Unsere Praxis besteht seit 2006 und
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
einen angenehmen Patientenstamm und
immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
bleibt.
Wen wir suchen:
Ob als Angestellte:r oder frei:r
Mitarbeiter:in:
Du bist in MT-Ausbildung oder
bereits qualifiziert.
Du hast eine abgeschlossene
MLD-Ausbildung.
Du hast eine neurologische
Qualifikati...
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
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immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
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das D1 Verordnungen eine Kombination aus verschiedenen Anwendungen sind ist mir klar. Aber heute hatte ich ein Rezept auf dem nur D1 stand der arzt aber nicht weiter definiert hatte was denn nun genau gemacht werden soll.
Muß der Arzt das nicht definieren?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
das D1 Verordnungen eine Kombination aus verschiedenen Anwendungen sind ist mir klar. Aber heute hatte ich ein Rezept auf dem nur D1 stand der arzt aber nicht weiter definiert hatte was denn nun genau gemacht werden soll.
Muß der Arzt das nicht definieren?
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Xela schrieb:
Nein.
Zu beachten: wenn D1 nicht spezifiziert ist, kann man bei einigen Kassen ohne KGG Zulassung die D1 nicht erbringen.
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Ging alles recht schnell vorhin. Na ja. Vielleicht kommt er wieder. Wenn nicht, Lehrgeld bezahlt :(
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Klonkrieger schrieb:
Ach mist. Hab ihm gesagt er solle nochmal beim Arzt nachfragen was gewünscht ist und sich dann wieder melden.
Ging alles recht schnell vorhin. Na ja. Vielleicht kommt er wieder. Wenn nicht, Lehrgeld bezahlt :(
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makkam schrieb:
Wenn D1 nicht definiert ist, wählst du selber aus, was therapiert werden soll. Die Therapie muss aus 2 aktiven und eine passive Maßnahme entstehen, auf der Rückseite der Verordnung muss spezifiziert sein, was erbracht wurde (z.B. D1=MT,KG,Fango).
Zu beachten: wenn D1 nicht spezifiziert ist, kann man bei einigen Kassen ohne KGG Zulassung die D1 nicht erbringen.
Hi Leute
das D1 Verordnungen eine Kombination aus verschiedenen Anwendungen sind ist mir klar. Aber heute hatte ich ein Rezept auf dem nur D1 stand der arzt aber nicht weiter definiert hatte was denn nun genau gemacht werden soll.
Muß der Arzt das nicht definieren?
Nö, er kann, er muss nicht. Bei D1 wählst du 3 Behandlungsformen aus. Es muss min. KG oder MT oder KGG dabei sein.
Je nach RV muss die Zulassung für MT und KGG vorliegen, egal on spezifiziert oder nicht.
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Tempelritter schrieb:
Klonkrieger schrieb am 21.1.20 14:52:
Hi Leute
das D1 Verordnungen eine Kombination aus verschiedenen Anwendungen sind ist mir klar. Aber heute hatte ich ein Rezept auf dem nur D1 stand der arzt aber nicht weiter definiert hatte was denn nun genau gemacht werden soll.
Muß der Arzt das nicht definieren?
Nö, er kann, er muss nicht. Bei D1 wählst du 3 Behandlungsformen aus. Es muss min. KG oder MT oder KGG dabei sein.
Je nach RV muss die Zulassung für MT und KGG vorliegen, egal on spezifiziert oder nicht.
Grüßle
Volker
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Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
Grüßle
Volker
Das würde in BaWü bei den Primärkassen schon mal nicht funktionieren.
Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
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Tempelritter schrieb:
volker991 schrieb am 22.1.20 19:37:
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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Das würde in BaWü bei den Primärkassen schon mal nicht funktionieren.
Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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Das würde in BaWü bei den Primärkassen schon mal nicht funktionieren.
Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
Wie erwähnt, haben wir keine Zulassung zu KGG
Dann, so meinst Du, könnte eine VO auch mit "WT + KG + MT" spezifiziert werden ? Du schreibst "KG oder MT". Aber beides zusammen ?
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volker991 schrieb:
Tempelritter schrieb am 23.1.20 07:24:
volker991 schrieb am 22.1.20 19:37:
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
Wie erwähnt, haben wir keine Zulassung zu KGG
Dann, so meinst Du, könnte eine VO auch mit "WT + KG + MT" spezifiziert werden ? Du schreibst "KG oder MT". Aber beides zusammen ?
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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Das würde in BaWü bei den Primärkassen schon mal nicht funktionieren.
Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
Wie erwähnt, haben wir keine Zulassung zu KGG
Dann, so meinst Du, könnte eine VO auch mit "WT + KG + MT" spezifiziert werden ? Du schreibst "KG oder MT". Aber beides zusammen ?
Beim VdEK geht das ohne KGG wenn der Arzt D1 spezifiziert, da er dann frei wählen. Bei den meisten Primärkassen muss die Zulassung für KGG und MT vorliegen, egal ob der Arzt spezifiziert oder nicht.
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Tempelritter schrieb:
volker991 schrieb am 26.1.20 15:14:
Tempelritter schrieb am 23.1.20 07:24:
volker991 schrieb am 22.1.20 19:37:
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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Die Wahl der Heilmittel ist frei, es kann auch KG + MT + KGG sein. Auf jedenfall 3 Heilmittel davon muss eins KG oder MT oder KGG sein. Quelle RV VdEK bundesweit gültig.
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Dann, so meinst Du, könnte eine VO auch mit "WT + KG + MT" spezifiziert werden ? Du schreibst "KG oder MT". Aber beides zusammen ?
Beim VdEK geht das ohne KGG wenn der Arzt D1 spezifiziert, da er dann frei wählen. Bei den meisten Primärkassen muss die Zulassung für KGG und MT vorliegen, egal ob der Arzt spezifiziert oder nicht.
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volker991 schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob makkam recht hat. Soviel ich weiß, ist KG und MT nicht parallel zu applizieren. Bei uns ist üblich WT + MT + KMT (Fango + MT + KMT), so lassen wir es spezifizieren, weil wir keine KGG-Zulassung haben. Die Behandlung muß übrigens 1 Std. dauern.
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