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Bonpflicht
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rules
21.11.2019 08:21
Es ist ja jetzt in aller Munde.
Papierflut vs. Bonpflicht
Wie verhält es sich denn da bei uns?
Pflicht oder nicht?
Geht es da um die Einkommenssteuer? Dann müssen wohl alle für Alles einen Beleg ausstellen.
Geht es um die Mwst? Dann ja nur auf die Leistungen, auf die Mwst abgeführt werden muss.
In der Podologie sind ja viele Selbstzahler, die erstmal alle vom Finanzamt als "kosmetisch" eingestuft werden. Außer: Sie haben ein Privatrezept vom Arzt. Oder Podologen mit HP sind da nicht Mwst-Pflichtig, wenn eine Diagnose vorliegt.
Verkauf von Produkten ja auch nur, wenn über 17000.- €
Wer weiss was? Steht irgendwo was über Dienstleister?
In der eigenen Community wurden mehrere Steuerberater befragt und jeder sagt was anderes.
Ist das wieder mal Auslegungssache vom Finanzamt?
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Es ist ja jetzt in aller Munde. Papierflut vs. Bonpflicht Wie verhält es sich denn da bei uns? Pflicht oder nicht? Geht es da um die Einkommenssteuer? Dann müssen wohl alle für Alles einen Beleg ausstellen. Geht es um die Mwst? Dann ja nur auf die Leistungen, auf die Mwst abgeführt werden muss. In der Podologie sind ja viele Selbstzahler, die erstmal alle vom Finanzamt als "kosmetisch" eingestuft werden. Außer: Sie haben ein Privatrezept vom Arzt. Oder Podologen mit HP sind da nicht Mwst-Pflichtig, wenn eine Diagnose vorliegt. Verkauf von Produkten ja auch nur, wenn über 17000.- € Wer weiss was? Steht irgendwo was über Dienstleister? In der eigenen Community wurden mehrere Steuerberater befragt und jeder sagt was anderes. Ist das wieder mal Auslegungssache vom Finanzamt?
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rules schrieb:

Es ist ja jetzt in aller Munde.
Papierflut vs. Bonpflicht
Wie verhält es sich denn da bei uns?
Pflicht oder nicht?
Geht es da um die Einkommenssteuer? Dann müssen wohl alle für Alles einen Beleg ausstellen.
Geht es um die Mwst? Dann ja nur auf die Leistungen, auf die Mwst abgeführt werden muss.
In der Podologie sind ja viele Selbstzahler, die erstmal alle vom Finanzamt als "kosmetisch" eingestuft werden. Außer: Sie haben ein Privatrezept vom Arzt. Oder Podologen mit HP sind da nicht Mwst-Pflichtig, wenn eine Diagnose vorliegt.
Verkauf von Produkten ja auch nur, wenn über 17000.- €
Wer weiss was? Steht irgendwo was über Dienstleister?
In der eigenen Community wurden mehrere Steuerberater befragt und jeder sagt was anderes.
Ist das wieder mal Auslegungssache vom Finanzamt?

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mosaik
21.11.2019 11:27
Die Bonpflicht wurde eingeführt, damit das Schwarzgeld eingedämmt wird, zielt also vor allem auf Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften u.ä., wo man häufig ohne Beleg aus dem Laden geht.

In den Nachbarländern ist es längst Usus, immer und für alles einen Bon in die Hand gedrückt zu bekommen, teilweise steht der Finanzprüfer unangekündigt vor der Tür und kontrolliert.

Bei mir verlässt kein Patient ohne Quittung die Praxis. Ein Duplikat wird numerisch abgeheftet. Selbstzahler bekommen vorher von mir ein Rezept entsprechend meiner Befundung/ Diagnose ausgestellt ( Sekt. HP) und unterliegen somit auch nicht der Mehrwertsteuer/ Gewerbesteuer o.ä. Abgaben. Von daher ändert sich für mich erst mal nichts.

Bei Dir denke ich, wird es denselben Kampf mit dem Finanzamt wie immer auch geben: Kosmetik versus med. indiziert. Wenn Du die Rechnungen mit den entsprechenden Quittungen numerisch abgeftet hast, kannst Du den lückenlosen Nachweis erbringen, dass Du kein Schwarzgeld generierst. Das Kassenbuch muss entsprechend geführt werden, so dass der Kassenprüfer jederzeit vorbeikommen kann und das Geld entsprechend der ausgestellten Quittungen vorfinden kann.

Jedoch bin ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt, kann Dir hierbei also nur mein laienhaftes Wissen vermitteln.

Viele Grüße
Monika
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Die Bonpflicht wurde eingeführt, damit das Schwarzgeld eingedämmt wird, zielt also vor allem auf Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften u.ä., wo man häufig ohne Beleg aus dem Laden geht. In den Nachbarländern ist es längst Usus, immer und für alles einen Bon in die Hand gedrückt zu bekommen, teilweise steht der Finanzprüfer unangekündigt vor der Tür und kontrolliert. Bei mir verlässt kein Patient ohne Quittung die Praxis. Ein Duplikat wird numerisch abgeheftet. Selbstzahler bekommen vorher von mir ein Rezept entsprechend meiner Befundung/ Diagnose ausgestellt ( Sekt. HP) und unterliegen somit auch nicht der Mehrwertsteuer/ Gewerbesteuer o.ä. Abgaben. Von daher ändert sich für mich erst mal nichts. Bei Dir denke ich, wird es denselben Kampf mit dem Finanzamt wie immer auch geben: Kosmetik versus med. indiziert. Wenn Du die Rechnungen mit den entsprechenden Quittungen numerisch abgeftet hast, kannst Du den lückenlosen Nachweis erbringen, dass Du kein Schwarzgeld generierst. Das Kassenbuch muss entsprechend geführt werden, so dass der Kassenprüfer jederzeit vorbeikommen kann und das Geld entsprechend der ausgestellten Quittungen vorfinden kann. Jedoch bin ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt, kann Dir hierbei also nur mein laienhaftes Wissen vermitteln. Viele Grüße Monika
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FFGG
21.11.2019 14:31
Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen.
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Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen.
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FFGG schrieb:

Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen.

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Nora Weber
22.11.2019 09:31
FFGG schrieb am 21.11.19 14:31:
Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen.


Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt:
Ab dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. Bei offenen Ladenkassen besteht hingegen keine verpflichtende Belegausgabe.


Aus einer Veröffentlichung der IHK:
Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist jedoch eine Einzelaufzeichnung (gem. § 22 UStG), die in der geordneten Ablagen von Belegen bestehen kann (gem. § 146 Abs. 5 S. 1 AO). Führen diese Unternehmen (sog. Einnahmen-Überschuss-Ermittler) allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.

In Deutschland besteht keine Pflicht, mit elektronischen Kassen zu arbeiten. Der Steuerpflichtige kann sich zwischen den verfügbaren Kassensystemen - elektronische Registrierkasse, PC-(Kassen-)System, App-System oder offener Ladenkasse - frei entscheiden.


Für die meisten Praxen wird es also weiterhin keine Bonpflicht geben!

Gruß
Nora
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[zitat]FFGG schrieb am 21.11.19 14:31: Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen. [/zitat] Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt: [zitat]Ab dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. Bei offenen Ladenkassen besteht hingegen keine verpflichtende Belegausgabe.[/zitat] Aus einer Veröffentlichung der IHK: [zitat]Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist jedoch eine Einzelaufzeichnung (gem. § 22 UStG), die in der geordneten Ablagen von Belegen bestehen kann (gem. § 146 Abs. 5 S. 1 AO). Führen diese Unternehmen (sog. Einnahmen-Überschuss-Ermittler) allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen. In Deutschland besteht keine Pflicht, mit elektronischen Kassen zu arbeiten. Der Steuerpflichtige kann sich zwischen den verfügbaren Kassensystemen - elektronische Registrierkasse, PC-(Kassen-)System, App-System oder offener Ladenkasse - frei entscheiden.[/zitat] Für die meisten Praxen wird es also weiterhin keine Bonpflicht geben! Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

FFGG schrieb am 21.11.19 14:31:
Falls du Leistungen abgibst, für die du einen Beleg erstellen musst (was über die Rezeptabrechnung hinausgeht, denn da wirst du hoffentlich bereits Quittungen aushändigen), z.B. Verkauf, Gutscheine oder Selbstzahler für nicht Therapieleistungen (Massagen, wellness, Kurse...) musst du einen Bon erstellen.


Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt:
Ab dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. Bei offenen Ladenkassen besteht hingegen keine verpflichtende Belegausgabe.


Aus einer Veröffentlichung der IHK:
Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist jedoch eine Einzelaufzeichnung (gem. § 22 UStG), die in der geordneten Ablagen von Belegen bestehen kann (gem. § 146 Abs. 5 S. 1 AO). Führen diese Unternehmen (sog. Einnahmen-Überschuss-Ermittler) allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.

In Deutschland besteht keine Pflicht, mit elektronischen Kassen zu arbeiten. Der Steuerpflichtige kann sich zwischen den verfügbaren Kassensystemen - elektronische Registrierkasse, PC-(Kassen-)System, App-System oder offener Ladenkasse - frei entscheiden.


Für die meisten Praxen wird es also weiterhin keine Bonpflicht geben!

Gruß
Nora

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rules
22.11.2019 15:24
Ich danke für Eure Erläuterungen.
Da wir mit Prothea arbeiten, ist eine ordentliche Buchung eh gegeben.
Bisher nur auf Anforderung auch Beleg gedruckt.
Also verschwenden wir Papier ohne Ende.
Ich habe die Tage erst gelesen, dass, wenn alle wirklich einen Bon drucken am Tag 400 Bäume dafür sterben...
Da fällt mir viel zu ein, nur gehört es hier nicht hin.
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Ich danke für Eure Erläuterungen. Da wir mit Prothea arbeiten, ist eine ordentliche Buchung eh gegeben. Bisher nur auf Anforderung auch Beleg gedruckt. Also verschwenden wir Papier ohne Ende. Ich habe die Tage erst gelesen, dass, wenn alle wirklich einen Bon drucken am Tag 400 Bäume dafür sterben... Da fällt mir viel zu ein, nur gehört es hier nicht hin.
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rules schrieb:

Ich danke für Eure Erläuterungen.
Da wir mit Prothea arbeiten, ist eine ordentliche Buchung eh gegeben.
Bisher nur auf Anforderung auch Beleg gedruckt.
Also verschwenden wir Papier ohne Ende.
Ich habe die Tage erst gelesen, dass, wenn alle wirklich einen Bon drucken am Tag 400 Bäume dafür sterben...
Da fällt mir viel zu ein, nur gehört es hier nicht hin.

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mosaik schrieb:

Die Bonpflicht wurde eingeführt, damit das Schwarzgeld eingedämmt wird, zielt also vor allem auf Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften u.ä., wo man häufig ohne Beleg aus dem Laden geht.

In den Nachbarländern ist es längst Usus, immer und für alles einen Bon in die Hand gedrückt zu bekommen, teilweise steht der Finanzprüfer unangekündigt vor der Tür und kontrolliert.

Bei mir verlässt kein Patient ohne Quittung die Praxis. Ein Duplikat wird numerisch abgeheftet. Selbstzahler bekommen vorher von mir ein Rezept entsprechend meiner Befundung/ Diagnose ausgestellt ( Sekt. HP) und unterliegen somit auch nicht der Mehrwertsteuer/ Gewerbesteuer o.ä. Abgaben. Von daher ändert sich für mich erst mal nichts.

Bei Dir denke ich, wird es denselben Kampf mit dem Finanzamt wie immer auch geben: Kosmetik versus med. indiziert. Wenn Du die Rechnungen mit den entsprechenden Quittungen numerisch abgeftet hast, kannst Du den lückenlosen Nachweis erbringen, dass Du kein Schwarzgeld generierst. Das Kassenbuch muss entsprechend geführt werden, so dass der Kassenprüfer jederzeit vorbeikommen kann und das Geld entsprechend der ausgestellten Quittungen vorfinden kann.

Jedoch bin ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt, kann Dir hierbei also nur mein laienhaftes Wissen vermitteln.

Viele Grüße
Monika

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Zerberrus
24.11.2019 20:53
Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen.
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist.
Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch!
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Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen. Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist. Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch!
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rules
25.11.2019 06:29
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen.
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist.
Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch!


Ich hab doch nicht davon geschrieben, meine Einnahmen nicht ordentlich zu buchen. Ich red von dem Zettelwahn.
Ich möchte nicht für jede Buchung einen Zettel drucken, der nur weggeschmissen wird. Oder gar nicht erst mitgenommen.
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[zitat]Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53: Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen. Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist. Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch! [/zitat] Ich hab doch nicht davon geschrieben, meine Einnahmen nicht ordentlich zu buchen. Ich red von dem Zettelwahn. Ich möchte nicht für jede Buchung einen Zettel drucken, der nur weggeschmissen wird. Oder gar nicht erst mitgenommen.
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rules schrieb:

Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen.
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist.
Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch!


Ich hab doch nicht davon geschrieben, meine Einnahmen nicht ordentlich zu buchen. Ich red von dem Zettelwahn.
Ich möchte nicht für jede Buchung einen Zettel drucken, der nur weggeschmissen wird. Oder gar nicht erst mitgenommen.

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Udo
25.11.2019 07:58
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.
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• die neue
[zitat]Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53: Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. [/zitat] Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.
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Udo schrieb:

Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.

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rules
27.11.2019 09:55
Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse
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[zitat]Udo schrieb am 25.11.19 07:58: [zitat]Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53: Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. [/zitat] Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin. [/zitat] Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse
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rules schrieb:

Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse

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RoFo
27.11.2019 12:04
rules schrieb am 27.11.19 09:55:
Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse



Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat.
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[zitat]rules schrieb am 27.11.19 09:55: [zitat]Udo schrieb am 25.11.19 07:58: [zitat]Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53: Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. [/zitat] Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin. [/zitat] Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse [/zitat] Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat.
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RoFo schrieb:

rules schrieb am 27.11.19 09:55:
Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse



Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat.

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rules
27.11.2019 16:39
RoFo schrieb am 27.11.19 12:04:
rules schrieb am 27.11.19 09:55:
Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse



Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat.


Wir sind 2 Vollzeitpodologen und eine Podolgin in Ausbildung.
Der PRaxisanleiter muß 35 Stunden in der Woche für Kassenpatienten erreichbar sein.
Arbeiten ist er ca 50 Stunden.
Die Arbeitnehmer dürfen sol viele Kassen - oder Privatpatienten machen, wie sie wollen.
Der Auszubildende darf in der Podologie auch Kassenpatienten versorgen. Steht so auch in den Verträgen - solange ein fertiger Podologe die Arbeit abnimmt.
Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden.
Podologie tickt etwas anders als Physio.
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[zitat]RoFo schrieb am 27.11.19 12:04: [zitat]rules schrieb am 27.11.19 09:55: [zitat]Udo schrieb am 25.11.19 07:58: [zitat]Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53: Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. [/zitat] Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin. [/zitat] Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse [/zitat] Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat. [/zitat] Wir sind 2 Vollzeitpodologen und eine Podolgin in Ausbildung. Der PRaxisanleiter muß 35 Stunden in der Woche für Kassenpatienten erreichbar sein. Arbeiten ist er ca 50 Stunden. Die Arbeitnehmer dürfen sol viele Kassen - oder Privatpatienten machen, wie sie wollen. Der Auszubildende darf in der Podologie auch Kassenpatienten versorgen. Steht so auch in den Verträgen - solange ein fertiger Podologe die Arbeit abnimmt. Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden. Podologie tickt etwas anders als Physio.
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rules schrieb:

RoFo schrieb am 27.11.19 12:04:
rules schrieb am 27.11.19 09:55:
Udo schrieb am 25.11.19 07:58:
Zerberrus schrieb am 24.11.19 20:53:
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab.


Wieso ???? Also ich komme auch ohne umsatzpflichtige Leistungen sehr gut hin.


Als Podologin sollte eine Praxis immer 50 / 50 sein. Selbstzahler / Kasse



Müssen Podologen nicht "Vollzeit" den GKV Versicherten zur Verfügung stehen? Dann wäre das mit 50/50 kaum machbar, wenn man nicht dafür Fußpfleger als AN hat.


Wir sind 2 Vollzeitpodologen und eine Podolgin in Ausbildung.
Der PRaxisanleiter muß 35 Stunden in der Woche für Kassenpatienten erreichbar sein.
Arbeiten ist er ca 50 Stunden.
Die Arbeitnehmer dürfen sol viele Kassen - oder Privatpatienten machen, wie sie wollen.
Der Auszubildende darf in der Podologie auch Kassenpatienten versorgen. Steht so auch in den Verträgen - solange ein fertiger Podologe die Arbeit abnimmt.
Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden.
Podologie tickt etwas anders als Physio.

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RoFo
27.11.2019 17:23
rules schrieb am 27.11.19 16:39:
.........
Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden.
Podologie tickt etwas anders als Physio.



Ist durchaus vergleichbar.
Bin von einem 1 Mensch Betrieb ausgegangen.
Und aus betriebswirtschaftlicher Sicht würde ich Podologen nur an kranke Füße lassen. (Aber das nur am Rande)
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[zitat]rules schrieb am 27.11.19 16:39: ......... Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden. Podologie tickt etwas anders als Physio. [/zitat] Ist durchaus vergleichbar. Bin von einem 1 Mensch Betrieb ausgegangen. Und aus betriebswirtschaftlicher Sicht würde ich Podologen nur an kranke Füße lassen. (Aber das nur am Rande)
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RoFo schrieb:

rules schrieb am 27.11.19 16:39:
.........
Daher wird in der PRaxis wesentlich mehr gearbeitet als 35 Wochenstunden und somit kann hier auch 50 / 50 gearbeitet werden.
Podologie tickt etwas anders als Physio.



Ist durchaus vergleichbar.
Bin von einem 1 Mensch Betrieb ausgegangen.
Und aus betriebswirtschaftlicher Sicht würde ich Podologen nur an kranke Füße lassen. (Aber das nur am Rande)

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Zerberrus schrieb:

Es wäre geradezu fahrlässig kein Kassenbuch mit Bon Pflicht zu führen.
Jede gute Praxis gibt Umsatzpflichtige Leistungen ab. Wenn diese an die Kleinunternehmerregelung heran kommen oder diese tangieren wird es eng zu belegen das man noch drunter ist.
Im Zweifel setzt das Finanzamt alle einnahmen als Steuerpflichtig an und Du bist am Arsch!



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