Ort: Berlin Hohenschönhausen
Anstellungsart: Vollzeit / Teilzeit
/ Minijob
Beginn: jederzeit möglich
Über uns
Wir sind eine kleine, herzliche
Physiotherapiepraxis mit
persönlicher Atmosphäre und einem
engagierten Team. Unser Fokus liegt
auf individueller Betreuung, Zeit
für die Patientinnen und einem
respektvollen Miteinander –
sowohl im Team als auch gegenüber
unseren Patientinnen.
Deine Aufgaben
• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen,
primär im Bereich Orth...
Anstellungsart: Vollzeit / Teilzeit
/ Minijob
Beginn: jederzeit möglich
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Wir sind eine kleine, herzliche
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auf individueller Betreuung, Zeit
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• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen,
primär im Bereich Orth...
eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.
die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.
die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.
ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24
ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.
ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?
ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.
danke im voraus für hilfe!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo,
eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.
die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.
die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.
ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24
ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.
ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?
ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Doppelposting: https://www.physio.de/community/abrechnung/wer-haftet-fuer-fehler-der-abrechnungsstelle/8/599760/1#anchor599761
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