Wir suchen eine/n neue/n
gesellige/n und humorvolle/n
Kollegin/en mit einem Herz für
Patienten!
Überdurchschnittliches Gehalt oder
Details über sekundäre
Arbeitsbedingungen, die
Praxisausstattung oder andere
Einzelheiten bespricht man doch am
besten persönlich bei einem Kaffee
und einer Brezn....
Neugierig geworden, ruf an oder
schreib uns, wir freuen uns auf
dich!!
Bei uns liegt man richtig!!!!
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Kollegin/en mit einem Herz für
Patienten!
Überdurchschnittliches Gehalt oder
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Arbeitsbedingungen, die
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Einzelheiten bespricht man doch am
besten persönlich bei einem Kaffee
und einer Brezn....
Neugierig geworden, ruf an oder
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Seit April habe ich von der Schule wo ich ein Mal in der Woche arbeite, einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Im neuen Vertrag stehen mir Urlaub nicht mehr zu.
Ist es rechtlich möglich?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Delsifee
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe als Praktikumsbetreuerin eine geringfügige entlohnte Beschäftigung.
Seit April habe ich von der Schule wo ich ein Mal in der Woche arbeite, einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Im neuen Vertrag stehen mir Urlaub nicht mehr zu.
Ist es rechtlich möglich?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Delsifee
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Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
...im allergrößten Notfall erstmal hinnehmen, im Nachgang vom Arbeitsgericht kippen lassen. Minijobber, lasst euch nicht verarschen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.7.20 23:55:
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
...im allergrößten Notfall erstmal hinnehmen, im Nachgang vom Arbeitsgericht kippen lassen. Minijobber, lasst euch nicht verarschen ;)
Dort kann man sich über wirklich alles zu dem Thema informieren.
Auch zum gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch.
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Sarah Gerbert schrieb:
minijob-zentrale.de
Dort kann man sich über wirklich alles zu dem Thema informieren.
Auch zum gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch.
Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzl. Urlaubsanspruch) geteilt durch 6.
Bei 1 Arbeitstag pro Woche sind das 4 Urlaubstage.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Der gesetzluche Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt:
Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzl. Urlaubsanspruch) geteilt durch 6.
Bei 1 Arbeitstag pro Woche sind das 4 Urlaubstage.
Gruß von Monique
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tom1350 schrieb:
Wenn es vorgegebene bezahlte unterrichtsfreie Zeit von mindestens 4 Wochen im Jahr gibt ja.
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