Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.
Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
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Ich habe von meiner Abrechnungsstelle ein Blanko-Rezept zurückbekommen M75.4 mit 6x MT + Heißluft. Begründung ...Heißluft darf nicht draufstehen, es müsste Wärmeanwendung ... draufstehen. Hat jemand schon das gleiche Problem gehabt oder ist das Quatsch ?
MfG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nils Kutschke Wenn ich nur Wärmeanwendung schreiben würde, bekäme ich von der Kasse das sofort abgesetzt. Die Wärmeanwendung muss spezifiziert sein. Heißluft wäre somit völlig richtig.
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ali schrieb:
Das korrekte Heulmittel heisst "Wärmetherapie mittels Heissluft" Heissluft geht also. Ich würde die Abrechnungsstelle wechseln, selbst abrechnen. Derlei .... machen die grad scheints öfter...Hast Du das draufgeschrieben oder der Arzt, dann könnte es sein, dass es nicht klar als Blanko zu erkennen ist. Aber auch da wäre Heissluft erlaubt.
Meine Frage ins Forum: Hat mittlerweile schon jemand "WP" gekürzt bekommen?
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Finne schrieb:
Es wird immer wilder. Keiner weiß mehr was wirklich dokumentiert werden darf.
Meine Frage ins Forum: Hat mittlerweile schon jemand "WP" gekürzt bekommen?
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ali schrieb:
@Finne nö, aber wir schreiben es immer einmal aus. Vorher aber auch noch nie und haben das erst Anfang des Jahres angepasst.
Interessante Variante. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich den Unterschied macht, wenn die Anweisung kommt, dieses bei den Leistungserbringern zu kürzen.
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Finne schrieb:
@ali
Interessante Variante. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich den Unterschied macht, wenn die Anweisung kommt, dieses bei den Leistungserbringern zu kürzen.
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Schippi schrieb:
Ist das wirklich ein Blankorezept???
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Schippi schrieb:
Sei doch froh das dir deine Abrechnungsstelle das Rezept zurückgeschickt hat!Jetzt kannst du das ändern und erneut einreichen!Korrekte Bezeichnung und kein Problem
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 30.06.2025 11:08 Uhr:Sei doch froh das dir deine Abrechnungsstelle das Rezept zurückgeschickt hat!Jetzt kannst du das ändern und erneut einreichen!Korrekte Bezeichnung und kein Problem Stop. Es ist korrekt bezeichnet! Es muss gar nichts geändert werden.
1. Heißluft = HL + KG
2. HL + KG
....
Damit macht keine Kasse Schwierigkeiten (ja, sogar die Barmer nicht).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne WP ist keine korrekte Abkürzung und darf somit nicht verwendet werden. Auch wir schreiben die Leistung aus bzw. definieren unsere Abkürzung in der erste Zeile. Wie dokumentiert werden muss, steht eigentlich sehr deutlich im Rahmenvertrag definiert.
1. Heißluft = HL + KG
2. HL + KG
....
Damit macht keine Kasse Schwierigkeiten (ja, sogar die Barmer nicht).
Es heißt "Wärmetherapie mittels Heißluft: Einzelbehandlung" im einheitlichen Positionsnummernverzeichnis und in der Preisvereinbarung, aber ....
es heißt "Wärmetherapie mittels Heißluft als strahlende Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung" in der Leistungsbeschreibung
Leistungsbestätigung muss "...verständlich, d.h. im Wortlaut oder ...."
Tja, welcher Wortlaut ist hier denn nun verständlich?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Hmmm ....
Es heißt "Wärmetherapie mittels Heißluft: Einzelbehandlung" im einheitlichen Positionsnummernverzeichnis und in der Preisvereinbarung, aber ....
es heißt "Wärmetherapie mittels Heißluft als strahlende Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung" in der Leistungsbeschreibung
Leistungsbestätigung muss "...verständlich, d.h. im Wortlaut oder ...."
Tja, welcher Wortlaut ist hier denn nun verständlich?
Die Frage ist, wie wird es gehandhabt, wenn die Anweisung erfolgt, keine Abkürzungen dieser Art mehr zuzulassen. Dann bin ich mir sehr sicher, bringt dir auch deine "Definierung der Abkürzung" nichts mehr.
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Finne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bisher hat die Barmer bei mir auch noch keine WP abgezogen oder keinen "HB", daher ist deine Schlußfolgerung quatsch.
Die Frage ist, wie wird es gehandhabt, wenn die Anweisung erfolgt, keine Abkürzungen dieser Art mehr zuzulassen. Dann bin ich mir sehr sicher, bringt dir auch deine "Definierung der Abkürzung" nichts mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne Dann hast du Glück gehabt. WP und HB haben wir schon gekürzt bekommen (wenn nicht definiert). Und viele anderen Kollegen/innen auch in den vergangenen 2 Jahren auch. Und damit hatten die Kassen dann leider recht.
Ansonsten kann ich das nicht glauben, hier in dem Forum gibt es nicht einen einzigen Thread dazu, aber du willst viele kennen?
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Finne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Falls es dir nichts ausmacht, könntest du mir ein Kürzungsschreiben per PM schicken?
Ansonsten kann ich das nicht glauben, hier in dem Forum gibt es nicht einen einzigen Thread dazu, aber du willst viele kennen?
Auf der Schnelle: eine News https://www.physio.de/community/news/die-top-10-der-absetzungen/99/11210/2
https://www.physio.de/community/physiotherapie/absetzungen-der-barmer/1/561416/1
https://www.physio.de/community/physiotherapie/heilmittel-massnahmen-auf-rueckseite-der-verordnung-immer-voll-ausschreiben-sonst-droht-absetzung/1/581038
Nur einige wenigen von unzähligen Threads zum Thema Absetzung bei Verwendung von Abkürzungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne Hier gibst es keinen Thread dazu? Hast du seit Einführung des neuen Rahmenvertrages das hier nicht verfolgt?
Auf der Schnelle: eine News https://www.physio.de/community/news/die-top-10-der-absetzungen/99/11210/2
https://www.physio.de/community/physiotherapie/absetzungen-der-barmer/1/561416/1
https://www.physio.de/community/physiotherapie/heilmittel-massnahmen-auf-rueckseite-der-verordnung-immer-voll-ausschreiben-sonst-droht-absetzung/1/581038
Nur einige wenigen von unzähligen Threads zum Thema Absetzung bei Verwendung von Abkürzungen.
Die News kenne ich. Ich spreche von Threads über Kürzungen, diese gab es im Forum bislang nur im Zusammenhang mit Elektrotherapie und ungewöhnlichen Abkürzungen zu Wärmebehandlungen wie z.b. WT oder FA. Diese Kürzungen kann man irgendwo auch nachvollziehen, dass es dem Sachbearbeiter auch nciht gängig waren. Abkürzungen wie WP oder HB werden tausendfach eingereicht.
Ich gehe davon aus, dass du doch kein Kürzungsschreiben hierzu hast.
Vor allem find ich es super, dass wir uns einig sind das Abkürzungen nicht erlaubt sind, du aber eine eigene Regel aufstellst die nirgends in den Richtlinien so vorhanden ist und dann sagst du "so ist es sicher".
Also ich nehme jetzt mal den Fall du bekommst WP/FA/WT/WST/HL etc. gekürzt mit der Begründung "Abkürzungen sind bei passiven Heilmitteln nicht erlaubt", dann glaubst du bekommst du es nachträglich erstattet mit der Begründung "ich habe doch die Abkürzung definiert"?
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Finne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Die News kenne ich. Ich spreche von Threads über Kürzungen, diese gab es im Forum bislang nur im Zusammenhang mit Elektrotherapie und ungewöhnlichen Abkürzungen zu Wärmebehandlungen wie z.b. WT oder FA. Diese Kürzungen kann man irgendwo auch nachvollziehen, dass es dem Sachbearbeiter auch nciht gängig waren. Abkürzungen wie WP oder HB werden tausendfach eingereicht.
Ich gehe davon aus, dass du doch kein Kürzungsschreiben hierzu hast.
Vor allem find ich es super, dass wir uns einig sind das Abkürzungen nicht erlaubt sind, du aber eine eigene Regel aufstellst die nirgends in den Richtlinien so vorhanden ist und dann sagst du "so ist es sicher".
Also ich nehme jetzt mal den Fall du bekommst WP/FA/WT/WST/HL etc. gekürzt mit der Begründung "Abkürzungen sind bei passiven Heilmitteln nicht erlaubt", dann glaubst du bekommst du es nachträglich erstattet mit der Begründung "ich habe doch die Abkürzung definiert"?
...aber bin ich (nicht) dafür zuständig was bei der BV als Therapiemittel und Anzahl an Anwendungen benutz werden sollen?????
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...aber bin ich (nicht) dafür zuständig was bei der BV als Therapiemittel und Anzahl an Anwendungen benutz werden sollen?????
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Bei der Blankverordnung hast du im Prinzip 16 Wochen Narrenfreiheit. Du darfst pro Tag 2 vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel gemäß HMK abgeben. Es gibt lediglich 3 Tabellen, wie viele Behandlungen voll bezahlt werden und ab wann die Bezahlung um 9 % gekürzt wird.
Und Nein, wenn wir definieren bekommen wir keinerlei Absetzungen. Beim Verwenden von nicht-zulässige Abkürzungen ohne vorherige Definition schon (und zwar rücksichtslos). Allerdings verwenden wir seit der ganzen Rummel über die Abkürzungen keine Abkürzung ohne Definition mehr. Die letzte diesbezüglichen Abkürzungen sind somit von Anfang 2022 und schon längst irgendwo im Keller archiviert. Die werde ich mit Sicherheit nicht suchen gehen.
Übrigens findet man zur "HB" auch Threads (wie auch in der News vermerkt). Und "WP" tauschendfach einreichen; DAS halte ich für einen Gerücht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne Wenn ich in der erste Zeile meine Abkürzung definiere ist das "verständlich" (wie im Vertrag verlangt). Das Definieren von Abkürzungen in einem Dokument zur Weiterverwendung in diesem Dokument ist gängiger Rechtspraxis in Deutschland.
Und Nein, wenn wir definieren bekommen wir keinerlei Absetzungen. Beim Verwenden von nicht-zulässige Abkürzungen ohne vorherige Definition schon (und zwar rücksichtslos). Allerdings verwenden wir seit der ganzen Rummel über die Abkürzungen keine Abkürzung ohne Definition mehr. Die letzte diesbezüglichen Abkürzungen sind somit von Anfang 2022 und schon längst irgendwo im Keller archiviert. Die werde ich mit Sicherheit nicht suchen gehen.
Übrigens findet man zur "HB" auch Threads (wie auch in der News vermerkt). Und "WP" tauschendfach einreichen; DAS halte ich für einen Gerücht.
Du kannst mir weder ein Kürzungsschreiben zitieren, noch kannst du mir einen Thread nennen, wo wirklich von (reelen) Kürzungen gesprochen wird. Alles klar.
Kannst du mir denn zumindest nennen, wo genau das "verständlich" steht, dann kann man sich ja wenigstens darauf berufen.
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Finne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Du kannst mir weder ein Kürzungsschreiben zitieren, noch kannst du mir einen Thread nennen, wo wirklich von (reelen) Kürzungen gesprochen wird. Alles klar.
Kannst du mir denn zumindest nennen, wo genau das "verständlich" steht, dann kann man sich ja wenigstens darauf berufen.
Im Übrigen kam der Tipp mit der Definitionsmöglichkeit vom gleichen Verband wo du auch Mitglied bist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne Dann lese den Rahmenvertrag. Und wen du das gemacht hast, kannst du mir dann sicher auch die Quelle für die Zulässigkeit von "WP" nennen.
Im Übrigen kam der Tipp mit der Definitionsmöglichkeit vom gleichen Verband wo du auch Mitglied bist.
Brauchst mir dennoch keine Worte in den Mund legen, habe nichts dergleichen geschrieben.
Im Rahmenvertrag steht verständlich = "d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der
gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien"
Das jetzt hier als "sicher" darzustellen, find ich einigermaßen kritisch.
Aber nun gut, du hast gerne Recht und dabei belasse ich es mal.
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Finne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Du, ich will überhaupt nicht ausschließen, dass sogar die "Tipps" von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter variieren.
Brauchst mir dennoch keine Worte in den Mund legen, habe nichts dergleichen geschrieben.
Im Rahmenvertrag steht verständlich = "d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der
gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien"
Das jetzt hier als "sicher" darzustellen, find ich einigermaßen kritisch.
Aber nun gut, du hast gerne Recht und dabei belasse ich es mal.
Und welche Worte soll ich dir in den Mund gelegt haben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Finne Es steht dort " ... verständlich, d.h. im Wortlaut ... ". Bitte richtig zitieren. Rechtlich hat "verständlich" hier Vorrang.
Und welche Worte soll ich dir in den Mund gelegt haben?
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Nils Kutschke schrieb:
Hallo
Ich habe von meiner Abrechnungsstelle ein Blanko-Rezept zurückbekommen M75.4 mit 6x MT + Heißluft. Begründung ...Heißluft darf nicht draufstehen, es müsste Wärmeanwendung ... draufstehen. Hat jemand schon das gleiche Problem gehabt oder ist das Quatsch ?
MfG
Ich habe vor 10 min mit der Viactiv Abrechnungsstelle telefoniert und die sagten mir das es da überhaupt keine Abrechnungsprobleme gibt solange der passenden IcD Code und die korrekte Abkürzung auf der Rezeptrückseite vermerkt sind.
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Da hast du ja wieder einen Experten am Telefon gehabt. Wie gesagt, die Sachbearbeiter steigen da selbst nicht mehr durch.
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Finne schrieb:
Was hat das mit dem ICD10 Code zu tun? Und was soll die korrekte Abkürzung sein? Es gibt ja keine korrekte Abkürzung für die "Wärmetherapie mittels Heißluft".
Da hast du ja wieder einen Experten am Telefon gehabt. Wie gesagt, die Sachbearbeiter steigen da selbst nicht mehr durch.
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ali schrieb:
ich sag doch, das Problem ist DEINE Abrechnungsstelle @Schippi auf Sone Abrechnungsstelle kann Mensch verzichten!
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Nils Kutschke schrieb:
@Finne Ich meinte Heilmittelposition und es gibt natürlich Abk. zb. Hausbesuch (HB), Fango (F) usw.
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johannes687 schrieb:
@Nils Kutschke Nein, diese Abkürzungen gibt es im Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen nicht! Eine Absetzung liegt also im Bereich des möglichen. Die Barmer praktiziert das schon seit längerem und stellt sich unwissend.
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Nils Kutschke schrieb:
Da fällt mir doch glatt noch MLD ein....die Liste ist lang
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Finne schrieb:
@Nils Kutschke MLD ist erlaubt. Hier die Liste der sicheren Abkürzungen https://www.physio.de/hmr/abk.php
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Nils Kutschke schrieb:
Hallo
Ich habe vor 10 min mit der Viactiv Abrechnungsstelle telefoniert und die sagten mir das es da überhaupt keine Abrechnungsprobleme gibt solange der passenden IcD Code und die korrekte Abkürzung auf der Rezeptrückseite vermerkt sind.
Wer was anderes schreibt oder sacht, sollte kritsch hinterfragt werden.
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Tempelritter schrieb:
so steht das im Rahmenvertrag in verständlichem Wortlaut, somit wäre Heißluft zulässig. Steht auch so in der LS -> X1517 Wärmetherapie mittels Heißluft
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Also ICK bin jetzt draußen...Kurz und Knapp:Heissluft ausgeschrieben ist ein 1a korrektes Heilmittel.
Wer was anderes schreibt oder sacht, sollte kritsch hinterfragt werden.
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