich auch von der Firma Buchner beraten lassen. Angeblich kann man auch die Patienten selbst an die Beratungsstelle verweisen, die dann bei ihrer Kasse die entsprechende Erstattung erstreiten können.
Ich selbst habe diesen Service noch nicht in Anspruch genommen, aber ich finde, es klingt interessant.
bisher kenne ich keinen Mitgliederbeschluss, der einzelne Vereine oder gar den SHV legitimiert für PIs Verträge mit den PKVen abzuschließen. Schon allein die Einmischung in das Beamtenrecht sehe ich kritisch. Woher nimmt der SVH hier seine Legitimation?
Ansonsten habt ihr natürlich in vielen Punkten recht.
Vor vielen Jahren setzte sich einer unserer Patienten mit Erfolg gegen seine PKV, bezüglich der Rechnungserstattung (Faktor 2,3 des aktuellen Vdak-Satzes), durch. Hr. E. B. lieferte dazu eine sachkundige Stellungnahme. Seit damals blieben wir diesem Verfahren mit den Privatzahlern treu. Trotz Anfeindungen und Verlusten. Unsere Mitbewerber nutzen unsere Konsequenz durch Billig-Angebote (meist Preisdiktat durch Beihilfeabhänige) und machten somit auch ihre "Schnäppchen". Es gab aber auch PP die, nach einem Versuch, zu uns zurück kamen.
Aus heutiger Sicht ist aber festzustellen, dass etwas mehr Flexibilität, in der Preisfindung für Selbstzahler, angebracht ist. An vdek angelehnte Preisanpassungen sind derzeit abzuwägen. Dies liegt an den nicht transparenten Preisentwicklungen. Das Hüh und das Hot mit Abschlüssen, die geordnet (oder auch nicht) zu Stande kommen und beliebig nominal oder strukturell gestaltet werden, ist keine verlässliche Grundlage.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo,
bisher kenne ich keinen Mitgliederbeschluss, der einzelne Vereine oder gar den SHV legitimiert für PIs Verträge mit den PKVen abzuschließen. Schon allein die Einmischung in das Beamtenrecht sehe ich kritisch. Woher nimmt der SVH hier seine Legitimation?
Ansonsten habt ihr natürlich in vielen Punkten recht.
Vor vielen Jahren setzte sich einer unserer Patienten mit Erfolg gegen seine PKV, bezüglich der Rechnungserstattung (Faktor 2,3 des aktuellen Vdak-Satzes), durch. Hr. E. B. lieferte dazu eine sachkundige Stellungnahme. Seit damals blieben wir diesem Verfahren mit den Privatzahlern treu. Trotz Anfeindungen und Verlusten. Unsere Mitbewerber nutzen unsere Konsequenz durch Billig-Angebote (meist Preisdiktat durch Beihilfeabhänige) und machten somit auch ihre "Schnäppchen". Es gab aber auch PP die, nach einem Versuch, zu uns zurück kamen.
Aus heutiger Sicht ist aber festzustellen, dass etwas mehr Flexibilität, in der Preisfindung für Selbstzahler, angebracht ist. An vdek angelehnte Preisanpassungen sind derzeit abzuwägen. Dies liegt an den nicht transparenten Preisentwicklungen. Das Hüh und das Hot mit Abschlüssen, die geordnet (oder auch nicht) zu Stande kommen und beliebig nominal oder strukturell gestaltet werden, ist keine verlässliche Grundlage.
mfg mocca
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a schubart schrieb:
Wir machen Kinder neuro immer 30 Minuten. Egal ob privat oder Kasse.
vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich habe vorhin eine email an den Verband formuliert, da ich nicht weiß ob ich in den nächsten Tagen Zeit für ein fruchtendes Gespräch finde, werde dieses aber je nach Antwort nachholen.
Unser Qualtitätsstandard besteht aus mehr als 10 ausgebildeten und sehr engagierten Vojta- und /oder Bobath-Therapeuten mit jeweils unterschiedlichen weiteren Ausbildungen (Osteopathie, HP, Castillo Morales, Lennardt Schroth, Muko, RAT, Psychomotorik, CMD, Craniosacrale Therapie etc.). Wir haben interne Fobis und laden regelmäßig auch externe Referenten ein. Wir haben eine komplett besetzte Rezeption die uns den Rücken freihält für die Arbeit am PAtienten. Wir arbeiten eng mit anderen Therapeuten und Ärzten zusammen (natürlich nicht mit allen :wink: , da gibt es ab und an auch Schwierigkeiten.)
Bestimmt gibt es immer was zu verbessern, aber ich denke das was beim Patienten ankommt ist a) ein sehr differenziertes auf den jeweiligen PAtienten zugeschnittenes Programm auf hohem technischen Niveau plus b) eine sehr zugewandte Art zu behandeln um für die Kinder, die Eltern und letzendlich auch uns Therapeuten das bestmögliche herauszuholen.
Lg
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Wickie schrieb:
Hallo,
vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich habe vorhin eine email an den Verband formuliert, da ich nicht weiß ob ich in den nächsten Tagen Zeit für ein fruchtendes Gespräch finde, werde dieses aber je nach Antwort nachholen.
Unser Qualtitätsstandard besteht aus mehr als 10 ausgebildeten und sehr engagierten Vojta- und /oder Bobath-Therapeuten mit jeweils unterschiedlichen weiteren Ausbildungen (Osteopathie, HP, Castillo Morales, Lennardt Schroth, Muko, RAT, Psychomotorik, CMD, Craniosacrale Therapie etc.). Wir haben interne Fobis und laden regelmäßig auch externe Referenten ein. Wir haben eine komplett besetzte Rezeption die uns den Rücken freihält für die Arbeit am PAtienten. Wir arbeiten eng mit anderen Therapeuten und Ärzten zusammen (natürlich nicht mit allen :wink: , da gibt es ab und an auch Schwierigkeiten.)
Bestimmt gibt es immer was zu verbessern, aber ich denke das was beim Patienten ankommt ist a) ein sehr differenziertes auf den jeweiligen PAtienten zugeschnittenes Programm auf hohem technischen Niveau plus b) eine sehr zugewandte Art zu behandeln um für die Kinder, die Eltern und letzendlich auch uns Therapeuten das bestmögliche herauszuholen.
Lg
Hallo,
vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich habe vorhin eine email an den Verband formuliert, da ich nicht weiß ob ich in den nächsten Tagen Zeit für ein fruchtendes Gespräch finde, werde dieses aber je nach Antwort nachholen.
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Bestimmt gibt es immer was zu verbessern, aber ich denke das was beim Patienten ankommt ist a) ein sehr differenziertes auf den jeweiligen PAtienten zugeschnittenes Programm auf hohem technischen Niveau plus b) eine sehr zugewandte Art zu behandeln um für die Kinder, die Eltern und letzendlich auch uns Therapeuten das bestmögliche herauszuholen.
Lg
>hört sich gut an :thumbsdown:
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stefan 302 schrieb:
wickie70 schrieb am 3.10.17 18:30:
Hallo,
vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich habe vorhin eine email an den Verband formuliert, da ich nicht weiß ob ich in den nächsten Tagen Zeit für ein fruchtendes Gespräch finde, werde dieses aber je nach Antwort nachholen.
Unser Qualtitätsstandard besteht aus mehr als 10 ausgebildeten und sehr engagierten Vojta- und /oder Bobath-Therapeuten mit jeweils unterschiedlichen weiteren Ausbildungen (Osteopathie, HP, Castillo Morales, Lennardt Schroth, Muko, RAT, Psychomotorik, CMD, Craniosacrale Therapie etc.). Wir haben interne Fobis und laden regelmäßig auch externe Referenten ein. Wir haben eine komplett besetzte Rezeption die uns den Rücken freihält für die Arbeit am PAtienten. Wir arbeiten eng mit anderen Therapeuten und Ärzten zusammen (natürlich nicht mit allen :wink: , da gibt es ab und an auch Schwierigkeiten.)
Bestimmt gibt es immer was zu verbessern, aber ich denke das was beim Patienten ankommt ist a) ein sehr differenziertes auf den jeweiligen PAtienten zugeschnittenes Programm auf hohem technischen Niveau plus b) eine sehr zugewandte Art zu behandeln um für die Kinder, die Eltern und letzendlich auch uns Therapeuten das bestmögliche herauszuholen.
Lg
>hört sich gut an :thumbsdown:
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Wickie schrieb:
Danke :blush: Macht auch nur so wirklich Spaß finde ich!
da muss ich stefan 302 beipflichten. Es ist ein tolles Therapiespektrum!
Wie hältst du es mit der Trennung von Physiotherapie und der Heilkunde?
Spielt die Beihilfe bei deinem HP-Angebot eine ausschlaggebende Rolle?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo wickie70,
da muss ich stefan 302 beipflichten. Es ist ein tolles Therapiespektrum!
Wie hältst du es mit der Trennung von Physiotherapie und der Heilkunde?
Spielt die Beihilfe bei deinem HP-Angebot eine ausschlaggebende Rolle?
mfg mocca
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Wickie schrieb:
Ich habe im Haus nebenan eine extra HP-Praxis damit es kein kuddelmuddel gibt :blush:
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stefan 302 schrieb:
Hach wie schön zu lesen, dass es auch mal 100% richtig gemacht wird. :sunglasses:
nur zur Klarstellung: Wir haben keine Gebührenvereinbarung getroffen, sondern eine Erstattungsregelung seitens der Privatkasse. Wir sind nach wie vor nach oben hin völlig frei. Wir sind doch nicht bereit, die Systemfehler der GKV zu übernehmen.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
nur zur Klarstellung: Wir haben keine Gebührenvereinbarung getroffen, sondern eine Erstattungsregelung seitens der Privatkasse. Wir sind nach wie vor nach oben hin völlig frei. Wir sind doch nicht bereit, die Systemfehler der GKV zu übernehmen.
Mit kollegialen Grüßen
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Problem beschreiben
Wickie schrieb:
Noch eine Frage, in welchem Behandlungstakt bestellt ihr Kinderneuropatienten ein? 30 min? 40 min?
Danke
Ich hab noch nie jemand an der Kreuzung im Auto hinter mir gefragt, ob er - falls er mir gleich reinknallt - genug versichert ist und ob er mit dem Eigenanteil zu recht kommt. Das hat mit dessen Eigenverantwortung zu tun. Und geht mich nichts an.
Es muss ein Physioding sein, sich ständig um die Probleme andere zu kümmern. Obwohl es nicht meine Angelegenheiten sind, sich in Abläufe reinzuhängen, die andere kompetenter klären könnten.
Es gibt sogar eine Zusatzoption bei der Versicherung für schlecht beratene Beihilfeberechtigte mit dem Namen Beihilfeergänzungstarif. Das kostet 10 - 20 Takken mehr im Monat und die Laberei hätte ein Ende. Aber solange sich ein deutscher PT auf die nimmer endende Diskussion einlässt, werden wir hier diese Plattform wohl weiter dafür brauchen.
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Wie gesagt in der Logo müssen alle pro Verorndung ca 300 Euro zuzahlen, allle werden maulen und feilschen, denn alle andern kriegen die Kindertherapie kostenlos und niemand zahlt gerne mal eben so alle 6 Wochen 300 Euro. 30 Euro wären kein Thema. Also, die Leute maulen auf jeden Fall. Und das täglich. Und das nervt. Ich sag "sind halt meine Preise." Sie maulen weiter. Dann sage ich "ich bin leider die falsche Adresse, wenden Sie sich an den Beamtenbund". Spätestens dann sind die Diskussionen erledigt. Und deswegen finde ich nicht, dass es ein Ausdruck von Helfersyndrom ist, wenn ich den Leuten sage, wer die richtige Adresse ihrer Beschwerde ist.
Finde ich wesentlich kürzer zu Ende diskutiert, als anzfangen "so und so muss ich aber kalkulieren, weil...." Das macht der Bäcker auch nicht.
Die Leute zahlen meinen Preis und ob sie sich anderweitig beschweren oder nicht, ist mir dann egal.
Sehe jetzt eigentlich das Problem nicht.
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Susulo schrieb:
Ich verstehe zwar, was du meinst , Xela, das hat aber nix mit Helfersyndrom zu tun.
Wie gesagt in der Logo müssen alle pro Verorndung ca 300 Euro zuzahlen, allle werden maulen und feilschen, denn alle andern kriegen die Kindertherapie kostenlos und niemand zahlt gerne mal eben so alle 6 Wochen 300 Euro. 30 Euro wären kein Thema. Also, die Leute maulen auf jeden Fall. Und das täglich. Und das nervt. Ich sag "sind halt meine Preise." Sie maulen weiter. Dann sage ich "ich bin leider die falsche Adresse, wenden Sie sich an den Beamtenbund". Spätestens dann sind die Diskussionen erledigt. Und deswegen finde ich nicht, dass es ein Ausdruck von Helfersyndrom ist, wenn ich den Leuten sage, wer die richtige Adresse ihrer Beschwerde ist.
Finde ich wesentlich kürzer zu Ende diskutiert, als anzfangen "so und so muss ich aber kalkulieren, weil...." Das macht der Bäcker auch nicht.
Die Leute zahlen meinen Preis und ob sie sich anderweitig beschweren oder nicht, ist mir dann egal.
Sehe jetzt eigentlich das Problem nicht.
Vielen Dank für Tipps und Ratschläge
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Wickie schrieb:
Ich nehme meine Preise ja auch, die meisten Beschwerden kommen bei meiner Rezeption an und ich werde dies auch weiter so handhaben. Dennoch bin ich ein empathischer Mensch und verstehe mich als Unterstützer im komplexen Geschehen Familie mit behindertem Kind. Da gehört sowieso viel mehr dazu als Techniken runterzureissen. Nützliche Info ist der zuständige Beamtenbund und auch die Idee evtl vor Gericht diesbezüglich zu gehen. Eine Patientenmama von mir ist Richterin, die hat zwar das Geldproblem nicht, könnte aber evtl sinnvoll unterstützen als Betroffene.
Vielen Dank für Tipps und Ratschläge
Darf ich meine Patienten auf der Suche nach Unterstützung "gegen" die Kassen auf deine Homepage schicken?
Bei buchner kostet der Service der roten Karte ein up abo samt 24,90 plus plus plus...ne, da zahl ja wieder nur ich ????
Lg
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Wickie schrieb:
Lieber MikeL.
Darf ich meine Patienten auf der Suche nach Unterstützung "gegen" die Kassen auf deine Homepage schicken?
Bei buchner kostet der Service der roten Karte ein up abo samt 24,90 plus plus plus...ne, da zahl ja wieder nur ich ????
Lg
Es gibt sogar eine Zusatzoption bei der Versicherung für schlecht beratene Beihilfeberechtigte mit dem Namen Beihilfeergänzungstarif. Das kostet 10 - 20 Takken mehr im Monat und die Laberei hätte ein Ende. Aber solange sich ein deutscher PT auf die nimmer endende Diskussion einlässt, werden wir hier diese Plattform wohl weiter dafür brauchen.
Mit dieser Zusatzoption bekommt der Beihilfeberechtigte lediglich den Teil erstattet, den die Beihilfe nicht abdeckt. Dummerweise ist diese Option allerdings auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze beschränkt. Mehr als den Beihilfehöchstsatz bekommt also kein Beamter in der Summe erstattet.
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MikeL schrieb:
Xela schrieb am 4.10.17 13:57:
Es gibt sogar eine Zusatzoption bei der Versicherung für schlecht beratene Beihilfeberechtigte mit dem Namen Beihilfeergänzungstarif. Das kostet 10 - 20 Takken mehr im Monat und die Laberei hätte ein Ende. Aber solange sich ein deutscher PT auf die nimmer endende Diskussion einlässt, werden wir hier diese Plattform wohl weiter dafür brauchen.
Mit dieser Zusatzoption bekommt der Beihilfeberechtigte lediglich den Teil erstattet, den die Beihilfe nicht abdeckt. Dummerweise ist diese Option allerdings auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze beschränkt. Mehr als den Beihilfehöchstsatz bekommt also kein Beamter in der Summe erstattet.
die Formulierung lautete irgendwo Mal, eingestuft zu sein wie der unterste gesetzlich Versicherte.
Etliche Beamte sind ja deshalb nicht in den Status der PKV - Beihilfe gegangen. Wenn dann aber gemeckert wird über 400,-€ Selbstbehalt , ja zum Teufel nochmal dann muss aufgeklärt werden das das insgesamt 40 Therapien waren 1x 10 plus 3 x 10 und das entspräche fast einem gesetzlichen Anteil.
der Beamte hat seinen Vorteil wie selbstredend selbstverständlich , nach den HMR wenn Er dann GKV wird ist damit vorbei.!
Kann ja nicht sein das ich wegen 4000,-€ Außenstände einer Finanzbeamtin ,aus meinem steuerlichen Zuständigkeitsbereich,den RA benötige, kommt um die WS OP rum, schleppt noch parallel ihre Tochter mit.
Wo sind wir denn hingekommen!?
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Norbert Meyer schrieb:
Wir diskutieren am Problem vorbei,
die Formulierung lautete irgendwo Mal, eingestuft zu sein wie der unterste gesetzlich Versicherte.
Etliche Beamte sind ja deshalb nicht in den Status der PKV - Beihilfe gegangen. Wenn dann aber gemeckert wird über 400,-€ Selbstbehalt , ja zum Teufel nochmal dann muss aufgeklärt werden das das insgesamt 40 Therapien waren 1x 10 plus 3 x 10 und das entspräche fast einem gesetzlichen Anteil.
der Beamte hat seinen Vorteil wie selbstredend selbstverständlich , nach den HMR wenn Er dann GKV wird ist damit vorbei.!
Kann ja nicht sein das ich wegen 4000,-€ Außenstände einer Finanzbeamtin ,aus meinem steuerlichen Zuständigkeitsbereich,den RA benötige, kommt um die WS OP rum, schleppt noch parallel ihre Tochter mit.
Wo sind wir denn hingekommen!?
wir sehen uns (zunächst) als Partner unserer Patienten, egal ob gesetzlich oder privat. So, wie wir GKV-Versicherten z. B. bei Befreiungen helfen, so helfen wir, wie im geschilderten Fall, bessere Erstattungen von der PKV zu erhalten. Wir sehen da keinen Zusammenhang zu der Selbstverständlichkeit, unsere Privatsätze nicht zu verhandeln...
Mit Beihilfe hat das nichts zu tun.
Zusatznutzen im geschilderten Fall: Es kann natürlich kein Sonderrecht nur für unsere Praxis geben. Ergo wendet dieser Kostenträger seine zunächst mit der Patientin bzw. uns vereinbarten Erstattung für alle Praxen am Ort an.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
wir sehen uns (zunächst) als Partner unserer Patienten, egal ob gesetzlich oder privat. So, wie wir GKV-Versicherten z. B. bei Befreiungen helfen, so helfen wir, wie im geschilderten Fall, bessere Erstattungen von der PKV zu erhalten. Wir sehen da keinen Zusammenhang zu der Selbstverständlichkeit, unsere Privatsätze nicht zu verhandeln...
Mit Beihilfe hat das nichts zu tun.
Zusatznutzen im geschilderten Fall: Es kann natürlich kein Sonderrecht nur für unsere Praxis geben. Ergo wendet dieser Kostenträger seine zunächst mit der Patientin bzw. uns vereinbarten Erstattung für alle Praxen am Ort an.
Mit kollegialen Grüßen
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MikeL schrieb:
Selbstverständlich dürfen alle Kolleginnen und Kollegen meine Informationen kostenlos nutzen! :sunglasses:
Mit dieser Zusatzoption bekommt der Beihilfeberechtigte lediglich den Teil erstattet, den die Beihilfe nicht abdeckt. Dummerweise ist diese Option allerdings auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze beschränkt. Mehr als den Beihilfehöchstsatz bekommt also kein Beamter in der Summe erstattet.
Wenn ich das lese, würde es einen Unterschied zwischen Beihilfe und Behilfehöchssatz geben? Da das wäre mir neu. Ich glaube schon, dass der Ergänzungstarif bei den Beamten ALLES abdeckt, was ein PT in Rechnung stellt (natürlich keine Mondpreise). Ein gut versicherter Beamter bleibt auf gar nichts hocken. Genau dafür sind diese Ergänzungstarife ja da. Ich hab auf dieser Basis schon vor 10 Jahren von DeBeKa Beamten 27,50 Euro für eine KG bekommen.
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Xela schrieb:
MikeL schrieb am 4.10.17 16:26:
Mit dieser Zusatzoption bekommt der Beihilfeberechtigte lediglich den Teil erstattet, den die Beihilfe nicht abdeckt. Dummerweise ist diese Option allerdings auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze beschränkt. Mehr als den Beihilfehöchstsatz bekommt also kein Beamter in der Summe erstattet.
Wenn ich das lese, würde es einen Unterschied zwischen Beihilfe und Behilfehöchssatz geben? Da das wäre mir neu. Ich glaube schon, dass der Ergänzungstarif bei den Beamten ALLES abdeckt, was ein PT in Rechnung stellt (natürlich keine Mondpreise). Ein gut versicherter Beamter bleibt auf gar nichts hocken. Genau dafür sind diese Ergänzungstarife ja da. Ich hab auf dieser Basis schon vor 10 Jahren von DeBeKa Beamten 27,50 Euro für eine KG bekommen.
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MikeL schrieb:
Dann erkundige Dich mal bei diesen Patienten, wieviel sie vor 10 Jahren von DeBeKa und Beihilfe gemeinsam bekommen haben. Ich möchte wetten, dass es 19,50 Euro waren! :hushed:
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Xela schrieb:
Ganz genauso ist es. Es gab 19,50 Euro und dann gab's durch den BEIHILFEERGÄNZJGSTARIF der DeBeKa das oben drauf, was von Beihilfe und normalem DeBeKa-Beamtentarif nicht gedeckt wurde. Dafür ist der Ergänzungstarif auch gedacht. In der Folge gab's die vollen Kosten für PT von 27,50 für 20 Min. KG bei mir erstattet. Wo ist eigentlich das Problem?
Wo ist eigentlich das Problem?
Warum so aggressiv? Die Beihilfe erstattet normalerweise nur einen prozentualen Anteil der Beihilfehöchstsätze, je nach Versichertenstatus. Der Ergänzungstarif ist dazu gedacht, dass der Beihilfeempfänger auch den Differenzbetrag erstattet bekommt, allerdings beschränkt auf den Beihilfehöchstsatz als Obergrenze. Ich hatte es bisher so verstanden, dass dies bei allen Beihilfeempfängern mit privater Zusatzversicherung so ist, denn so wurde es mir immer mitgeteilt. Meine Praxis betreibe ich allerding erst seit 1993, so dass ich auf diesem Gebiet noch nicht so viel Erfahrung habe. Ich habe deswegen gerade nochmals eine beihilfeberechtigen Patientin mit DeBeKa-Ergänzungstarif gefragt und bestätigt bekommen, dass es sich (zumindest bei ihr) genau so mit ihrem Ergänzungstarif verhält. Bei meiner Rechnung hat diese Patientin grundsätzlich einen Eigenanteil von etwas mehr als 10 Euro zu tragen - torotz DeBeKa-Ergänzungstarif.
Wenn Du mir den genauen Tarif der DeBeKa mitteilen könntest, mit dem Beamte auch Sätze jenseits der Beihilfehöchstsätze erstattet bekommen, wäre ich Dir hierfür sehr dankbar, damit ich diese Information an die betroffenen Patienten weitergeben kann.
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MikeL schrieb:
Xela schrieb am 5.10.17 15:56:
Wo ist eigentlich das Problem?
Warum so aggressiv? Die Beihilfe erstattet normalerweise nur einen prozentualen Anteil der Beihilfehöchstsätze, je nach Versichertenstatus. Der Ergänzungstarif ist dazu gedacht, dass der Beihilfeempfänger auch den Differenzbetrag erstattet bekommt, allerdings beschränkt auf den Beihilfehöchstsatz als Obergrenze. Ich hatte es bisher so verstanden, dass dies bei allen Beihilfeempfängern mit privater Zusatzversicherung so ist, denn so wurde es mir immer mitgeteilt. Meine Praxis betreibe ich allerding erst seit 1993, so dass ich auf diesem Gebiet noch nicht so viel Erfahrung habe. Ich habe deswegen gerade nochmals eine beihilfeberechtigen Patientin mit DeBeKa-Ergänzungstarif gefragt und bestätigt bekommen, dass es sich (zumindest bei ihr) genau so mit ihrem Ergänzungstarif verhält. Bei meiner Rechnung hat diese Patientin grundsätzlich einen Eigenanteil von etwas mehr als 10 Euro zu tragen - torotz DeBeKa-Ergänzungstarif.
Wenn Du mir den genauen Tarif der DeBeKa mitteilen könntest, mit dem Beamte auch Sätze jenseits der Beihilfehöchstsätze erstattet bekommen, wäre ich Dir hierfür sehr dankbar, damit ich diese Information an die betroffenen Patienten weitergeben kann.
Ich hab was gefunden, was vermutlich den Grund des Missverständnisses etwas erhellt.
Man kann tatsächlich Ergänzungstarif haben und trotzdem auf Kosten sitzen bleiben. Hätte ich zwar im Leben nicht gedacht, aber für Beamte machen das PKV möglich. Und um dann ein paar Euro zu sparen, gehen Beamte - wie in Ihrem Beispiel - darauf auch ein. Das wäre was für einen neuen Faden mit dem Titel: "man glaubt es einfach nicht, verbeamtete Mathelehrer trotz hoher Prämie nicht ausreichend versichert".
Ich bekomme im Laufe des Tages hoffentlich den DeBeKa Tarif. Bis dahin vielleicht das hier:
PKV für Beamte für was ist eigentlich ein Beihilfeergänzungstarif gut und was leistet ein solcher? - PKV BU AV Blog
Ick Aggro? Ick lieg am Strand bei 30 Grad. Mich machen im Moment nicht mal viele, laute Chinesen aggressiv und Sie wissen ganz sicher, was ich damit meine :smile:
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Xela schrieb:
Och Menno.
Ich hab was gefunden, was vermutlich den Grund des Missverständnisses etwas erhellt.
Man kann tatsächlich Ergänzungstarif haben und trotzdem auf Kosten sitzen bleiben. Hätte ich zwar im Leben nicht gedacht, aber für Beamte machen das PKV möglich. Und um dann ein paar Euro zu sparen, gehen Beamte - wie in Ihrem Beispiel - darauf auch ein. Das wäre was für einen neuen Faden mit dem Titel: "man glaubt es einfach nicht, verbeamtete Mathelehrer trotz hoher Prämie nicht ausreichend versichert".
Ich bekomme im Laufe des Tages hoffentlich den DeBeKa Tarif. Bis dahin vielleicht das hier:
PKV für Beamte für was ist eigentlich ein Beihilfeergänzungstarif gut und was leistet ein solcher? - PKV BU AV Blog
Ick Aggro? Ick lieg am Strand bei 30 Grad. Mich machen im Moment nicht mal viele, laute Chinesen aggressiv und Sie wissen ganz sicher, was ich damit meine :smile:
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
Es mag so sein, dass man an dieser Diskussion um Beihilfe nicht vorbei kommt. Aber was hier zu lesen ist, irritiert mich.
Ich hab noch nie jemand an der Kreuzung im Auto hinter mir gefragt, ob er - falls er mir gleich reinknallt - genug versichert ist und ob er mit dem Eigenanteil zu recht kommt. Das hat mit dessen Eigenverantwortung zu tun. Und geht mich nichts an.
Es muss ein Physioding sein, sich ständig um die Probleme andere zu kümmern. Obwohl es nicht meine Angelegenheiten sind, sich in Abläufe reinzuhängen, die andere kompetenter klären könnten.
Es gibt sogar eine Zusatzoption bei der Versicherung für schlecht beratene Beihilfeberechtigte mit dem Namen Beihilfeergänzungstarif. Das kostet 10 - 20 Takken mehr im Monat und die Laberei hätte ein Ende. Aber solange sich ein deutscher PT auf die nimmer endende Diskussion einlässt, werden wir hier diese Plattform wohl weiter dafür brauchen.
Wenn ihr einen schlechten Monat hattet, gibt euch euer Bäcker die Brötchen auch für 20 Cent weniger das Stück?
Warum kommt man auf die Idee, den Wert der eigenen Arbeit am Einkommen eines Auftraggebers zu messen?
So hart es klingt: Eure Arbeit ist wertvoll- und das solltet ihr honoriert bekommen. Wie, warum und auf welchen Wegen ist nicht euer Problem! Wer privat versichert ist, nagt nicht am Hungertuch.
Nele
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Dass es auch anders geht zeigen viele Beispiele, welche sich alle im "Boot GKV" befinden.
Aber der Anfang ist schon häufig desaströs, beurteilt an den vielen schön gerechneten Businessplänen zur Neugründung. Praxen schießen wie Pilze aus dem Boden -es gibt ja keine Reglementierung- so dass der Kuchen "Heilmittelbudget" sich auf weitere neue Praxen verteilen muss.
Eine Berechnung -wenn auch grob- gibt es zwar was Praxen bezüglich Einwohnerzahl angeht, nur wird diese fleißig ignoriert.
Läuft dann die Praxis nicht im Sinne von Wirtschaftlichkeit oder lassen sich Zusatzleistungen nicht umsetzen oder sind völlig fehl am Platze, dann muss einer für den fauxpas herhalten....
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stefan 302 schrieb:
Vielleicht liegt es daran, dass nahezu kein PI seine Kosten wirklich kennt, keine Preisfindung orientiert an seiner Wirtschaftlichkeit findet und unternehmerisch sich 0,0 fortgebildet hat.
Dass es auch anders geht zeigen viele Beispiele, welche sich alle im "Boot GKV" befinden.
Aber der Anfang ist schon häufig desaströs, beurteilt an den vielen schön gerechneten Businessplänen zur Neugründung. Praxen schießen wie Pilze aus dem Boden -es gibt ja keine Reglementierung- so dass der Kuchen "Heilmittelbudget" sich auf weitere neue Praxen verteilen muss.
Eine Berechnung -wenn auch grob- gibt es zwar was Praxen bezüglich Einwohnerzahl angeht, nur wird diese fleißig ignoriert.
Läuft dann die Praxis nicht im Sinne von Wirtschaftlichkeit oder lassen sich Zusatzleistungen nicht umsetzen oder sind völlig fehl am Platze, dann muss einer für den fauxpas herhalten....
vollkommen richtig. Anbei ein Beispiel, wie das in anderen (gewerblichen) Berufen seit eh und je verpflichtend(...) vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit geregelt ist:
Warum geht das bei uns nicht? Der Einwand, dass das nur für sicherheitsrelevante Berufe gilt, geht m. E. fehl. Ist die physiotherapeutische Behandlung eines kranken Menschen vielleicht nicht sicherheitsrelevant...? Freiwillige Angebote der bestehenden Verbände nutzen ja offenbar nichts, an denen teilzunehmen verkneifen sich ja die meisten wegen ihrer "überragenden" betriebswirtschaftlichen Kenntnisse von niederlassungswilligen PhysiotherapeutInnen.
Wäre aber durchaus in Rahmenverträge zu implementieren als Voraussetzung einer Kassenzulassung.
Natürlich jault die ganze PT-Welt dann wieder auf über ein noch mehr an Fobis der Verbände. Dennoch ist es bitter nötig. Physio.de liefert beliebig viele haarstreubende Beispiele nach dem Motto: Bin seit drei Monaten selbständig, wie rechnet Ihr eigentlich Privatpatienten ab? Katastrophe!
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
Link
vollkommen richtig. Anbei ein Beispiel, wie das in anderen (gewerblichen) Berufen seit eh und je verpflichtend(...) vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit geregelt ist:
Warum geht das bei uns nicht? Der Einwand, dass das nur für sicherheitsrelevante Berufe gilt, geht m. E. fehl. Ist die physiotherapeutische Behandlung eines kranken Menschen vielleicht nicht sicherheitsrelevant...? Freiwillige Angebote der bestehenden Verbände nutzen ja offenbar nichts, an denen teilzunehmen verkneifen sich ja die meisten wegen ihrer "überragenden" betriebswirtschaftlichen Kenntnisse von niederlassungswilligen PhysiotherapeutInnen.
Wäre aber durchaus in Rahmenverträge zu implementieren als Voraussetzung einer Kassenzulassung.
Natürlich jault die ganze PT-Welt dann wieder auf über ein noch mehr an Fobis der Verbände. Dennoch ist es bitter nötig. Physio.de liefert beliebig viele haarstreubende Beispiele nach dem Motto: Bin seit drei Monaten selbständig, wie rechnet Ihr eigentlich Privatpatienten ab? Katastrophe!
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Problem beschreiben
Neli K schrieb:
Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum PI ihre Preiskalkulation am Einkommen, an der privaten Situation, an den Beihilfesätzen, an den VDEK- Preisen.... festmachen.
Wenn ihr einen schlechten Monat hattet, gibt euch euer Bäcker die Brötchen auch für 20 Cent weniger das Stück?
Warum kommt man auf die Idee, den Wert der eigenen Arbeit am Einkommen eines Auftraggebers zu messen?
So hart es klingt: Eure Arbeit ist wertvoll- und das solltet ihr honoriert bekommen. Wie, warum und auf welchen Wegen ist nicht euer Problem! Wer privat versichert ist, nagt nicht am Hungertuch.
Nele
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