Physiotherapeut/in für unsere
kleine physiotherapeutische Praxis
in München-Haidhausen in
Festanstellung ab Juli 2024
gesucht!
Arbeitszeit wählbar (Teilzeit oder
Vollzeit 38,5 Std./Woche)!
OPTION ZUR PRAXISÜBERNAHME GEGEN
ENDE 2025!!!!!!
Wir würden uns über viele
Interessenten/Interessentinnen
freuen!
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Eine klinische Linguistin hatte bei der AOK Baden-Württemberg die Zulassung als selbständige Sprachtherapeutin beantragt. Die Kasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht über die Anforderungen verfüge, die an eine Zulassung zur Abgabe von Sprachtherapie geknüpft seien. Ihr Fachgebiet umfasse, anders als bei der Logopädie, nur einen Teilbereich der Sprachtherapie, nämlich die Behandlung von neurologisch bedingten Fehlfunktionen.
Das Gericht verweist in der Urteilbegründung darauf, dass die umfassenden Tätigkeitsbilder der Logopäden zwar Leitbild der Zulassungsregelung des § 124 SGB V gewesen seien, eine Beschränkung hierauf fände sich aber weder in dieser Vorschrift noch in anderen gesetzlichen Regelungen. Es hält eine Beschränkung sogar für verfassungsrechtlich bedenklich, da es die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletze. Es sei nicht gerechtfertigt, Heilmittelerbringern, die wie im vorliegenden Fall nur einen Teilbereich der Sprachtherapie abdecken, die Zulassung zu versagen. Die Versorgung der Versicherten sei dadurch nicht gefährdet, im Gegenteil, es dürfte durch die Spezialisierung sogar eine Verbesserung der Versorgung eintreten.
Aktenzeichen des Bundessozialgerichts: B 3 KR 13/00 R
Peter Appuhn
physio.de
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