Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
für unsere Praxis in Gräfelfing
suchen wir Verstärkung in der
Physiotherapie und Osteopathie
Unsere Praxis ist alteingesessen,
mit vielen sehr netten
Stammpatienten. Wir haben eine gute
Zusammenarbeit mit allen
umliegenden Ärzten und somit
vielfältige und abwechslungsreiche
Krankheitsbilder. Physios und
Osteopathen arbeiten bei uns gerne
zusammen und wir sind ein echtes
Team. Die Stimmung innerhalb des
Teams und in der Praxis liegt uns
allen am Herzen. ...
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Physiotherapie und Osteopathie
Unsere Praxis ist alteingesessen,
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Stammpatienten. Wir haben eine gute
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Krankheitsbilder. Physios und
Osteopathen arbeiten bei uns gerne
zusammen und wir sind ein echtes
Team. Die Stimmung innerhalb des
Teams und in der Praxis liegt uns
allen am Herzen. ...
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Papa Alpaka schrieb:
"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...).
"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Inche schrieb:
Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.
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