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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie BG-Fall auch privat behandeln?!

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BG-Fall auch privat behandeln?!
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Martha
10.02.2017 21:16
Hallo zusammen,
wie ist denn die Lage bei folgendem Fall: Patient ist privat versichert, und hat sich eine Sportverletzung
in der Schule zugezogen. Ist also ein BG-Fall. Er möchte die Nachbehandlung aber gerne bei mir machen.
Ich habe aber eine reine Privatpraxis, kann also BG-Rezepte nicht abrechnen. Bekäme er denn überhaupt
für die Behandlung der besagten Sportverlezung ein Privatrezept, oder muss die Behandlung zwingend über
die BG ablaufen?! Bekommt der Patient evtl. Unannehmlichkeiten(unter Umständen erst später, falls "Restschäden"
bleiben sollten)?! ...es wird ja wahrscheinlich geprüft, ob eine Nachbehandlung stattgefunden hat?!
Vielen Dank für eure Meinungen..
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Hallo zusammen, wie ist denn die Lage bei folgendem Fall: Patient ist privat versichert, und hat sich eine Sportverletzung in der Schule zugezogen. Ist also ein BG-Fall. Er möchte die Nachbehandlung aber gerne bei mir machen. Ich habe aber eine reine Privatpraxis, kann also BG-Rezepte nicht abrechnen. Bekäme er denn überhaupt für die Behandlung der besagten Sportverlezung ein Privatrezept, oder muss die Behandlung zwingend über die BG ablaufen?! Bekommt der Patient evtl. Unannehmlichkeiten(unter Umständen erst später, falls "Restschäden" bleiben sollten)?! ...es wird ja wahrscheinlich geprüft, ob eine Nachbehandlung stattgefunden hat?! Vielen Dank für eure Meinungen..
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Martha schrieb:

Hallo zusammen,
wie ist denn die Lage bei folgendem Fall: Patient ist privat versichert, und hat sich eine Sportverletzung
in der Schule zugezogen. Ist also ein BG-Fall. Er möchte die Nachbehandlung aber gerne bei mir machen.
Ich habe aber eine reine Privatpraxis, kann also BG-Rezepte nicht abrechnen. Bekäme er denn überhaupt
für die Behandlung der besagten Sportverlezung ein Privatrezept, oder muss die Behandlung zwingend über
die BG ablaufen?! Bekommt der Patient evtl. Unannehmlichkeiten(unter Umständen erst später, falls "Restschäden"
bleiben sollten)?! ...es wird ja wahrscheinlich geprüft, ob eine Nachbehandlung stattgefunden hat?!
Vielen Dank für eure Meinungen..

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hgb
10.02.2017 21:27
Das soll der junge Mann doch mit der BG / GUV schön selber regeln.
Zur Abrechnung von BG-Rezepten brauchst Du eine BG-Zulassung, NB auf Privatrezept kann für den Pat. Ärger mit der PV geben, keiner zahlt gern Kosten, für die er nicht aufkommen müßte.

mfg hgb :wink:
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Das soll der junge Mann doch mit der BG / GUV schön selber regeln. Zur Abrechnung von BG-Rezepten brauchst Du eine BG-Zulassung, NB auf Privatrezept kann für den Pat. Ärger mit der PV geben, keiner zahlt gern Kosten, für die er nicht aufkommen müßte. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

Das soll der junge Mann doch mit der BG / GUV schön selber regeln.
Zur Abrechnung von BG-Rezepten brauchst Du eine BG-Zulassung, NB auf Privatrezept kann für den Pat. Ärger mit der PV geben, keiner zahlt gern Kosten, für die er nicht aufkommen müßte.

mfg hgb :wink:

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M0nique
11.02.2017 08:26
Hallo Martha,
bei BG-Fall MUSS über die BG abgerechnet werden.
Die PKV fragt bei Verletzungen übrigens nach, ob ein Unfall vorlag und falls ja verweigert sie die Erstattung für die Physiobehandlung.

Wir haben oft Patienten, die PP sind, schon mehrmals mit Privatrezept bei uns waren und bei BG-Fall nicht in eine andere Praxis wechseln wollen. War nie ein Problem. Allerdings muss das vorher mit der BG abgeklärt werden:
Dein Patient kann bei der BG anrufen und fragen, ob er die Behandlung zu den BG-Sätzen (!) in Deiner Praxis durchführen kann.
Sehr wichtig bei BG-Patienten ist eine sehr genaue Doku, ebenso müssen bei MT oder MDL die entsprechenden Zertifikate vorliegen, es kommen schon mal Rückfragen!
Gruß von Monique
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Hallo Martha, bei BG-Fall MUSS über die BG abgerechnet werden. Die PKV fragt bei Verletzungen übrigens nach, ob ein Unfall vorlag und falls ja verweigert sie die Erstattung für die Physiobehandlung. Wir haben oft Patienten, die PP sind, schon mehrmals mit Privatrezept bei uns waren und bei BG-Fall nicht in eine andere Praxis wechseln wollen. War nie ein Problem. Allerdings muss das vorher mit der BG abgeklärt werden: Dein Patient kann bei der BG anrufen und fragen, ob er die Behandlung zu den BG-Sätzen (!) in Deiner Praxis durchführen kann. Sehr wichtig bei BG-Patienten ist eine sehr genaue Doku, ebenso müssen bei MT oder MDL die entsprechenden Zertifikate vorliegen, es kommen schon mal Rückfragen! Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Hallo Martha,
bei BG-Fall MUSS über die BG abgerechnet werden.
Die PKV fragt bei Verletzungen übrigens nach, ob ein Unfall vorlag und falls ja verweigert sie die Erstattung für die Physiobehandlung.

Wir haben oft Patienten, die PP sind, schon mehrmals mit Privatrezept bei uns waren und bei BG-Fall nicht in eine andere Praxis wechseln wollen. War nie ein Problem. Allerdings muss das vorher mit der BG abgeklärt werden:
Dein Patient kann bei der BG anrufen und fragen, ob er die Behandlung zu den BG-Sätzen (!) in Deiner Praxis durchführen kann.
Sehr wichtig bei BG-Patienten ist eine sehr genaue Doku, ebenso müssen bei MT oder MDL die entsprechenden Zertifikate vorliegen, es kommen schon mal Rückfragen!
Gruß von Monique

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Physio2015
13.02.2017 07:53
Wir hatten dieses Jahr auch eine Privatpatientin mit Arbeitsunfall. Patientin bleibt Privatpatientin - erbrachte Leistungen werden mit Ihr abgerechnet. Keine BG Verordnung nötig.
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Wir hatten dieses Jahr auch eine Privatpatientin mit Arbeitsunfall. Patientin bleibt Privatpatientin - erbrachte Leistungen werden mit Ihr abgerechnet. Keine BG Verordnung nötig.
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Udo
13.02.2017 08:03
Unsinn !!!

Wenn ich als Selbständiger (priv. versichert) zum D-Arzt/Krankenhaus gehe und dort in Folge eines Arbeitsunfalles behandelt werde, bin ich kein Privatpatient. Rechnung erhält meine BG, Verordnungen (Medikamente/Heilmittel) werden als BG Verrordnungen ausgestellt!
Sollte der Patient dazu zu dumm oder zu fein sein ist das natürlich sein Problem.
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• M0nique
Unsinn !!! Wenn ich als Selbständiger (priv. versichert) zum D-Arzt/Krankenhaus gehe und dort in Folge eines Arbeitsunfalles behandelt werde, bin ich kein Privatpatient. Rechnung erhält meine BG, Verordnungen (Medikamente/Heilmittel) werden als BG Verrordnungen ausgestellt! Sollte der Patient dazu zu dumm oder zu fein sein ist das natürlich sein Problem.
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Udo schrieb:

Unsinn !!!

Wenn ich als Selbständiger (priv. versichert) zum D-Arzt/Krankenhaus gehe und dort in Folge eines Arbeitsunfalles behandelt werde, bin ich kein Privatpatient. Rechnung erhält meine BG, Verordnungen (Medikamente/Heilmittel) werden als BG Verrordnungen ausgestellt!
Sollte der Patient dazu zu dumm oder zu fein sein ist das natürlich sein Problem.

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Physio2015
13.02.2017 09:01
So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!!
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So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!!
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Physio2015 schrieb:

So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!!

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Udo
13.02.2017 09:02
Lehrer. Hihihihihi :sunglasses: :yum: :sunglasses:
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• Tempelritter
Lehrer. Hihihihihi :sunglasses: :yum: :sunglasses:
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Udo schrieb:

Lehrer. Hihihihihi :sunglasses: :yum: :sunglasses:

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Gerry
13.02.2017 09:11
Du weißt doch: "Lehrer" ist kein Beruf sondern eine Diagnose! :stuck_out_tongue:

Grüße...Gerry
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Du weißt doch: "Lehrer" ist kein Beruf sondern eine Diagnose! :stuck_out_tongue: Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Du weißt doch: "Lehrer" ist kein Beruf sondern eine Diagnose! :stuck_out_tongue:

Grüße...Gerry

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RoFo
13.02.2017 09:13
Der Witz des Tages! !!!!!
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Der Witz des Tages! !!!!!
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RoFo schrieb:

Der Witz des Tages! !!!!!

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Gerry
13.02.2017 09:32
Die "theoretische Intelligenz" von Lehrern hat nur leider meist sehr wenig mit den "praktischen Anforderungen des

täglichen Lebens" zu tun!

Grüße...Gerry
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Die "theoretische Intelligenz" von Lehrern hat nur leider meist sehr wenig mit den "praktischen Anforderungen des täglichen Lebens" zu tun! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Die "theoretische Intelligenz" von Lehrern hat nur leider meist sehr wenig mit den "praktischen Anforderungen des

täglichen Lebens" zu tun!

Grüße...Gerry

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Tempelritter
13.02.2017 09:33
Physio2015 schrieb am 13.2.17 09:01:
So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!!


Das sagt ja alles :kissing_closed_eyes:
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[zitat]Physio2015 schrieb am 13.2.17 09:01: So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!![/zitat] Das sagt ja alles :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:

Physio2015 schrieb am 13.2.17 09:01:
So dumm kann Patientin gar nicht sein, dann wäre sie nicht Direktorin an der Schule!!!


Das sagt ja alles :kissing_closed_eyes:

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alobar
13.02.2017 09:49
Hatte eine Lehrerin, die einen Sportunfall, während des Sportunterrichts passiert. Sie ging zum BG-Arzt, der auch errtsmal eine BG-Verordnung ausstellte. nach diversen Telefonate kam heraus, das die BG nicht zuständig ist, sondern die "freie heilfürsorge?" für Beamte. Sie bekam Ihre Rechung und alles war gut. Beamte werden, nach Aussage der netten Dame von der BG, NIE eine BG Verordnung bekommen. das ganze war in BaWü in 2016.
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• Physio2015
Hatte eine Lehrerin, die einen Sportunfall, während des Sportunterrichts passiert. Sie ging zum BG-Arzt, der auch errtsmal eine BG-Verordnung ausstellte. nach diversen Telefonate kam heraus, das die BG nicht zuständig ist, sondern die "freie heilfürsorge?" für Beamte. Sie bekam Ihre Rechung und alles war gut. Beamte werden, nach Aussage der netten Dame von der BG, NIE eine BG Verordnung bekommen. das ganze war in BaWü in 2016.
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alobar schrieb:

Hatte eine Lehrerin, die einen Sportunfall, während des Sportunterrichts passiert. Sie ging zum BG-Arzt, der auch errtsmal eine BG-Verordnung ausstellte. nach diversen Telefonate kam heraus, das die BG nicht zuständig ist, sondern die "freie heilfürsorge?" für Beamte. Sie bekam Ihre Rechung und alles war gut. Beamte werden, nach Aussage der netten Dame von der BG, NIE eine BG Verordnung bekommen. das ganze war in BaWü in 2016.

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Tempelritter
13.02.2017 10:20
Hatte in BaWü einen Lehrer, der kam nach einem Wegeunfall mit einem BG-RZ, das ohne Probleme bezahlt wurde.
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Hatte in BaWü einen Lehrer, der kam nach einem Wegeunfall mit einem BG-RZ, das ohne Probleme bezahlt wurde.
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Tempelritter schrieb:

Hatte in BaWü einen Lehrer, der kam nach einem Wegeunfall mit einem BG-RZ, das ohne Probleme bezahlt wurde.

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mbone
13.02.2017 10:29
Ich habe in meinem Leben genug Lehrer kennengelernt die leider viele Klischees erfüllen
Ich kenne genug Lehrer vor deren Leistung ich größte Hochachtung habe.
Ich habe in meinem Leben genug Physiokollegen kennengelernt, dass ich froh bin in meinem Privatleben keine um mich rum zu haben

....und nun vielleicht wieder weiter im eigentlichen Thema
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• M0nique
• Susulo
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Ich habe in meinem Leben genug Lehrer kennengelernt die leider viele Klischees erfüllen Ich kenne genug Lehrer vor deren Leistung ich größte Hochachtung habe. Ich habe in meinem Leben genug Physiokollegen kennengelernt, dass ich froh bin in meinem Privatleben keine um mich rum zu haben ....und nun vielleicht wieder weiter im eigentlichen Thema
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mbone schrieb:

Ich habe in meinem Leben genug Lehrer kennengelernt die leider viele Klischees erfüllen
Ich kenne genug Lehrer vor deren Leistung ich größte Hochachtung habe.
Ich habe in meinem Leben genug Physiokollegen kennengelernt, dass ich froh bin in meinem Privatleben keine um mich rum zu haben

....und nun vielleicht wieder weiter im eigentlichen Thema

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Physio2015 schrieb:

Wir hatten dieses Jahr auch eine Privatpatientin mit Arbeitsunfall. Patientin bleibt Privatpatientin - erbrachte Leistungen werden mit Ihr abgerechnet. Keine BG Verordnung nötig.



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