ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios MVZ Hessen GmbH
betreibt an insgesamt 19 Standorten
in Hessen Arztpraxen und ambulante
therapeutische Einrichtungen mit
insgesamt 400 Mitarbeitern. Am
Stand...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios MVZ Hessen GmbH
betreibt an insgesamt 19 Standorten
in Hessen Arztpraxen und ambulante
therapeutische Einrichtungen mit
insgesamt 400 Mitarbeitern. Am
Stand...
In übersichtlicher Form sind dort die Rechte und Pflichten der Patienten und der im Gesundheitswesen Tätigen zusammengestellt. In der Zukunft wird es Patienten, aber auch den Angehörigen der Gesundheitsberufe leichter fallen, auf bestehendes Recht hinzuweisen und seine Durchsetzung zu verlangen. Beratung, Behandlung, Information und Aufklärung sind die Themen, die ausführlich und in klarer, verständlicher Sprache die Beziehungen im Medizinbetrieb benennen. Hier einige Beispiele aus der umfangreichen Sammlung, die als Bestandsaufnahme geltenden Rechts verstanden werden will:
Der Patient hat Anspruch auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung.
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit dem Patienten abzustimmen.
Die Krankenkasse muss den Patienten auf dessen Wunsch individuell über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beraten.
Der Patient hat das Recht, Arzt und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht.
"Mit der Patientencharta und auch mit dem von der Regierungskoalition geplanten Patientenschutzbeauftragten werden die Rechte und Interessen der Patienten entscheidend gestärkt“, so die Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, anlässlich der Vorstellung der Charta.
Den vollständígen Text der Patientencharta finden Sie hier auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Peter Appuhn
physio.de
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