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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Suche Kollegen zur Sammelklage bzw. Anerkennung von Arthrosen in den Fingern / Daumengelenken

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Neues Thema
Suche Kollegen zur Sammelklage bzw. Anerkennung von Arthrosen in den Fingern / Daumengelenken
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Anonymer Teilnehmer
26.12.2016 18:45
Liebe Kollegen/innen,
nach nunmehr 30 Jahren in der Physiotherapie mit Schwerpunkt auf Manuelle Techniken sind meine DSG beide am Ende. Ich suche nun Kollegen, gerne auch Masseure, die ebenfalls eine Gelenkabnutzung durch die beruflich durchgeführten Manuellen Techniken erlitten haben. Sinn ist die Anerkennung bei der BG. Sicherlich sind Therapeuten mit Schwerpunkten ohne viele Weichteiltechniken nicht so sehr betroffen,- und melden deshalb auch nichts an die BG. Auch sollten unsere Verbände hier doch mal aktiv werden.
Wichtig sind also Angaben zum Krankheitsbild, der Dauer der beruflichen Tätigkeit (mit Angabe des Arbeitsschwerpunktes), evtl. auch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit hierdurch.
Da es erst mal nur ums "Sammeln" geht, erbitte ich unter Angabe der o.g. Fakten zunächst nur um die aktuelle email-Adresse. Weiteres wird dann folgen.
Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)
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Liebe Kollegen/innen, nach nunmehr 30 Jahren in der Physiotherapie mit Schwerpunkt auf Manuelle Techniken sind meine DSG beide am Ende. Ich suche nun Kollegen, gerne auch Masseure, die ebenfalls eine Gelenkabnutzung durch die beruflich durchgeführten Manuellen Techniken erlitten haben. Sinn ist die Anerkennung bei der BG. Sicherlich sind Therapeuten mit Schwerpunkten ohne viele Weichteiltechniken nicht so sehr betroffen,- und melden deshalb auch nichts an die BG. Auch sollten unsere Verbände hier doch mal aktiv werden. Wichtig sind also Angaben zum Krankheitsbild, der Dauer der beruflichen Tätigkeit (mit Angabe des Arbeitsschwerpunktes), evtl. auch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit hierdurch. Da es erst mal nur ums "Sammeln" geht, erbitte ich unter Angabe der o.g. Fakten zunächst nur um die aktuelle email-Adresse. Weiteres wird dann folgen. Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen/innen,
nach nunmehr 30 Jahren in der Physiotherapie mit Schwerpunkt auf Manuelle Techniken sind meine DSG beide am Ende. Ich suche nun Kollegen, gerne auch Masseure, die ebenfalls eine Gelenkabnutzung durch die beruflich durchgeführten Manuellen Techniken erlitten haben. Sinn ist die Anerkennung bei der BG. Sicherlich sind Therapeuten mit Schwerpunkten ohne viele Weichteiltechniken nicht so sehr betroffen,- und melden deshalb auch nichts an die BG. Auch sollten unsere Verbände hier doch mal aktiv werden.
Wichtig sind also Angaben zum Krankheitsbild, der Dauer der beruflichen Tätigkeit (mit Angabe des Arbeitsschwerpunktes), evtl. auch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit hierdurch.
Da es erst mal nur ums "Sammeln" geht, erbitte ich unter Angabe der o.g. Fakten zunächst nur um die aktuelle email-Adresse. Weiteres wird dann folgen.
Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)

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Nora Weber
26.12.2016 19:00
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.16 18:45:
[...] erbitte ich [...] die aktuelle email-Adresse. [...] Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)


Du möchtest also, dass man hier als Antwort seine Emailadresse einträgt, damit du weiterhin Anonym bleiben kannst? :unamused:
Eine persönliche Nachricht ist ja in diesem Fall nicht möglich...

Gruß
Nora
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• morpheus-06
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.16 18:45: [...] erbitte ich [...] die aktuelle email-Adresse. [...] Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)[/zitat] Du möchtest also, dass man hier als Antwort seine Emailadresse einträgt, damit du weiterhin Anonym bleiben kannst? :unamused: Eine persönliche Nachricht ist ja in diesem Fall nicht möglich... Gruß Nora
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morpheus-06
26.12.2016 19:02
in D gibt es zudem keine Sammelklagen.Warum ziehst du das nicht alleine durch?
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in D gibt es zudem keine Sammelklagen.Warum ziehst du das nicht alleine durch?
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morpheus-06 schrieb:

in D gibt es zudem keine Sammelklagen.Warum ziehst du das nicht alleine durch?

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hgb
26.12.2016 21:06
Es ist ungemein schwer, eine neue Berufskrankheit zu generieren, Hauptgrund sind hier die Polyarthrosen, die es bei Frauen außerhalb von Berufen gibt, die die Finger belasten, dies trifft auch auf die Rhizarthrose zu.
Bevor Geld bei Anwälten verbrannt wird, empfehle ich, die Studienlage zu diesem Thema genau zu klären, um eine Aussicht auf Erfolg beurteilen zu können.

mfg + für 2017 alles Gute! hgb :wink:
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• igloh
Es ist ungemein schwer, eine neue Berufskrankheit zu generieren, Hauptgrund sind hier die Polyarthrosen, die es bei Frauen außerhalb von Berufen gibt, die die Finger belasten, dies trifft auch auf die Rhizarthrose zu. Bevor Geld bei Anwälten verbrannt wird, empfehle ich, die Studienlage zu diesem Thema genau zu klären, um eine Aussicht auf Erfolg beurteilen zu können. mfg + für 2017 alles Gute! hgb :wink:
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hgb schrieb:

Es ist ungemein schwer, eine neue Berufskrankheit zu generieren, Hauptgrund sind hier die Polyarthrosen, die es bei Frauen außerhalb von Berufen gibt, die die Finger belasten, dies trifft auch auf die Rhizarthrose zu.
Bevor Geld bei Anwälten verbrannt wird, empfehle ich, die Studienlage zu diesem Thema genau zu klären, um eine Aussicht auf Erfolg beurteilen zu können.

mfg + für 2017 alles Gute! hgb :wink:

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Fuzziguzzi
26.12.2016 23:29
.......und wieder einmal wäre dies eine Aufgabe unserer Standesvertretungen.

Hallo Anonymus wende dich doch bitte an deinen Berufsverband.
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.......und wieder einmal wäre dies eine Aufgabe unserer Standesvertretungen. Hallo Anonymus wende dich doch bitte an deinen Berufsverband.
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Fuzziguzzi schrieb:

.......und wieder einmal wäre dies eine Aufgabe unserer Standesvertretungen.

Hallo Anonymus wende dich doch bitte an deinen Berufsverband.

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stefan 302
26.12.2016 23:41
Wer Mitglied ist weiß, dass Verbände nicht klagen können....
Unterstützen im Faktencheck schon, dazu aber hat morpheus und hgb schon alles gesagt. Er/Sie kann also teures Geld beim Advokat sparen
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• morpheus-06
Wer Mitglied ist weiß, dass Verbände nicht klagen können.... Unterstützen im Faktencheck schon, dazu aber hat morpheus und hgb schon alles gesagt. Er/Sie kann also teures Geld beim Advokat sparen
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stefan 302 schrieb:

Wer Mitglied ist weiß, dass Verbände nicht klagen können....
Unterstützen im Faktencheck schon, dazu aber hat morpheus und hgb schon alles gesagt. Er/Sie kann also teures Geld beim Advokat sparen

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Fuzziguzzi
26.12.2016 23:49
Satzungen können geändert werden.

Nichts ist unmöglich wenn man nur will.
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Satzungen können geändert werden. Nichts ist unmöglich wenn man nur will.
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Fuzziguzzi schrieb:

Satzungen können geändert werden.

Nichts ist unmöglich wenn man nur will.

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hgb
26.12.2016 23:58
Noch steht das deutsche Recht dagegen, wir sind nicht in den USA - da möchte ich auch nicht sein!

mfg hgb :wink:

Finger- u. Handarthrosen stehen bisher nicht in der BUK-Vz., dass sie dort hinein kommen, bezweifle ich s. o.
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• Papa Alpaka
Noch steht das deutsche Recht dagegen, wir sind nicht in den USA - da möchte [u]ich[/u] auch nicht sein! mfg hgb :wink: Finger- u. Handarthrosen stehen bisher nicht in der BUK-Vz., dass sie dort hinein kommen, bezweifle ich s. o.
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hgb schrieb:

Noch steht das deutsche Recht dagegen, wir sind nicht in den USA - da möchte ich auch nicht sein!

mfg hgb :wink:

Finger- u. Handarthrosen stehen bisher nicht in der BUK-Vz., dass sie dort hinein kommen, bezweifle ich s. o.

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tom1350
27.12.2016 08:27
Wie HGB schon schreibt, sollte man sich mal vorher informieren, wie statistisch aktuell die Lage bei Anerkennungen aussieht. Das öffnet schnell die Augen. Würdest du unter Tage arbeiten, wäre die Chance auf eine Anerkennung bei Staublunge aber recht hoch. Bei Rücken lass dich mal überraschen.
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Wie HGB schon schreibt, sollte man sich mal vorher informieren, wie statistisch aktuell die Lage bei Anerkennungen aussieht. Das öffnet schnell die Augen. Würdest du unter Tage arbeiten, wäre die Chance auf eine Anerkennung bei Staublunge aber recht hoch. Bei Rücken lass dich mal überraschen.
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tom1350 schrieb:

Wie HGB schon schreibt, sollte man sich mal vorher informieren, wie statistisch aktuell die Lage bei Anerkennungen aussieht. Das öffnet schnell die Augen. Würdest du unter Tage arbeiten, wäre die Chance auf eine Anerkennung bei Staublunge aber recht hoch. Bei Rücken lass dich mal überraschen.

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Anonymer Teilnehmer
27.12.2016 08:36
Hallo zusammen, ja war mir schon klar, dass es Protest geben könnte. Ich habe übernächste Woche einen Termin beim Anwalt um meine BUZ (Berufsunfähigkeit) gegen meine Versicherung durchzusetzen. Nachdem ich nun leider schon ganz viel schlechtes von meiner Versicherung gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob diese nun trotz mehr als 20 Jahren braver Zahlung auch ihre Leistungen erfüllt. Daher mein Wunsch dies generell zusätzlich auch auf der Schiene der BG Anerkennung zu erstreiten. Meinen Namen gebe ich in Hinblick auf meine Mitarbeiter (die noch nicht wirklich gemerkt haben wie schlecht es mir geht,,,,) noch nicht preis.
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Hallo zusammen, ja war mir schon klar, dass es Protest geben könnte. Ich habe übernächste Woche einen Termin beim Anwalt um meine BUZ (Berufsunfähigkeit) gegen meine Versicherung durchzusetzen. Nachdem ich nun leider schon ganz viel schlechtes von meiner Versicherung gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob diese nun trotz mehr als 20 Jahren braver Zahlung auch ihre Leistungen erfüllt. Daher mein Wunsch dies generell zusätzlich auch auf der Schiene der BG Anerkennung zu erstreiten. Meinen Namen gebe ich in Hinblick auf meine Mitarbeiter (die noch nicht wirklich gemerkt haben wie schlecht es mir geht,,,,) noch nicht preis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen, ja war mir schon klar, dass es Protest geben könnte. Ich habe übernächste Woche einen Termin beim Anwalt um meine BUZ (Berufsunfähigkeit) gegen meine Versicherung durchzusetzen. Nachdem ich nun leider schon ganz viel schlechtes von meiner Versicherung gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob diese nun trotz mehr als 20 Jahren braver Zahlung auch ihre Leistungen erfüllt. Daher mein Wunsch dies generell zusätzlich auch auf der Schiene der BG Anerkennung zu erstreiten. Meinen Namen gebe ich in Hinblick auf meine Mitarbeiter (die noch nicht wirklich gemerkt haben wie schlecht es mir geht,,,,) noch nicht preis.

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tom1350
27.12.2016 08:59
Viel Erfolg.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufskrankheit sind aber wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich hatte noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Aussicht Zahlungen bei degenerativen Erkrankungen zu bekommen gleich Null ist. Wahrscheinlicher ist die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall. Und dafür gibt es die Unfallversicherung.
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Viel Erfolg. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufskrankheit sind aber wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich hatte noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Aussicht Zahlungen bei degenerativen Erkrankungen zu bekommen gleich Null ist. Wahrscheinlicher ist die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall. Und dafür gibt es die Unfallversicherung.
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tom1350 schrieb:

Viel Erfolg.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufskrankheit sind aber wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich hatte noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Aussicht Zahlungen bei degenerativen Erkrankungen zu bekommen gleich Null ist. Wahrscheinlicher ist die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall. Und dafür gibt es die Unfallversicherung.

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hgb
27.12.2016 10:01
Da Dir gesundheitlich das Wasser anscheinend bis zum Halse steht, empfehle ich dringend, keine Ressourcen auf die Anerkennung als Berufskrankheit zu verschwenden, denn der Prozeß dauert Jahre, ohne Aufnahme in das Bk-Vz. gibt es auch keine für Dich positive Einzelfallentscheidung.

Zu Deiner BU-Versicherung wird Dich Dein Anwalt, günstiger häufig ein Verbraucherverein informieren oder auch einfach 'mal Deinen Vertrag lesen.

Grundsätzlich laufen Versicherungen so, dass sie mgl. viele Beiträge und mgl. wenig Ausgaben haben wollen, daran verdienen die Besitzer - AG's - und die Vorstände. Der kleine Mann / Frau bleibt gern außen vor.

Zielführender erscheint mir, den vorhandenen Grips zu nutzen, neue Verdienstmöglichkeiten mit oder ohne die PT - Praxis zu erschließen.


mfg hgb :blush:
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Da Dir gesundheitlich das Wasser anscheinend bis zum Halse steht, empfehle ich dringend, keine Ressourcen auf die Anerkennung als Berufskrankheit zu verschwenden, denn der Prozeß dauert Jahre, ohne Aufnahme in das Bk-Vz. gibt es auch keine für Dich positive Einzelfallentscheidung. Zu Deiner BU-Versicherung wird Dich Dein Anwalt, günstiger häufig ein Verbraucherverein informieren oder auch einfach 'mal Deinen Vertrag lesen. Grundsätzlich laufen Versicherungen so, dass sie mgl. viele Beiträge und mgl. wenig Ausgaben haben wollen, daran verdienen die Besitzer - AG's - und die Vorstände. Der kleine Mann / Frau bleibt gern außen vor. Zielführender erscheint mir, den vorhandenen Grips zu nutzen, neue Verdienstmöglichkeiten mit oder ohne die PT - Praxis zu erschließen. mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:

Da Dir gesundheitlich das Wasser anscheinend bis zum Halse steht, empfehle ich dringend, keine Ressourcen auf die Anerkennung als Berufskrankheit zu verschwenden, denn der Prozeß dauert Jahre, ohne Aufnahme in das Bk-Vz. gibt es auch keine für Dich positive Einzelfallentscheidung.

Zu Deiner BU-Versicherung wird Dich Dein Anwalt, günstiger häufig ein Verbraucherverein informieren oder auch einfach 'mal Deinen Vertrag lesen.

Grundsätzlich laufen Versicherungen so, dass sie mgl. viele Beiträge und mgl. wenig Ausgaben haben wollen, daran verdienen die Besitzer - AG's - und die Vorstände. Der kleine Mann / Frau bleibt gern außen vor.

Zielführender erscheint mir, den vorhandenen Grips zu nutzen, neue Verdienstmöglichkeiten mit oder ohne die PT - Praxis zu erschließen.


mfg hgb :blush:

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Fuzziguzzi
27.12.2016 12:48
Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .

Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.
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Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios . Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern. Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.
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Fuzziguzzi schrieb:

Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .

Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.

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tom1350
27.12.2016 13:00
Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48:
Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.


Was soll in dieser Hinsicht verbessert werden? Niemand wird gezwungen diesen Beruf bis zur Rente auszuüben.
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[zitat]Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48: Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.[/zitat] Was soll in dieser Hinsicht verbessert werden? Niemand wird gezwungen diesen Beruf bis zur Rente auszuüben.
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tom1350 schrieb:

Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48:
Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.


Was soll in dieser Hinsicht verbessert werden? Niemand wird gezwungen diesen Beruf bis zur Rente auszuüben.

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stefan 302
27.12.2016 13:12
Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48:
Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .

Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.



...."die Kosten tragen"... : eben nicht, auch nach Satzungsänderungen geht das nicht. Bitte ins deutsche Gesetz einlesen!

....."und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern.": Das tun Verbände regelmäßig, auch wenn keine Aussicht auf Prozessgewinn besteht... :wink:
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[zitat]Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48: Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios . Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern. Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.[/zitat] ...."die Kosten tragen"... : eben nicht, auch nach Satzungsänderungen geht das nicht. Bitte ins deutsche Gesetz einlesen! ....."und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern.": Das tun Verbände regelmäßig, auch wenn keine Aussicht auf Prozessgewinn besteht... :wink:
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stefan 302 schrieb:

Fuzziguzzi schrieb am 27.12.16 12:48:
Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .

Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.



...."die Kosten tragen"... : eben nicht, auch nach Satzungsänderungen geht das nicht. Bitte ins deutsche Gesetz einlesen!

....."und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern.": Das tun Verbände regelmäßig, auch wenn keine Aussicht auf Prozessgewinn besteht... :wink:

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hgb
27.12.2016 14:45
>>Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .
Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.
Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.---
Fragt doch mal euren Verband was er für euch in den letzten 25 Jahren erreicht hat. <<

Deine "kritische" Einstellung zu Berufsverbänden hat verhindert, dass Du Dich mit den satzungsmäßig zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hast. Auch Pat. - Verbände können keine Forschung finanzieren, allein die Vergabe von Preisen ist möglich. Den Beruf verbessern kann in den Fällen mit einem Staatsexamen nur der Staat, die Arbeitsmöglichkeiten incl. Besoldung sollten die Verbände verbessern, weniger ihr Vermögen durch - zweifelhafte? - Fortbildungen mehren. Wenn die Verbände Hinweise hätten, dass PT / Massage die Gelenke zerstört, könnte Lobbyarbeit in der Politik beginnen. Was bisher da ist, ist schlicht zuwenig.


mfg hgb :wink:
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>>Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios . Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern. Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.--- Fragt doch mal euren Verband was er für euch in den letzten 25 Jahren erreicht hat. << Deine "kritische" Einstellung zu Berufsverbänden hat verhindert, dass Du Dich mit den satzungsmäßig zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hast. [b]Auch Pat. - Verbände können keine Forschung finanzieren, allein die Vergabe von Preisen ist möglich.[/b] Den Beruf verbessern kann in den Fällen mit einem Staatsexamen nur der Staat, die Arbeitsmöglichkeiten incl. Besoldung sollten die Verbände verbessern, weniger ihr Vermögen durch - zweifelhafte? - Fortbildungen mehren. Wenn die Verbände Hinweise hätten, dass PT / Massage die Gelenke zerstört, könnte Lobbyarbeit in der Politik beginnen. Was bisher da ist, ist schlicht zuwenig. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

>>Ein Verband kann nicht die Klage führen, aber er kann sicherlich wenn er will seinem Mitglied zum Wohle aller Mitglieder die Kosten tragen und den wissenschaftlichen Hintergrund liefern, den Erfolg hift allen Physios .
Dafür sollte eine Gemeinschaft stehen den Mitgliedern zu helfen und den Beruf zu verbessern.
Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wo ja bekanntlich alles besser wird.---
Fragt doch mal euren Verband was er für euch in den letzten 25 Jahren erreicht hat. <<

Deine "kritische" Einstellung zu Berufsverbänden hat verhindert, dass Du Dich mit den satzungsmäßig zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hast. Auch Pat. - Verbände können keine Forschung finanzieren, allein die Vergabe von Preisen ist möglich. Den Beruf verbessern kann in den Fällen mit einem Staatsexamen nur der Staat, die Arbeitsmöglichkeiten incl. Besoldung sollten die Verbände verbessern, weniger ihr Vermögen durch - zweifelhafte? - Fortbildungen mehren. Wenn die Verbände Hinweise hätten, dass PT / Massage die Gelenke zerstört, könnte Lobbyarbeit in der Politik beginnen. Was bisher da ist, ist schlicht zuwenig.


mfg hgb :wink:

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Nora Weber schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.16 18:45:
[...] erbitte ich [...] die aktuelle email-Adresse. [...] Vielen Dank für rege Teilnahme, die Anonyme (muss leider vorerst noch so bleiben)


Du möchtest also, dass man hier als Antwort seine Emailadresse einträgt, damit du weiterhin Anonym bleiben kannst? :unamused:
Eine persönliche Nachricht ist ja in diesem Fall nicht möglich...

Gruß
Nora

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ali
27.12.2016 11:52
Wie sonst schon geschrieben, wirkt das ganze etwas unausgegoren....Aber vielleicht bewegst Du ja was. Dazu solltest Du vielleicht noch einen neuen Nickname für s forum zulegen, damit Mensch Dir auch eine PN schicken kann. SO geht's schon mal technisch nicht.....
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Wie sonst schon geschrieben, wirkt das ganze etwas unausgegoren....Aber vielleicht bewegst Du ja was. Dazu solltest Du vielleicht noch einen neuen Nickname für s forum zulegen, damit Mensch Dir auch eine PN schicken kann. SO geht's schon mal technisch nicht.....
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ali schrieb:

Wie sonst schon geschrieben, wirkt das ganze etwas unausgegoren....Aber vielleicht bewegst Du ja was. Dazu solltest Du vielleicht noch einen neuen Nickname für s forum zulegen, damit Mensch Dir auch eine PN schicken kann. SO geht's schon mal technisch nicht.....

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canna41
28.12.2016 05:18
Hallo. Habe genau dieses Problem vor ca. 3 Jahren mit Rechtsanwalt Bill durchgesprochen. Er sah keine Aussicht auf Erfolg, da die letzte Berufskrankheit die wohl ankerkannt wurde Bandscheibenprobleme bzw. Rückenprobleme betreffen würde.Hiervon haben dann unter anderem die Altenpfleger profitiert. Nach Meinung von Rechtsanwalt Bill würde eine Klage nicht durchkommen, da dann eine ganze Menge Menschen eine Berufsunfähigkeit beantragen würde. Deshalb hat mir Herr Bill auch von einer Klage abgeraten. Ich wünsche Dir dennoch sehr viel Erfolg wenn Du es trotzdem versuchen solltest.
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Hallo. Habe genau dieses Problem vor ca. 3 Jahren mit Rechtsanwalt Bill durchgesprochen. Er sah keine Aussicht auf Erfolg, da die letzte Berufskrankheit die wohl ankerkannt wurde Bandscheibenprobleme bzw. Rückenprobleme betreffen würde.Hiervon haben dann unter anderem die Altenpfleger profitiert. Nach Meinung von Rechtsanwalt Bill würde eine Klage nicht durchkommen, da dann eine ganze Menge Menschen eine Berufsunfähigkeit beantragen würde. Deshalb hat mir Herr Bill auch von einer Klage abgeraten. Ich wünsche Dir dennoch sehr viel Erfolg wenn Du es trotzdem versuchen solltest.
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Evemarie Kaiser
28.12.2016 09:57
Vor etlichen Jahren hat eine Kollegin auch versucht, ihre kaputten Fingergelenke als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.
Mehrere Gutachter waren der Meinung, und das hat sie schriftlich, dass die Fingergelenke einer Therapeutin nicht wesentlich mehr beansprucht werden, als die einer Hausfrau ... noch Fragen?

Die BG weiß auch, dass bei einer Anerkennung dieser Probleme Unsummen an Kosten auf sie zukommen würde, also wird ablehnend entschieden - das ist leider so.


Gruß Evi
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Vor etlichen Jahren hat eine Kollegin auch versucht, ihre kaputten Fingergelenke als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Mehrere Gutachter waren der Meinung, und das hat sie schriftlich, dass die Fingergelenke einer Therapeutin nicht wesentlich mehr beansprucht werden, als die einer Hausfrau ... noch Fragen? Die BG weiß auch, dass bei einer Anerkennung dieser Probleme Unsummen an Kosten auf sie zukommen würde, also wird ablehnend entschieden - das ist leider so. Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:

Vor etlichen Jahren hat eine Kollegin auch versucht, ihre kaputten Fingergelenke als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.
Mehrere Gutachter waren der Meinung, und das hat sie schriftlich, dass die Fingergelenke einer Therapeutin nicht wesentlich mehr beansprucht werden, als die einer Hausfrau ... noch Fragen?

Die BG weiß auch, dass bei einer Anerkennung dieser Probleme Unsummen an Kosten auf sie zukommen würde, also wird ablehnend entschieden - das ist leider so.


Gruß Evi

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hgb
28.12.2016 11:28
.. da dürfte in den Gutachten eher stehen, dass gleichartige Schäden auch bei Hausfrauen zu finden sind, die diese Belastungen nicht haben.
Der medizinische Gutachter vergleicht nämlich Gesundheitsstörungen und nicht Belastungen, dazu ermittelt der berufskundige Sachverständige! Daß dieser sich so äußert, wie beschrieben, vermag ich nicht zu gleuben, denn es ist m. E. nicht vergleichbar.

mfg hgb :wink:
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.. da dürfte in den Gutachten eher stehen, dass gleichartige Schäden auch bei Hausfrauen zu finden sind, die diese Belastungen nicht haben. Der medizinische Gutachter vergleicht nämlich Gesundheitsstörungen und nicht Belastungen, dazu ermittelt der berufskundige Sachverständige! Daß dieser sich so äußert, wie beschrieben, vermag ich nicht zu gleuben, denn es ist m. E. nicht vergleichbar. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

.. da dürfte in den Gutachten eher stehen, dass gleichartige Schäden auch bei Hausfrauen zu finden sind, die diese Belastungen nicht haben.
Der medizinische Gutachter vergleicht nämlich Gesundheitsstörungen und nicht Belastungen, dazu ermittelt der berufskundige Sachverständige! Daß dieser sich so äußert, wie beschrieben, vermag ich nicht zu gleuben, denn es ist m. E. nicht vergleichbar.

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canna41 schrieb:

Hallo. Habe genau dieses Problem vor ca. 3 Jahren mit Rechtsanwalt Bill durchgesprochen. Er sah keine Aussicht auf Erfolg, da die letzte Berufskrankheit die wohl ankerkannt wurde Bandscheibenprobleme bzw. Rückenprobleme betreffen würde.Hiervon haben dann unter anderem die Altenpfleger profitiert. Nach Meinung von Rechtsanwalt Bill würde eine Klage nicht durchkommen, da dann eine ganze Menge Menschen eine Berufsunfähigkeit beantragen würde. Deshalb hat mir Herr Bill auch von einer Klage abgeraten. Ich wünsche Dir dennoch sehr viel Erfolg wenn Du es trotzdem versuchen solltest.

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Marlon
12.01.2017 14:49
Hallo ,
wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge,
Bahnbrechendes zu erreichen.
Ich will all diejenigen ermutigen, welche entsprechende Diagnosen haben, eine Berufskrankheiten-Anzeige zu stellen.
Sollte diese sich zu einem späteren Zeitpunkt als gerechtfertigt erweisen, wird nacherstattet mit Verzinsung ab Antragstellung, bzw. dem Zeitpunkt der Anerkennung. Was man benötigt ist viel Zeit , Energie, Biss und finanzielle Rücklagen.
Mehr kann ich nicht sagen, da ich noch mittendrin stecke. Die BGW, welche vermutlich hier mitliest, wird eh wissen, wer ich bin.
Zu gegebener Zeit werde ich meine Erkenntnisse veröffentlichen.
Was jedoch davon unabhängig sinnvoll wäre ist, dass Berufsverbände oder physio.de. entsprechende Umfragen bei Physios, Masseuren, Ergos, mittels Fragebogen durchführen würden.

Gruss
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Hallo , wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge, Bahnbrechendes zu erreichen. Ich will all diejenigen ermutigen, welche entsprechende Diagnosen haben, eine Berufskrankheiten-Anzeige zu stellen. Sollte diese sich zu einem späteren Zeitpunkt als gerechtfertigt erweisen, wird nacherstattet mit Verzinsung ab Antragstellung, bzw. dem Zeitpunkt der Anerkennung. Was man benötigt ist viel Zeit , Energie, Biss und finanzielle Rücklagen. Mehr kann ich nicht sagen, da ich noch mittendrin stecke. Die BGW, welche vermutlich hier mitliest, wird eh wissen, wer ich bin. Zu gegebener Zeit werde ich meine Erkenntnisse veröffentlichen. Was jedoch davon unabhängig sinnvoll wäre ist, dass Berufsverbände oder physio.de. entsprechende Umfragen bei Physios, Masseuren, Ergos, mittels Fragebogen durchführen würden. Gruss
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hgb
12.01.2017 16:01
>> wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge,
Bahnbrechendes zu erreichen. <<

Dein statment beginnt mit einigen Behauptungen. Wird sich nur durch die Klagen etwas ändern oder gibt es fundierte medizinische Erkenntnisse, die eine Erweiterung der BK-Liste erfordern? z. B. Tonerstaub von Druckern, daher stehen die Dinger jetzt in getrennten Räumen und nicht mehr direkt an Schreibtischen.
Es ist Dein gutes Recht, Klagen zu erheben und immer weiter zu klagen, wenn Du das Geld dazu hast. Die Hoffnung auf eine Entschädigung am Ende ist gering, Du darfst selbstverständlich guter Dinge sein. Die hier fragende Kollegin befindet sich nach eigenen Worten aber nicht in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie wird so diesen Weg wohl nicht gehen können. Ob Du Bahnbrechendes erreichst, wissen die Götter. Die Urteile der Obergerichte in den letzten Jahren wiesen weniger in diese Richtung. :frowning:
Nun aber, was sollen die Berufsverbände dabei? Es wird schon mit der Fragestellung losgehen, die für eine wissenschaftliche Auswertung geeignet sein muss. Sind die Verbände kraft Satzung in der Lage, für solche Befragungen Gelder ihrer Mitglieder aufzuwenden?? :hushed:
Daher kann ich mein posting vom 27.12.16 nur unterstreichen, bei einer verlorenen Klage kommen nach allen Instanzen zum Schluß noch die gegnerischen Gerichts- und Anwaltskosten dazu, da muss man es schon dicke haben. Wem es aber so gut finanziell geht, wird erfolgreicher seine Berufskarriere auch in höherem Lebensalter ändern und einen neuen Weg finden. :sunglasses:
Juristisch erfolgreich wirst Du schon bei einem Vergleich sein, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dieser ist aber eine Einzelfallregelung und n. M. Einschätzung das Besterreichbare! Andere Kollegen haben dann nichts davon.

mfg hgb :blush:
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>> wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge, Bahnbrechendes zu erreichen. << Dein statment beginnt mit einigen Behauptungen. Wird sich nur durch die Klagen etwas ändern oder gibt es fundierte medizinische Erkenntnisse, die eine Erweiterung der BK-Liste erfordern? z. B. Tonerstaub von Druckern, daher stehen die Dinger jetzt in getrennten Räumen und nicht mehr direkt an Schreibtischen. Es ist Dein gutes Recht, Klagen zu erheben und immer weiter zu klagen, wenn Du das Geld dazu hast. Die Hoffnung auf eine Entschädigung am Ende ist gering, Du darfst selbstverständlich guter Dinge sein. Die hier fragende Kollegin befindet sich nach eigenen Worten aber nicht in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie wird so diesen Weg wohl nicht gehen können. Ob Du Bahnbrechendes erreichst, wissen die Götter. Die Urteile der Obergerichte in den letzten Jahren wiesen weniger in diese Richtung. :frowning: Nun aber, was sollen die Berufsverbände dabei? Es wird schon mit der Fragestellung losgehen, die für eine wissenschaftliche Auswertung geeignet sein muss. Sind die Verbände kraft Satzung in der Lage, für solche Befragungen Gelder ihrer Mitglieder aufzuwenden?? :hushed: Daher kann ich mein posting vom 27.12.16 nur unterstreichen, bei einer verlorenen Klage kommen nach allen Instanzen zum Schluß noch die gegnerischen Gerichts- und Anwaltskosten dazu, da muss man es schon dicke haben. Wem es aber so gut finanziell geht, wird erfolgreicher seine Berufskarriere auch in höherem Lebensalter ändern und einen neuen Weg finden. :sunglasses: Juristisch erfolgreich wirst Du schon bei einem Vergleich sein, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dieser ist aber eine Einzelfallregelung und n. M. Einschätzung das Besterreichbare! Andere Kollegen haben dann nichts davon. mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:

>> wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge,
Bahnbrechendes zu erreichen. <<

Dein statment beginnt mit einigen Behauptungen. Wird sich nur durch die Klagen etwas ändern oder gibt es fundierte medizinische Erkenntnisse, die eine Erweiterung der BK-Liste erfordern? z. B. Tonerstaub von Druckern, daher stehen die Dinger jetzt in getrennten Räumen und nicht mehr direkt an Schreibtischen.
Es ist Dein gutes Recht, Klagen zu erheben und immer weiter zu klagen, wenn Du das Geld dazu hast. Die Hoffnung auf eine Entschädigung am Ende ist gering, Du darfst selbstverständlich guter Dinge sein. Die hier fragende Kollegin befindet sich nach eigenen Worten aber nicht in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie wird so diesen Weg wohl nicht gehen können. Ob Du Bahnbrechendes erreichst, wissen die Götter. Die Urteile der Obergerichte in den letzten Jahren wiesen weniger in diese Richtung. :frowning:
Nun aber, was sollen die Berufsverbände dabei? Es wird schon mit der Fragestellung losgehen, die für eine wissenschaftliche Auswertung geeignet sein muss. Sind die Verbände kraft Satzung in der Lage, für solche Befragungen Gelder ihrer Mitglieder aufzuwenden?? :hushed:
Daher kann ich mein posting vom 27.12.16 nur unterstreichen, bei einer verlorenen Klage kommen nach allen Instanzen zum Schluß noch die gegnerischen Gerichts- und Anwaltskosten dazu, da muss man es schon dicke haben. Wem es aber so gut finanziell geht, wird erfolgreicher seine Berufskarriere auch in höherem Lebensalter ändern und einen neuen Weg finden. :sunglasses:
Juristisch erfolgreich wirst Du schon bei einem Vergleich sein, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dieser ist aber eine Einzelfallregelung und n. M. Einschätzung das Besterreichbare! Andere Kollegen haben dann nichts davon.

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Marlon schrieb:

Hallo ,
wenn viele sagen, dass es eh keinen Sinn macht, eine BK-Anzeige zu stellen, wird sich nie etwas ändern. Ich selbst Klage bereits seit mehreren Jahren gegen die BGW wegen diverser Berufskrankheiten. Ich bin guter Dinge,
Bahnbrechendes zu erreichen.
Ich will all diejenigen ermutigen, welche entsprechende Diagnosen haben, eine Berufskrankheiten-Anzeige zu stellen.
Sollte diese sich zu einem späteren Zeitpunkt als gerechtfertigt erweisen, wird nacherstattet mit Verzinsung ab Antragstellung, bzw. dem Zeitpunkt der Anerkennung. Was man benötigt ist viel Zeit , Energie, Biss und finanzielle Rücklagen.
Mehr kann ich nicht sagen, da ich noch mittendrin stecke. Die BGW, welche vermutlich hier mitliest, wird eh wissen, wer ich bin.
Zu gegebener Zeit werde ich meine Erkenntnisse veröffentlichen.
Was jedoch davon unabhängig sinnvoll wäre ist, dass Berufsverbände oder physio.de. entsprechende Umfragen bei Physios, Masseuren, Ergos, mittels Fragebogen durchführen würden.

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