Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
manueller Therapie oder
Lymphdrainage.
Zertifikat ist zwingende
Voraussetzung.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 8-köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger Praxiszugehörigkeit.
Flexibler Vertragsbeginn möglich.
Bei Inte...
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
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Zertifikat ist zwingende
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Flexibler Vertragsbeginn möglich.
Bei Inte...
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Papa Alpaka schrieb:
"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...).
"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Inche schrieb:
Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.
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