Wir suchen eine Kollegin oder einen
Kollegen zur Verstärkung unseres
Teams. Die Praxis ist
Inhabergeführt und nicht Teil
einer Kette. Unsere Patienten sind
international und wir arbeiten
orthopädisch, chirurgisch,
neurologisch und pädiatrisch.
Durch dieses weite Spektrum wird
es nicht langweilig. Wir arbeiten
seit vielen Jahren auf einem sehr
hohen Niveau und nehmen die
Anliegen der Patienten sehr ernst.
Die Stimmung im Team ist
großartig. Auf der Webseite
www.praxis-hardtke.de finde...
Kollegen zur Verstärkung unseres
Teams. Die Praxis ist
Inhabergeführt und nicht Teil
einer Kette. Unsere Patienten sind
international und wir arbeiten
orthopädisch, chirurgisch,
neurologisch und pädiatrisch.
Durch dieses weite Spektrum wird
es nicht langweilig. Wir arbeiten
seit vielen Jahren auf einem sehr
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Die Stimmung im Team ist
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folgende frage: vor ein paar Wochen war ein vertreter da und hat mir eine Therapieliege vorgestellt. Die fand ich erstmal ganz schön. Nach einigem überlegen und telefonaten mit besagtem Vertreter habe ich heute die Bestellung unterschrieben und zurückgeschickt. Aber nun sind mir aber doch Zweifel gekommen. Meine Frage: Kann ich diese Bestellung nun einfach widerrufen?
das müsste doch gehen. denn genaugenommen ist so ein Kauf über eine Vertreter ja eine Art Haustürgeschäft - oder?
Wie sehr ihr das? Kann ich diese unterschriebene Bestellung rein rechtlich einfach widerrufen?
Abgesehen davon kann man ja immer noch auf ein Entgegenkommen dieser Firma hoffen. Aber wie sieht das rein rechtlich aus??
Danke euch.
(ich möchte lieber anonym bleiben)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
folgende frage: vor ein paar Wochen war ein vertreter da und hat mir eine Therapieliege vorgestellt. Die fand ich erstmal ganz schön. Nach einigem überlegen und telefonaten mit besagtem Vertreter habe ich heute die Bestellung unterschrieben und zurückgeschickt. Aber nun sind mir aber doch Zweifel gekommen. Meine Frage: Kann ich diese Bestellung nun einfach widerrufen?
das müsste doch gehen. denn genaugenommen ist so ein Kauf über eine Vertreter ja eine Art Haustürgeschäft - oder?
Wie sehr ihr das? Kann ich diese unterschriebene Bestellung rein rechtlich einfach widerrufen?
Abgesehen davon kann man ja immer noch auf ein Entgegenkommen dieser Firma hoffen. Aber wie sieht das rein rechtlich aus??
Danke euch.
(ich möchte lieber anonym bleiben)
Falls ja, lass uns doch den Namen des Lieferanten wissen.
Edit sacht noch, eigentlich müsste bei der Bestellung auch das Widerrufsrecht ersichtlich sein....
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ali schrieb:
Dis hängt von den AGBs ab, die Du bei der Bestellung unterschrieben hast. Ggf. könnten die Schadenersatz fordern. Wenn Du das aber schnell tust, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Falls ja, lass uns doch den Namen des Lieferanten wissen.
Edit sacht noch, eigentlich müsste bei der Bestellung auch das Widerrufsrecht ersichtlich sein....
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.
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KGSchuller schrieb:
Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.
„Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.“
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therapieheld schrieb:
Würde ich zu 100 % unterschreiben
„Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.“
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