Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
manueller Therapie oder
Lymphdrainage.
Zertifikat ist zwingende
Voraussetzung.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 8-köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger Praxiszugehörigkeit.
Flexibler Vertragsbeginn möglich.
Bei Inte...
Teams eine/n Physiotherapeuten/in
mit Zusatzqualifikation in
manueller Therapie oder
Lymphdrainage.
Zertifikat ist zwingende
Voraussetzung.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 8-köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger Praxiszugehörigkeit.
Flexibler Vertragsbeginn möglich.
Bei Inte...
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
susanne W. schrieb:
Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Nö
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
susanne W. schrieb:
Danke Euch für die schnelle Antwort!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas Nickel schrieb:
Quelle: Link
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
Mein Profilbild bearbeiten