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Oberbayern

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kroetzi
16.01.2021 21:48
Eine nützliche kostenlose App KBV2GO!

Sie enthält unter anderem die ICD Codes und den HMK.

Mit der ICD- Code-Suche kann man sich die Diagnose, die verordnungsfähigen Heilmittel sowie LHMB oder BVB mit den besonderen Hinweisen und Modalitäten anzeigen lassen. Ist ein zweiter ICD Code nötig so wird auch dieser gleich mit angezeigt.

Ich finds Klasse. Man muss sich ein bischen damit einfuchsen aber dann weiß man Ruckzuck Bescheid ohne Große Listen zu wälzen.
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Eine nützliche kostenlose App KBV2GO! Sie enthält unter anderem die ICD Codes und den HMK. Mit der ICD- Code-Suche kann man sich die Diagnose, die verordnungsfähigen Heilmittel sowie LHMB oder BVB mit den besonderen Hinweisen und Modalitäten anzeigen lassen. Ist ein zweiter ICD Code nötig so wird auch dieser gleich mit angezeigt. Ich finds Klasse. Man muss sich ein bischen damit einfuchsen aber dann weiß man Ruckzuck Bescheid ohne Große Listen zu wälzen.
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Friedrich Merz
22.01.2021 14:25
Guten Tag,
für alle, die ein bisschen Unterstützung beim "einfuchsen" brauchen, hier ein paar kleine Hinweise.

Um die Informationen zu besonderem Verordnungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf anzuzeigen, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

› laden sie den aktuellen ICD Katalog (über den Button auf der Startseite der App)

› in den Details zu einer Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges steht Ihnen nun als fünfter und letzter Tab die entsprechende Information als sortierte Liste zur Verfügung (sofern der ICD Katalog entsprechende Angaben zu dieser Diagnosegruppe enthält)

› ein Tippen auf den Kode führt zum entsprechenden Element im ICD Katalog

Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Guten Tag, für alle, die ein bisschen Unterstützung beim "einfuchsen" brauchen, hier ein paar kleine Hinweise. Um die Informationen zu besonderem Verordnungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf anzuzeigen, führen Sie bitte folgende Schritte durch: › laden sie den aktuellen ICD Katalog (über den Button auf der Startseite der App) › in den Details zu einer Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges steht Ihnen nun als fünfter und letzter Tab die entsprechende Information als sortierte Liste zur Verfügung (sofern der ICD Katalog entsprechende Angaben zu dieser Diagnosegruppe enthält) › ein Tippen auf den Kode führt zum entsprechenden Element im ICD Katalog Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Guten Tag,
für alle, die ein bisschen Unterstützung beim "einfuchsen" brauchen, hier ein paar kleine Hinweise.

Um die Informationen zu besonderem Verordnungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf anzuzeigen, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

› laden sie den aktuellen ICD Katalog (über den Button auf der Startseite der App)

› in den Details zu einer Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges steht Ihnen nun als fünfter und letzter Tab die entsprechende Information als sortierte Liste zur Verfügung (sofern der ICD Katalog entsprechende Angaben zu dieser Diagnosegruppe enthält)

› ein Tippen auf den Kode führt zum entsprechenden Element im ICD Katalog

Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz

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kroetzi schrieb:

Eine nützliche kostenlose App KBV2GO!

Sie enthält unter anderem die ICD Codes und den HMK.

Mit der ICD- Code-Suche kann man sich die Diagnose, die verordnungsfähigen Heilmittel sowie LHMB oder BVB mit den besonderen Hinweisen und Modalitäten anzeigen lassen. Ist ein zweiter ICD Code nötig so wird auch dieser gleich mit angezeigt.

Ich finds Klasse. Man muss sich ein bischen damit einfuchsen aber dann weiß man Ruckzuck Bescheid ohne Große Listen zu wälzen.

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Schippi
17.01.2021 13:07
Wozu icd code suchen???,ich muss doch nur gucken ob einer vorhanden ist, Kontrolle auf Richtigkeit ist noch nicht vorgesehen
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Wozu icd code suchen???,ich muss doch nur gucken ob einer vorhanden ist, Kontrolle auf Richtigkeit ist noch nicht vorgesehen
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ali
17.01.2021 13:28
wenn mehr als 10 verordnet z.B. is is hilfreich zu wissen ob LHMB oder BVB...

Verständlich ?
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wenn mehr als 10 verordnet z.B. is is hilfreich zu wissen ob LHMB oder BVB... Verständlich ?
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ali schrieb:

wenn mehr als 10 verordnet z.B. is is hilfreich zu wissen ob LHMB oder BVB...

Verständlich ?

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Schippi
17.01.2021 16:24
Nein!wieso wäre das hilfreich?icd Code Prüfung ist nicht unsere Aufgabe


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Nein!wieso wäre das hilfreich?icd Code Prüfung ist nicht unsere Aufgabe
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Schippi schrieb:

Nein!wieso wäre das hilfreich?icd Code Prüfung ist nicht unsere Aufgabe


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kroetzi
17.01.2021 16:35
Naja du MUSST ja auch nicht prüfen wenn jetzt n Patient mit ner Verordnung kommt auf der 24 × KG verordnet wurde.

Kannst ganz normal abarbeiten.

Hat der Doc sich vertan und es lag kein LHMB oder BVB vor ( was anhand des ICD Codes hätte herausgefunden werden können) dann bekommst eben nur 6 od. bei ZNS höchstens 10 Behandlungen bezahlt.

?‍♀️

Kannst hier gucken

Oder mit der App machen was schneller geht.




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Naja du MUSST ja auch nicht prüfen wenn jetzt n Patient mit ner Verordnung kommt auf der 24 × KG verordnet wurde. Kannst ganz normal abarbeiten. Hat der Doc sich vertan und es lag kein LHMB oder BVB vor ( was anhand des ICD Codes hätte herausgefunden werden können) dann bekommst eben nur 6 od. bei ZNS höchstens 10 Behandlungen bezahlt. ?‍♀️ Kannst hier gucken http://ph.ys.io/taZQ Oder mit der App machen was schneller geht.
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kroetzi schrieb:

Naja du MUSST ja auch nicht prüfen wenn jetzt n Patient mit ner Verordnung kommt auf der 24 × KG verordnet wurde.

Kannst ganz normal abarbeiten.

Hat der Doc sich vertan und es lag kein LHMB oder BVB vor ( was anhand des ICD Codes hätte herausgefunden werden können) dann bekommst eben nur 6 od. bei ZNS höchstens 10 Behandlungen bezahlt.

?‍♀️

Kannst hier gucken

Oder mit der App machen was schneller geht.




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Schippi
17.01.2021 16:41
Okay,kannst du mir sagen wo das steht,dass wir ohne Prüfung eventuell die vorgegebene Menge an Behandlung nicht erstattet bekommen
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Okay,kannst du mir sagen wo das steht,dass wir ohne Prüfung eventuell die vorgegebene Menge an Behandlung nicht erstattet bekommen
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Schippi schrieb:

Okay,kannst du mir sagen wo das steht,dass wir ohne Prüfung eventuell die vorgegebene Menge an Behandlung nicht erstattet bekommen

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kroetzi
17.01.2021 18:05
Bis jetzt wars immer so, dass wenn der Arzt n Fehler gemacht hat und wir das nicht korrigiert haben und haben einfach behandelt, dass wir das Pech hatten und nicht der Arzt.
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• Frank Büchner
Bis jetzt wars immer so, dass wenn der Arzt n Fehler gemacht hat und wir das nicht korrigiert haben und haben einfach behandelt, dass wir das Pech hatten und nicht der Arzt.
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kroetzi schrieb:

Bis jetzt wars immer so, dass wenn der Arzt n Fehler gemacht hat und wir das nicht korrigiert haben und haben einfach behandelt, dass wir das Pech hatten und nicht der Arzt.

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ali
17.01.2021 18:21
Wie lang bist Du schon dabei?
Da hat sich nix geändert, die Verordnung entspricht dann nicht den HMR/HMK.
Guggst Du selbst ?!
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• Frank Büchner
Wie lang bist Du schon dabei? Da hat sich nix geändert, die Verordnung entspricht dann nicht den HMR/HMK. Guggst Du selbst ?!
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ali schrieb:

Wie lang bist Du schon dabei?
Da hat sich nix geändert, die Verordnung entspricht dann nicht den HMR/HMK.
Guggst Du selbst ?!

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Schippi
17.01.2021 18:35
Meinst du mich oder kroetzi?wenn gemäss hmr 10 Behandlungen auf der vo stehen ,dann prüfe ich unabhängig ob lhmb oder BvB,logisch, Begründung einer eventuellen Erhöhung der Anzahl der Behandlung muss der Arzt auch nicht auf der vo notieren,ich habe in 17 Jahren praxistätigkeit zumindest bisher noch keine Absetzung erhalten
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Meinst du mich oder kroetzi?wenn gemäss hmr 10 Behandlungen auf der vo stehen ,dann prüfe ich unabhängig ob lhmb oder BvB,logisch, Begründung einer eventuellen Erhöhung der Anzahl der Behandlung muss der Arzt auch nicht auf der vo notieren,ich habe in 17 Jahren praxistätigkeit zumindest bisher noch keine Absetzung erhalten
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Schippi schrieb:

Meinst du mich oder kroetzi?wenn gemäss hmr 10 Behandlungen auf der vo stehen ,dann prüfe ich unabhängig ob lhmb oder BvB,logisch, Begründung einer eventuellen Erhöhung der Anzahl der Behandlung muss der Arzt auch nicht auf der vo notieren,ich habe in 17 Jahren praxistätigkeit zumindest bisher noch keine Absetzung erhalten

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Schippi schrieb:

Wozu icd code suchen???,ich muss doch nur gucken ob einer vorhanden ist, Kontrolle auf Richtigkeit ist noch nicht vorgesehen

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ali
17.01.2021 18:49
Si, ich meine Dich. Nach dem neuen HMK gehen nur 6 oder 10 mal. Mehr geht nur bei LMBH oder BVB.

Wenn also z.B. 12x verordnet sind solltest Du prüfen, ob s wirklich so ist...

wie bisher gilt, wird fälschlich mehr verordnet als "erlaubt", darfst Du mit Absetzung rechnen...früher hat der Doc durch Kreuz VadR "begründet"....

wurde mehr als 10x KMT in zwei Rezepten ebenso...
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Si, ich meine Dich. Nach dem neuen HMK gehen nur 6 oder 10 mal. Mehr geht nur bei LMBH oder BVB. Wenn also z.B. 12x verordnet sind solltest Du prüfen, ob s wirklich so ist... wie bisher gilt, wird fälschlich mehr verordnet als "erlaubt", darfst Du mit Absetzung rechnen...früher hat der Doc durch Kreuz VadR "begründet".... wurde mehr als 10x KMT in zwei Rezepten ebenso...
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ali schrieb:

Si, ich meine Dich. Nach dem neuen HMK gehen nur 6 oder 10 mal. Mehr geht nur bei LMBH oder BVB.

Wenn also z.B. 12x verordnet sind solltest Du prüfen, ob s wirklich so ist...

wie bisher gilt, wird fälschlich mehr verordnet als "erlaubt", darfst Du mit Absetzung rechnen...früher hat der Doc durch Kreuz VadR "begründet"....

wurde mehr als 10x KMT in zwei Rezepten ebenso...

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Schippi
17.01.2021 19:47
Das ist doch klar und ich(nicht eine rezeptionskraft oder jemand anderes)überprüfe jede vo vor der Behandlung und wenn nach 3 mal 6 behandlungen zb bei ws eine neue vo mit 12 behandlungen kommt dann ist alles in ordnung(nur das es den Begriff vadr nicht mehr gibt),Ausnahme natürlich wie immer bei kmt,es lief mit den alten hmr gut und wird auch mit den neuen hmr gut laufen,warum einige Kollegen vorher schon absetzungen hatten ist mir immer schon ein raetsel gewesen,Schuld hatten immer die kk,aber jeder sollseinen weg gehen wie er will ,mit Prüfung icd code oder ohne,schönes restwochenende
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Das ist doch klar und ich(nicht eine rezeptionskraft oder jemand anderes)überprüfe jede vo vor der Behandlung und wenn nach 3 mal 6 behandlungen zb bei ws eine neue vo mit 12 behandlungen kommt dann ist alles in ordnung(nur das es den Begriff vadr nicht mehr gibt),Ausnahme natürlich wie immer bei kmt,es lief mit den alten hmr gut und wird auch mit den neuen hmr gut laufen,warum einige Kollegen vorher schon absetzungen hatten ist mir immer schon ein raetsel gewesen,Schuld hatten immer die kk,aber jeder sollseinen weg gehen wie er will ,mit Prüfung icd code oder ohne,schönes restwochenende
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kroetzi
17.01.2021 20:05
Öhm nö!

Es kann gleich LHMB oder BVB geben ohne das vorher die 3×6 Behandlungen abgegeben wurden.

Deswegen ja auch die ICD Codes bei denen das gleich möglich ist.
Auch dir noch n schönen Restsonntag.
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• ali
Öhm nö! Es kann gleich LHMB oder BVB geben ohne das vorher die 3×6 Behandlungen abgegeben wurden. Deswegen ja auch die ICD Codes bei denen das gleich möglich ist. Auch dir noch n schönen Restsonntag.
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kroetzi schrieb:

Öhm nö!

Es kann gleich LHMB oder BVB geben ohne das vorher die 3×6 Behandlungen abgegeben wurden.

Deswegen ja auch die ICD Codes bei denen das gleich möglich ist.
Auch dir noch n schönen Restsonntag.

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ali
17.01.2021 20:13
und nochmal: auch nach 3x6 geht NICHT mehr als 6, ausser.....
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• kroetzi
und nochmal: auch nach 3x6 geht NICHT mehr als 6, ausser.....
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ali schrieb:

und nochmal: auch nach 3x6 geht NICHT mehr als 6, ausser.....

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Ruhrpottvelosoph
18.01.2021 10:51
und wie gehe ich vor, wenn der Pat einen Antrag auf LHMB stellte und dieser noch nicht ,,durch" ist oder mir nur mitteilte, dass er angeblich ein Antrag gestellt hat? Muss der Patient mir ne Kopie des Antrages einreichen, oder wie?
Man darf ja während der Antragsbearbeitung ja das Rezept annehmen und abarbeiten.

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und wie gehe ich vor, wenn der Pat einen Antrag auf LHMB stellte und dieser noch nicht ,,durch" ist oder mir nur mitteilte, dass er angeblich ein Antrag gestellt hat? Muss der Patient mir ne Kopie des Antrages einreichen, oder wie? Man darf ja während der Antragsbearbeitung ja das Rezept annehmen und abarbeiten.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

und wie gehe ich vor, wenn der Pat einen Antrag auf LHMB stellte und dieser noch nicht ,,durch" ist oder mir nur mitteilte, dass er angeblich ein Antrag gestellt hat? Muss der Patient mir ne Kopie des Antrages einreichen, oder wie?
Man darf ja während der Antragsbearbeitung ja das Rezept annehmen und abarbeiten.

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Schippi schrieb:

Das ist doch klar und ich(nicht eine rezeptionskraft oder jemand anderes)überprüfe jede vo vor der Behandlung und wenn nach 3 mal 6 behandlungen zb bei ws eine neue vo mit 12 behandlungen kommt dann ist alles in ordnung(nur das es den Begriff vadr nicht mehr gibt),Ausnahme natürlich wie immer bei kmt,es lief mit den alten hmr gut und wird auch mit den neuen hmr gut laufen,warum einige Kollegen vorher schon absetzungen hatten ist mir immer schon ein raetsel gewesen,Schuld hatten immer die kk,aber jeder sollseinen weg gehen wie er will ,mit Prüfung icd code oder ohne,schönes restwochenende

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kroetzi
18.01.2021 11:03
https://www.physio.de/community/physiotherapie/individuellen-antrag-auf-lhmb/1/511330/1

Also ich wäre erst mal vorsichtig und würde bis die Genehmigung vorliegt kein Rezept annehmen welches mehr als 6 bzw. 10 Anwendungen vorsieht.
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https://physio.de/community/physiotherapie/individuellen-antrag-auf-lhmb/1/511330/1 Also ich wäre erst mal vorsichtig und würde bis die Genehmigung vorliegt kein Rezept annehmen welches mehr als 6 bzw. 10 Anwendungen vorsieht.
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Ruhrpottvelosoph
18.01.2021 11:50
also für mich irgendwie zu wenig Kontrollmöglichkeiten.

Vor allem, weil der Arzt NUR mehr als 6 oder 10 Behandlungen aufschreiben darf, wenn der Antrag genehmigt wurde. Ich kann demnach bei einem 24er Rezept ( bei dem die Diagnose NICHT auf der Liste steht ) nur davon ausgehen, dass es sich um eine genehmigte Heilmittelverordnung handelt, zumal mir der Verordner auch nicht die Genehmigung nachzureichen braucht.

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also für mich irgendwie zu wenig Kontrollmöglichkeiten. Vor allem, weil der Arzt NUR mehr als 6 oder 10 Behandlungen aufschreiben darf, wenn der Antrag genehmigt wurde. Ich kann demnach bei einem 24er Rezept ( bei dem die Diagnose NICHT auf der Liste steht ) nur davon ausgehen, dass es sich um eine genehmigte Heilmittelverordnung handelt, zumal mir der Verordner auch nicht die Genehmigung nachzureichen braucht.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

also für mich irgendwie zu wenig Kontrollmöglichkeiten.

Vor allem, weil der Arzt NUR mehr als 6 oder 10 Behandlungen aufschreiben darf, wenn der Antrag genehmigt wurde. Ich kann demnach bei einem 24er Rezept ( bei dem die Diagnose NICHT auf der Liste steht ) nur davon ausgehen, dass es sich um eine genehmigte Heilmittelverordnung handelt, zumal mir der Verordner auch nicht die Genehmigung nachzureichen braucht.

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kroetzi
18.01.2021 13:34
Ich persönlich würde mir für alle Fälle ne Kopie der Genehmigung in die Akte legen.

Am Ende sind wir es wieder die in die hohle Röhre gucken und nicht der Arzt bzw. Patient.

Wenn du den Pat. nicht kennst und er taucht bei dir das erste mal mit ner 24 er Verordnung auf, brauchst du die Genehmigung da du auch nicht sicher weisst ob er die ersten Rezepte nicht in einer anderen Praxis eingelöst hat.

Es kann immer auch sein, dass der Arzt sich im ICD Code vertan hat und bei ner anderen Codierung wäre es dann LHMB oder BVB und es wäre keine individuelle Antragstellung nötig. Hier ist oft die letzte Stelle des ICD Codes ausschlaggebend.
Manchmal steht da ne 0 und es ist LHMB. Steht dort ne 1, ist es zwar fast dieselbe Erkrankung, aber anders codiert und steht nicht auf der Liste.

Da kann man jetzt den ICD Code ändern lassen oder einen individuellen Antrag auf LHMB / BVB stellen.

Auf jeden Fall muss man regieren wenn der Arzt mehr als 6 bzw. 10 Einheiten verordnet hat.

Mal schauen was der neue RV dazu sagt.

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• Ruhrpottvelosoph
Ich persönlich würde mir für alle Fälle ne Kopie der Genehmigung in die Akte legen. Am Ende sind wir es wieder die in die hohle Röhre gucken und nicht der Arzt bzw. Patient. Wenn du den Pat. nicht kennst und er taucht bei dir das erste mal mit ner 24 er Verordnung auf, brauchst du die Genehmigung da du auch nicht sicher weisst ob er die ersten Rezepte nicht in einer anderen Praxis eingelöst hat. Es kann immer auch sein, dass der Arzt sich im ICD Code vertan hat und bei ner anderen Codierung wäre es dann LHMB oder BVB und es wäre keine individuelle Antragstellung nötig. Hier ist oft die letzte Stelle des ICD Codes ausschlaggebend. Manchmal steht da ne 0 und es ist LHMB. Steht dort ne 1, ist es zwar fast dieselbe Erkrankung, aber anders codiert und steht nicht auf der Liste. Da kann man jetzt den ICD Code ändern lassen oder einen individuellen Antrag auf LHMB / BVB stellen. Auf jeden Fall muss man regieren wenn der Arzt mehr als 6 bzw. 10 Einheiten verordnet hat. Mal schauen was der neue RV dazu sagt.
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kroetzi schrieb:

Ich persönlich würde mir für alle Fälle ne Kopie der Genehmigung in die Akte legen.

Am Ende sind wir es wieder die in die hohle Röhre gucken und nicht der Arzt bzw. Patient.

Wenn du den Pat. nicht kennst und er taucht bei dir das erste mal mit ner 24 er Verordnung auf, brauchst du die Genehmigung da du auch nicht sicher weisst ob er die ersten Rezepte nicht in einer anderen Praxis eingelöst hat.

Es kann immer auch sein, dass der Arzt sich im ICD Code vertan hat und bei ner anderen Codierung wäre es dann LHMB oder BVB und es wäre keine individuelle Antragstellung nötig. Hier ist oft die letzte Stelle des ICD Codes ausschlaggebend.
Manchmal steht da ne 0 und es ist LHMB. Steht dort ne 1, ist es zwar fast dieselbe Erkrankung, aber anders codiert und steht nicht auf der Liste.

Da kann man jetzt den ICD Code ändern lassen oder einen individuellen Antrag auf LHMB / BVB stellen.

Auf jeden Fall muss man regieren wenn der Arzt mehr als 6 bzw. 10 Einheiten verordnet hat.

Mal schauen was der neue RV dazu sagt.

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kroetzi schrieb:

https://www.physio.de/community/physiotherapie/individuellen-antrag-auf-lhmb/1/511330/1

Also ich wäre erst mal vorsichtig und würde bis die Genehmigung vorliegt kein Rezept annehmen welches mehr als 6 bzw. 10 Anwendungen vorsieht.

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Schippi
18.01.2021 20:19
Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?wenn der pat einen genehmigten Antrag auf lhb von der kk vorlegt,kann auf der vo zum Beispiel auch 24 behandlungen stehen(2mal wöchentlich),das wäre doch in der 12 Wochen Frist möglich,oder?
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• die neue
Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?wenn der pat einen genehmigten Antrag auf lhb von der kk vorlegt,kann auf der vo zum Beispiel auch 24 behandlungen stehen(2mal wöchentlich),das wäre doch in der 12 Wochen Frist möglich,oder?
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Schippi schrieb:

Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?wenn der pat einen genehmigten Antrag auf lhb von der kk vorlegt,kann auf der vo zum Beispiel auch 24 behandlungen stehen(2mal wöchentlich),das wäre doch in der 12 Wochen Frist möglich,oder?

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18.01.2021 20:46
ja Schippi, korrekt. Wenn die Genehmigung da ist, können bei 2x wöchentlich 24 Behandlungen stehen
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ja Schippi, korrekt. Wenn die Genehmigung da ist, können bei 2x wöchentlich 24 Behandlungen stehen
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ja Schippi, korrekt. Wenn die Genehmigung da ist, können bei 2x wöchentlich 24 Behandlungen stehen



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