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ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Wieviel gute Therapeuten hat der alte HMK in den letzten Jahren gekostet? Und für den alten Mist wird wie immer keiner zur Verantwortung gezogen. Na gut. Auf gehts bis zur nächsten Änderung.
SGB V § 32 "Zuzahlungen zu Heilmitteln" muss noch aus dem Haus, dazu die digitale VO und dann macht das auch wieder Spaß am Tresen.
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Xela schrieb:
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Wieviel gute Therapeuten hat der alte HMK in den letzten Jahren gekostet? Und für den alten Mist wird wie immer keiner zur Verantwortung gezogen. Na gut. Auf gehts bis zur nächsten Änderung.
SGB V § 32 "Zuzahlungen zu Heilmitteln" muss noch aus dem Haus, dazu die digitale VO und dann macht das auch wieder Spaß am Tresen.
„Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:
› Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die
„orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
› Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst."
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Super, da würde uns ein Ei ins Nest gelegt. Die Verbände wollte vier Monate Pause. Jetzt sind es sechs geworden. Klasse, ich sag ja, die neue HM-Richtlinie wird zum Verordnungskiller.
„Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:
› Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die
„orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
› Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst."
Hallo Tom,
Ich habe das so verstanden, dass nicht 6 Monate Pause der Therapie vor erneuter Rezeptausstellung nötig sind, sondern, dass nach Ausschöpfung der orientierenden Behandlungsmenge, dann ein neuer Verordnungsfall möglich ist?
Also 2.1. Rezeptausstellung, 30.1 spätester Beginn einer Therapie.
Dann Rezept 1,2,...3?
Dann ab 2.7 egal neuer VO Fall?
Oder liege ich da falsch?
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Master of D... schrieb:
tom1350 schrieb am 20.9.19 14:21:
Super, da würde uns ein Ei ins Nest gelegt. Die Verbände wollte vier Monate Pause. Jetzt sind es sechs geworden. Klasse, ich sag ja, die neue HM-Richtlinie wird zum Verordnungskiller.
„Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:
› Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die
„orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
› Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst."
Hallo Tom,
Ich habe das so verstanden, dass nicht 6 Monate Pause der Therapie vor erneuter Rezeptausstellung nötig sind, sondern, dass nach Ausschöpfung der orientierenden Behandlungsmenge, dann ein neuer Verordnungsfall möglich ist?
Also 2.1. Rezeptausstellung, 30.1 spätester Beginn einer Therapie.
Dann Rezept 1,2,...3?
Dann ab 2.7 egal neuer VO Fall?
Oder liege ich da falsch?
Das wäre eindeutig eine Verschlechterung. Und es ist ja zu erwarten, das die orientierende Behandlungsmenge sich am heutigen Stand orientieren wird.
Also 18 x KG oder 30 x MLD wird sicher Standart bleiben und die Ärzte werden nicht darüber hinaus verschreiben, weil Angst vor Regreß.............
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Break schrieb:
Wenn das Datum der letzten Heilmittelverordnung ausschlaggebend ist, und so steht es ja im Link, dann würde sich die "Therapiepause" von 12 auf 21 Wochen verlängern. Bezogen auf 6 x KG, zweimal die Woche
Das wäre eindeutig eine Verschlechterung. Und es ist ja zu erwarten, das die orientierende Behandlungsmenge sich am heutigen Stand orientieren wird.
Also 18 x KG oder 30 x MLD wird sicher Standart bleiben und die Ärzte werden nicht darüber hinaus verschreiben, weil Angst vor Regreß.............
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a schubart schrieb:
Aber es steht auch drin das die Verordnungsmenge nur für den einen Arzt gilt . Und das würde wenn ich es richtig sehe auch wieder die Möglichkeit zum Ärzte Wechsel geben oder wie seht ihr das . Ich habe eh fast nur Dauer Patienten. Mit langfristigen Verordnungen .
Wieder einmal am grünen Tisch zusammengemurkst, damit die Heilmittel reduziert werden. Dabei wird es zwangsläufig zu mehr Arztkontakten kommen. Frei nach dem Motto: bei diesem Doc alle halbe Jahre, beim Doc nebenan auch, ein wenig die Nachbarschaft abgegrast und dann das ganze Jahr versorgt, ohne dass man betteln muss. Die Patienten, vor allem die Dauerpatienten, werden sehr schnell von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
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mosaik schrieb:
Das ist doch glatt die Aufforderung zum fröhlichen Ärztehopping.
Wieder einmal am grünen Tisch zusammengemurkst, damit die Heilmittel reduziert werden. Dabei wird es zwangsläufig zu mehr Arztkontakten kommen. Frei nach dem Motto: bei diesem Doc alle halbe Jahre, beim Doc nebenan auch, ein wenig die Nachbarschaft abgegrast und dann das ganze Jahr versorgt, ohne dass man betteln muss. Die Patienten, vor allem die Dauerpatienten, werden sehr schnell von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
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Tempelritter schrieb:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
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Break schrieb:
Tempelritter schrieb am 20.9.19 19:29:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
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Tempelritter schrieb:
Break schrieb am 20.9.19 20:35:
Tempelritter schrieb am 20.9.19 19:29:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
Wo steht das?
Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
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a schubart schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 07:18:
Break schrieb am 20.9.19 20:35:
Tempelritter schrieb am 20.9.19 19:29:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
Wo steht das?
Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
Wo steht das?
Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
Hatte ich ja geschrieben adR fällt weg. Es gibt nur noch den Verordnungsfall. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
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Tempelritter schrieb:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:23:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 07:18:
Break schrieb am 20.9.19 20:35:
Tempelritter schrieb am 20.9.19 19:29:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
Wo steht das?
Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
Hatte ich ja geschrieben adR fällt weg. Es gibt nur noch den Verordnungsfall. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
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Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
Hatte ich ja geschrieben adR fällt weg. Es gibt nur noch den Verordnungsfall. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Eine Genehmigung braucht es auch zum jetzigen Zeitpunkt bei Überschreiten des Regelfalles nicht, außer bei einigen AOKen, der Novitas und einigen BKK.......
Ich hatte in diesem Jahr zwei Patienten mit zu genehmigenden Verordnungen
Es wird eine orientierende Behandlungsmenge zu jeder Diagnose geben und seien wir doch nicht so naiv zu glauben das diese höher liegt als der derzeitige Regelfall. Wird die Behandlungsmenge überschritten, drohen die Kassen sicher wieder mit Regress.
Der Arzt wird nach Erreichen der Höchstgrenze der orientierenden Behandlungsmenge einfach nicht weiter verschreiben. Also nichts anderes als jetzt auch,wenn der Regelfall durchlaufen ist.
Der einzige Vorteil ist, das der Patient einfach zu einem anderen Arzt gehen kann und sich von dem die Verordnungen verschreiben lässt, erspart uns den Streß mit etwaigen Absetzungen und Streit mit den Kassen
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Break schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 08:37:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:23:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 07:18:
Break schrieb am 20.9.19 20:35:
Tempelritter schrieb am 20.9.19 19:29:
diese 6 Monate spielen keine Rolle, da der Verordnungsfall nicht enden muss.
Das muss er jetzt ja auch nicht, jedem Arzt steht es ja frei AdR zu verschreiben.
Die Kassen die sich AdR genehmigen lassen wollen sind ja nicht so viele.
Richtig, aber adR gibt es in den neuen HMR nicht mehr.
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Es fällt doch sogar die Genehmigung von adr weg
Hatte ich ja geschrieben adR fällt weg. Es gibt nur noch den Verordnungsfall. Eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Eine Genehmigung braucht es auch zum jetzigen Zeitpunkt bei Überschreiten des Regelfalles nicht, außer bei einigen AOKen, der Novitas und einigen BKK.......
Ich hatte in diesem Jahr zwei Patienten mit zu genehmigenden Verordnungen
Es wird eine orientierende Behandlungsmenge zu jeder Diagnose geben und seien wir doch nicht so naiv zu glauben das diese höher liegt als der derzeitige Regelfall. Wird die Behandlungsmenge überschritten, drohen die Kassen sicher wieder mit Regress.
Der Arzt wird nach Erreichen der Höchstgrenze der orientierenden Behandlungsmenge einfach nicht weiter verschreiben. Also nichts anderes als jetzt auch,wenn der Regelfall durchlaufen ist.
Der einzige Vorteil ist, das der Patient einfach zu einem anderen Arzt gehen kann und sich von dem die Verordnungen verschreiben lässt, erspart uns den Streß mit etwaigen Absetzungen und Streit mit den Kassen
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tom1350 schrieb:
Super, da würde uns ein Ei ins Nest gelegt. Die Verbände wollte vier Monate Pause. Jetzt sind es sechs geworden. Klasse, ich sag ja, die neue HM-Richtlinie wird zum Verordnungskiller.
„Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:
› Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die
„orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
› Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst."
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
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Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
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Tempelritter schrieb:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:26:
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Ok danke das beruhigt mich ein bisschen . Habe viele schwerst behinderte Kinder in der Behandlung.
Ich finde das trotzdem alles sehr undurchsichtig und ich weiß jetzt schon das dann ständig kommt . Das dürfen wir so nicht mehr verordnen ...
So viel zum Thema Besserungen für unseren Beruf
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a schubart schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 08:35:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:26:
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Ok danke das beruhigt mich ein bisschen . Habe viele schwerst behinderte Kinder in der Behandlung.
Ich finde das trotzdem alles sehr undurchsichtig und ich weiß jetzt schon das dann ständig kommt . Das dürfen wir so nicht mehr verordnen ...
So viel zum Thema Besserungen für unseren Beruf
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Wie sieht es mit der Budgetbefreiung der Ärzte bei LHMB aus?
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 08:35:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:26:
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Wie sieht es mit der Budgetbefreiung der Ärzte bei LHMB aus?
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn die Verordnung so ausgestellt wird, das die Abarbeitung dieser ca. 12 Wochen dauert und danach 12 Wochen Therapiepause stattfinden, hat sich am bisherigen System nichts geändert. Ein neuer Regelfall tritt heute doch auch nach einer Behandlungspause von 12 Wochen ein. Wozu sich darüber aufregen? Die Berechnung ist doch nur deutlich einfacher. Die beh. Ärzte müssen nur dazu gebracht werden, dass sie die Anzahl der möglichen Behandlungen innerhalb der 12 Wochen, wenn notwendig, jeweils ausreizen.
LG ergonosis
Das bedeutet, dass nach 3-6 Wochen die Richtgrößen der Physiotherapie abgearbeitet worden wären. Ich denke, weiss es allerdings nicht genau, dass es sich dann zwar nicht mehr "Regelfall" nennt, aber das Prinzip bestehen bleibt ( von wegen zu vieler Verschreibungen/ Regresse....). Dies würde dann allerdings ein 18-23 Wochen therapiefreies Intervall für den Patienten bedeuten. Da könnte ich mir schon vorstellen, das es den meisten Patienten zu lang wird. Und sie sich eine zweite Meinung einholen gehen. Oder dritte....
Gruß
Monika
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mosaik schrieb:
Anders als in der Logopädie oder der Ergotherapie wird in der Physiotherapie i.d.R. nicht einmal die Woche behandelt, sondern je nach Diagnose und Dringlichkeit 2-4 mal die Woche.
Das bedeutet, dass nach 3-6 Wochen die Richtgrößen der Physiotherapie abgearbeitet worden wären. Ich denke, weiss es allerdings nicht genau, dass es sich dann zwar nicht mehr "Regelfall" nennt, aber das Prinzip bestehen bleibt ( von wegen zu vieler Verschreibungen/ Regresse....). Dies würde dann allerdings ein 18-23 Wochen therapiefreies Intervall für den Patienten bedeuten. Da könnte ich mir schon vorstellen, das es den meisten Patienten zu lang wird. Und sie sich eine zweite Meinung einholen gehen. Oder dritte....
Gruß
Monika
Wenn die Verordnung so ausgestellt wird, das die Abarbeitung dieser ca. 12 Wochen dauert und danach 12 Wochen Therapiepause stattfinden, hat sich am bisherigen System nichts geändert. Ein neuer Regelfall tritt heute doch auch nach einer Behandlungspause von 12 Wochen ein. Wozu sich darüber aufregen? Die Berechnung ist doch nur deutlich einfacher. Die beh. Ärzte müssen nur dazu gebracht werden, dass sie die Anzahl der möglichen Behandlungen innerhalb der 12 Wochen, wenn notwendig, jeweils ausreizen.
LG ergonosis
Die Höchstmenge pro Verordnung ist bei KG in der Regel auf 6x beschränkt. Könnte man dann auf 0,5x pro Woche beschränken und käme dann auf 6 x in 12 Wochen.....Ironie off
6 Behandlungen sind in drei Wochen abgearbeitet, wenn danach dann Schluss wäre wartet der Patient beim gleichen Arzt 21 Wochen auf einen neuen Regelfall. Das ist eine Verschlechterung von 9 Wochen zum derzeitigen Stand, der schon unhaltbar ist.
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Break schrieb:
ergonosis schrieb am 21.9.19 10:04:
Wenn die Verordnung so ausgestellt wird, das die Abarbeitung dieser ca. 12 Wochen dauert und danach 12 Wochen Therapiepause stattfinden, hat sich am bisherigen System nichts geändert. Ein neuer Regelfall tritt heute doch auch nach einer Behandlungspause von 12 Wochen ein. Wozu sich darüber aufregen? Die Berechnung ist doch nur deutlich einfacher. Die beh. Ärzte müssen nur dazu gebracht werden, dass sie die Anzahl der möglichen Behandlungen innerhalb der 12 Wochen, wenn notwendig, jeweils ausreizen.
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Die Höchstmenge pro Verordnung ist bei KG in der Regel auf 6x beschränkt. Könnte man dann auf 0,5x pro Woche beschränken und käme dann auf 6 x in 12 Wochen.....Ironie off
6 Behandlungen sind in drei Wochen abgearbeitet, wenn danach dann Schluss wäre wartet der Patient beim gleichen Arzt 21 Wochen auf einen neuen Regelfall. Das ist eine Verschlechterung von 9 Wochen zum derzeitigen Stand, der schon unhaltbar ist.
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Wie sieht es mit der Budgetbefreiung der Ärzte bei LHMB aus?
Das bleibt alles beim Alten, auch beim BVB. Heute gab es bei einer VPT/ZVK Veranstaltung jede Menge Infos, hoch interessant.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 21.9.19 09:58:
Tempelritter schrieb am 21.9.19 08:35:
a schubart schrieb am 21.9.19 08:26:
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
Bei Dg. des LHMB und BVB ändert sich nichts. Beim Rest sehe ich erstmal Probleme in der Höchstmenge pro RZ.
Wie sieht es mit der Budgetbefreiung der Ärzte bei LHMB aus?
Das bleibt alles beim Alten, auch beim BVB. Heute gab es bei einer VPT/ZVK Veranstaltung jede Menge Infos, hoch interessant.
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Horatio72 schrieb:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
:thumbsdown: :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Horatio72 schrieb am 21.9.19 18:12:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
:thumbsdown: :thumbsdown:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
Noch ist doch gar nichts (rechtssicher) formuliert. Lediglich eine lose KBV Zusammenfassung. Das einzige was - unabhängig von der wenig konkreten Formulierung "orientierende Behandlungsmenge" - feststehen wird, ist die Richtgröße Und die wird alles auf Vorjahrsniveau + x% + Regressschiss der Ärzte einbremsen.
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
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Xela schrieb:
Horatio72 schrieb am 21.9.19 18:12:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
Noch ist doch gar nichts (rechtssicher) formuliert. Lediglich eine lose KBV Zusammenfassung. Das einzige was - unabhängig von der wenig konkreten Formulierung "orientierende Behandlungsmenge" - feststehen wird, ist die Richtgröße Und die wird alles auf Vorjahrsniveau + x% + Regressschiss der Ärzte einbremsen.
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
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tom1350 schrieb:
Wir haben ja jetzt ein Jahr Zeit die neue HM Richtlinie kennen zu lernen. Hoffentlich kommt das auch bei den Ärzten an. Bieten unsere Verbände kostenlose Schulungen für Arzthelferinnen an?
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kvet schrieb:
Und bieten unsere Verbände kostenlose Schulungen für Rezeptionskraefte und angestellte Physiotherapeuten in Physiotherapie Praxen an?
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
Sowohl die Befürchtung als auch die Beobachtung teile ich....es kann richtig lustig werden, ein Formular für alle. Ich sehe Szenarien wie diese:
- "Ach, ich brauche sowohl Ergo als auch Logo. Mein Arzt hat gesagt, ich kann mit dem Zettel hier beides machen - wieso behalten Sie den jetzt?"
- "Wie, Sie können das nicht annehmen? Wieso ist das eine Diagnose für Physiotherapeuten? Ich hab doch extra gesagt, dass ich Logo brauche"
Nun ja, bis jetzt ist das ja noch in der Beratungsphase, wie es so schön heißt. Immer wieder hübsch, wenn Leute etwas zusammenbasteln, die im Alltag nie damit konfrontiert sind.
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Susulo schrieb:
Xela schrieb am 21.9.19 18:53:
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
Sowohl die Befürchtung als auch die Beobachtung teile ich....es kann richtig lustig werden, ein Formular für alle. Ich sehe Szenarien wie diese:
- "Ach, ich brauche sowohl Ergo als auch Logo. Mein Arzt hat gesagt, ich kann mit dem Zettel hier beides machen - wieso behalten Sie den jetzt?"
- "Wie, Sie können das nicht annehmen? Wieso ist das eine Diagnose für Physiotherapeuten? Ich hab doch extra gesagt, dass ich Logo brauche"
Nun ja, bis jetzt ist das ja noch in der Beratungsphase, wie es so schön heißt. Immer wieder hübsch, wenn Leute etwas zusammenbasteln, die im Alltag nie damit konfrontiert sind.
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Tempelritter schrieb:
Rechtssicherheit? Die HMR sind verabschiedet, das BMG prüft und winkt durch oder beanstandet. Da passiert nicht mehr viel. Es soll für PT, Ergo, Logo nur noch das gleiche RZ-Formular geben. Da bin ich sehr gespannt.
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
Sowohl die Befürchtung als auch die Beobachtung teile ich....es kann richtig lustig werden, ein Formular für alle. Ich sehe Szenarien wie diese:
- "Ach, ich brauche sowohl Ergo als auch Logo. Mein Arzt hat gesagt, ich kann mit dem Zettel hier beides machen - wieso behalten Sie den jetzt?"
- "Wie, Sie können das nicht annehmen? Wieso ist das eine Diagnose für Physiotherapeuten? Ich hab doch extra gesagt, dass ich Logo brauche"
Nun ja, bis jetzt ist das ja noch in der Beratungsphase, wie es so schön heißt. Immer wieder hübsch, wenn Leute etwas zusammenbasteln, die im Alltag nie damit konfrontiert sind.
Ja . Dann gibt es Kombi Rezepte .
Und wir machen alle gemeinschaftspraxen auf.
Du wirst doch wohl ne Sprachstörung wegen lws sydrom behandeln können.
Bin auch gespannt auf das Chaos .
Es sei denn sie schaffen doch noch die prüfpflicht ab und alles ist egal .
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a schubart schrieb:
Susulo schrieb am 21.9.19 22:22:
Xela schrieb am 21.9.19 18:53:
Ich sehe im neuen Formular und der EDV-anpassung die größten Probleme. Selbst das heutige System haben nicht alle Ärzte begriffen. Und das gibt es seit 18 Jahren.
Sowohl die Befürchtung als auch die Beobachtung teile ich....es kann richtig lustig werden, ein Formular für alle. Ich sehe Szenarien wie diese:
- "Ach, ich brauche sowohl Ergo als auch Logo. Mein Arzt hat gesagt, ich kann mit dem Zettel hier beides machen - wieso behalten Sie den jetzt?"
- "Wie, Sie können das nicht annehmen? Wieso ist das eine Diagnose für Physiotherapeuten? Ich hab doch extra gesagt, dass ich Logo brauche"
Nun ja, bis jetzt ist das ja noch in der Beratungsphase, wie es so schön heißt. Immer wieder hübsch, wenn Leute etwas zusammenbasteln, die im Alltag nie damit konfrontiert sind.
Ja . Dann gibt es Kombi Rezepte .
Und wir machen alle gemeinschaftspraxen auf.
Du wirst doch wohl ne Sprachstörung wegen lws sydrom behandeln können.
Bin auch gespannt auf das Chaos .
Es sei denn sie schaffen doch noch die prüfpflicht ab und alles ist egal .
Die Budgets für Ärzte bleiben und die Kassen behalten die Macht über den Regress gegen uns, indem sie bestimmen welche Fehler heilbar sind. Zukünftig steht auch in der HMR, welche Arztunterschriften wann und wo bei Korrekturen zu leisten sind.
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tom1350 schrieb:
Die Neuerungen werden sicherlich den Alltag etwas entbürokratisieren, aber ich befürchte, dass es stellenweise zu Verordnungseinbrüchen bis zu 30% kommen wird.
Die Budgets für Ärzte bleiben und die Kassen behalten die Macht über den Regress gegen uns, indem sie bestimmen welche Fehler heilbar sind. Zukünftig steht auch in der HMR, welche Arztunterschriften wann und wo bei Korrekturen zu leisten sind.
Rechtssicherheit? Die HMR sind verabschiedet, ....
Das wird dann sein, wenn es veröffentlicht wird. Bislang ist da nix. Ich meinte nicht mal einen vollständigen Entwurf im Netz gesehen zu haben.
Und (Klugscheissermodus on) am Ende regeln letztinstanzliche Entscheidungen was rechtssicher ist.
@Tom
.. Das gilt auch für Regressandrohungskatalogwahnvorstellungen von Krankenkassen. Hatten wir ja alles schon mal...
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Xela schrieb:
Tempelritter schrieb am 22.9.19 06:47:
Rechtssicherheit? Die HMR sind verabschiedet, ....
Das wird dann sein, wenn es veröffentlicht wird. Bislang ist da nix. Ich meinte nicht mal einen vollständigen Entwurf im Netz gesehen zu haben.
Und (Klugscheissermodus on) am Ende regeln letztinstanzliche Entscheidungen was rechtssicher ist.
@Tom
.. Das gilt auch für Regressandrohungskatalogwahnvorstellungen von Krankenkassen. Hatten wir ja alles schon mal...
Ich verstehe es so, dass die Hauptkriterien für lästigen Korrekturen, also Regelfall, Indischlüssel, ICD-10 keine Kürzungsgründe mehr sein werden.
Hoffentlich wissen das dann auch die Prüfzentren der KKen.
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WinnieE schrieb:
mir ist noch nicht ganz klar, wie es dann um unsere Prüfpflicht/Kürzungsgründe steht.
Ich verstehe es so, dass die Hauptkriterien für lästigen Korrekturen, also Regelfall, Indischlüssel, ICD-10 keine Kürzungsgründe mehr sein werden.
Hoffentlich wissen das dann auch die Prüfzentren der KKen.
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Horatio72 schrieb:
Ich muss nochmal nachfragen weil es auch dieses Thema betrifft: Sind die Ärzte VERPFLICHTET die neue Software zu benutzen und wenn nicht, kann ich dann die prüfpflicht evtl. weitergeben?
Ich muss nochmal nachfragen weil es auch dieses Thema betrifft: Sind die Ärzte VERPFLICHTET die neue Software zu benutzen und wenn nicht, kann ich dann die prüfpflicht evtl. weitergeben?
Zweite Seite
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Xela schrieb:
Horatio72 schrieb am 22.9.19 14:39:
Ich muss nochmal nachfragen weil es auch dieses Thema betrifft: Sind die Ärzte VERPFLICHTET die neue Software zu benutzen und wenn nicht, kann ich dann die prüfpflicht evtl. weitergeben?
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Wir haben ja jetzt ein Jahr Zeit die neue HM Richtlinie kennen zu lernen. Hoffentlich kommt das auch bei den Ärzten an. Bieten unsere Verbände kostenlose Schulungen für Arzthelferinnen an?
Als die erste Heilmittelrichtlinie verabschiedet wurde, hat zumindest der LV Hessen des ZVK landesweit Schulungen für jegliches Praxispersonal von PT-Praxen (auch ohne ZVK-Mitgliedschaft!) aber auch für Ärzte und deren Rezeptionskräfte durchgeführt. Ich habe damals im Main-Taunus-Kreis ein gutes Dutzend dieser Schulungen durchgeführt. Die KV-Hessen hatte damals eine einzige ihrer Sekretärinnen mit der Schulung ALLER hessischen Ärzte beauftragt. Ausgerechnet diese Dame soll damals bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen und die hessischen Ärzte deswegen überhaupt nicht informiert worden sein. Bei nicht wenigen hessischen Ärzten gilt dieser Zustand übrigens noch heute!
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MikeL schrieb:
tom1350 schrieb am 21.9.19 19:48:
Wir haben ja jetzt ein Jahr Zeit die neue HM Richtlinie kennen zu lernen. Hoffentlich kommt das auch bei den Ärzten an. Bieten unsere Verbände kostenlose Schulungen für Arzthelferinnen an?
Als die erste Heilmittelrichtlinie verabschiedet wurde, hat zumindest der LV Hessen des ZVK landesweit Schulungen für jegliches Praxispersonal von PT-Praxen (auch ohne ZVK-Mitgliedschaft!) aber auch für Ärzte und deren Rezeptionskräfte durchgeführt. Ich habe damals im Main-Taunus-Kreis ein gutes Dutzend dieser Schulungen durchgeführt. Die KV-Hessen hatte damals eine einzige ihrer Sekretärinnen mit der Schulung ALLER hessischen Ärzte beauftragt. Ausgerechnet diese Dame soll damals bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen und die hessischen Ärzte deswegen überhaupt nicht informiert worden sein. Bei nicht wenigen hessischen Ärzten gilt dieser Zustand übrigens noch heute!
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
wieso kann ich hier keine Bewertung abgeben?
Deshalb auf diesem Weg : :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown:
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WinnieE schrieb:
Horatio72 schrieb am 21.9.19 18:12:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
wieso kann ich hier keine Bewertung abgeben?
Deshalb auf diesem Weg : :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown: :thumbsdown:
kann mir mal einer sagen wo man die neuen Richtlinien nachlesen kann? Sind die schon in Stein gemeißelt?
Danke
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idefix- schrieb:
Liebe Kollegen,
kann mir mal einer sagen wo man die neuen Richtlinien nachlesen kann? Sind die schon in Stein gemeißelt?
Danke
Liebe Kollegen,
kann mir mal einer sagen wo man die neuen Richtlinien nachlesen kann? Sind die schon in Stein gemeißelt?
Danke
Die neuen HMR wurden letzte Woche verabschiedet und dem BMG zur Begutachtung vorgelegt. Die finale Version ist noch nicht veröffentlicht, so meine Info. Ich denke hier bei physio.de wirst du sie in Kürze finden.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 23.9.19 14:26:
Liebe Kollegen,
kann mir mal einer sagen wo man die neuen Richtlinien nachlesen kann? Sind die schon in Stein gemeißelt?
Danke
Die neuen HMR wurden letzte Woche verabschiedet und dem BMG zur Begutachtung vorgelegt. Die finale Version ist noch nicht veröffentlicht, so meine Info. Ich denke hier bei physio.de wirst du sie in Kürze finden.
DANKE
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idefix- schrieb:
@ Tempelritter
DANKE
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
noch mal zitat Horatio:
hab gerade DEN ultimativen Begriff gehört, der 1 zu 1 dazu passt:
kalkulierbare Ambivalenz
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WinnieE schrieb:
Horatio72 schrieb am 21.9.19 18:12:
Unabhängig davon was jeder davon hält, finde ich es immer befremdlich das so etwas nicht mal ansatzweise so klar formuliert sein kann, das eben nicht so viele gestandene Therapeuten mit den Formulierungen nichts anfangen können.
noch mal zitat Horatio:
hab gerade DEN ultimativen Begriff gehört, der 1 zu 1 dazu passt:
kalkulierbare Ambivalenz
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tom1350 schrieb:
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 24.9.19 13:52:
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.9.19 18:03:
tom1350 schrieb am 24.9.19 13:52:
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
in der o.g. pdf ist von bis zu drei vorrangigen Heilmitteln die Rede.
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Xela schrieb:
@Templer/ tom
in der o.g. pdf ist von bis zu drei vorrangigen Heilmitteln die Rede.
@Templer/ tom
in der o.g. pdf ist von bis zu drei vorrangigen Heilmitteln die Rede.
Ja, aber so:
„Bis zu drei vorrangige Heilmittel verordnungsfähig: Verschiedene passive und aktive Maßnahmen auf einer Verordnung? In Zukunft kein Problem mehr. Bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel darf der Arzt zukünftig gemeinsam verordnen, das heißt er kann die Anzahl der Verordnungseinheiten auf unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufteilen. Im Rahmen einer Behandlungsserie von insgesamt 10 Behandlungseinheiten zum Beispiel 3 x KG, 4 x MT und 3 x KG-Gerät."
Quelle ZVK
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tom1350 schrieb:
Xela schrieb am 24.9.19 19:33:
@Templer/ tom
in der o.g. pdf ist von bis zu drei vorrangigen Heilmitteln die Rede.
Ja, aber so:
„Bis zu drei vorrangige Heilmittel verordnungsfähig: Verschiedene passive und aktive Maßnahmen auf einer Verordnung? In Zukunft kein Problem mehr. Bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel darf der Arzt zukünftig gemeinsam verordnen, das heißt er kann die Anzahl der Verordnungseinheiten auf unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufteilen. Im Rahmen einer Behandlungsserie von insgesamt 10 Behandlungseinheiten zum Beispiel 3 x KG, 4 x MT und 3 x KG-Gerät."
Quelle ZVK
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Nein und das steht auch in der KBV-Info nur so nebenbei...
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
tom1350 schrieb am 24.9.19 18:19:
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Nein und das steht auch in der KBV-Info nur so nebenbei...
lg Dún
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Nein und das steht auch in der KBV-Info nur so nebenbei...
lg Dún
Stimmt.
„Darüber hinaus muss
künftig nur noch zwischen „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln unterschieden werden, da die
optionalen in die vorrangigen Heilmittel integriert wurden."
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tom1350 schrieb:
Dúnhan schrieb am 25.9.19 07:39:
tom1350 schrieb am 24.9.19 18:19:
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Nein und das steht auch in der KBV-Info nur so nebenbei...
lg Dún
Stimmt.
„Darüber hinaus muss
künftig nur noch zwischen „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln unterschieden werden, da die
optionalen in die vorrangigen Heilmittel integriert wurden."
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Pro RZ sind 3 vorrangige und 1 ergänzendes Heilmittel möglich, Quelle neue HMR. Aber das weißt du ja.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 24.9.19 18:19:
Tempelritter schrieb am 24.9.19 18:03:
tom1350 schrieb am 24.9.19 13:52:
Das coole ist, dass dann bis zu drei HM auf eine Verordnung können. Diese Möglichkeit erwarte ich natürlich dann auch von der Blankoverordnung.
Es sind 4 Heilmittel die möglich sind.
Die Frage ist, ob das System von vorrangigen, optionalen und ergänzenden HM beibehalten wird?
Pro RZ sind 3 vorrangige und 1 ergänzendes Heilmittel möglich, Quelle neue HMR. Aber das weißt du ja.
Aber habt ihr schon bürokratische Entlastungen für uns darin gefunden?
Also ich muss nach wie vor:
- die Vollständigkeit der Angaben überprüfen
- die Verordnung digital erfassen
- Termine machen
- Zuzahlung kassieren
- den Patienten jedesmal unterschreiben lassen
- Datum und HM eintragen
- Verlaufsdokumentation
- auf Anfangsdatum und Frequenz achten und evtl. ändern lassen bzw. in Rücksprache mit dem Arzt hinten dokumentieren
- die Verordnung zur Abrechnung fertig machen
- Verordnung eintüten und verschicken
Das Ganze als Vorleistung und mit der Gefahr einer Vollabsetzung.
OK. Für Ärzte und Patienten gibt es einige Entlastungen. Aber für uns?
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tom1350 schrieb:
Auf der GBA Seite gibt es die neue Fassung zu lesen. Teil 3 fehlt noch.
Aber habt ihr schon bürokratische Entlastungen für uns darin gefunden?
Also ich muss nach wie vor:
- die Vollständigkeit der Angaben überprüfen
- die Verordnung digital erfassen
- Termine machen
- Zuzahlung kassieren
- den Patienten jedesmal unterschreiben lassen
- Datum und HM eintragen
- Verlaufsdokumentation
- auf Anfangsdatum und Frequenz achten und evtl. ändern lassen bzw. in Rücksprache mit dem Arzt hinten dokumentieren
- die Verordnung zur Abrechnung fertig machen
- Verordnung eintüten und verschicken
Das Ganze als Vorleistung und mit der Gefahr einer Vollabsetzung.
OK. Für Ärzte und Patienten gibt es einige Entlastungen. Aber für uns?
Auf der GBA Seite gibt es die neue Fassung zu lesen. Teil 3 fehlt noch.
Aber habt ihr schon bürokratische Entlastungen für uns darin gefunden?
Also ich muss nach wie vor:
- die Vollständigkeit der Angaben überprüfen
.....
- auf Anfangsdatum und Frequenz achten und evtl. ändern lassen bzw. in Rücksprache mit dem Arzt hinten dokumentieren
.....
Das Ganze als Vorleistung und mit der Gefahr einer Vollabsetzung.
OK. Für Ärzte und Patienten gibt es einige Entlastungen. Aber für uns?
Ah ja, tom, du überraschst mich immer wieder mal. Laut deinen Aussagen gibt es doch gar keine Prüfpflicht. :unamused: Wie kommst du jetzt zu der Behauptung, dass du nach wie vor überprüfen musst?
Also, klar, ich hab das schon immer gemacht, aber seit etwa 2 Jahren schreibst du hier mantraartig "es gibt keine Prüfpflicht "
Was denn nun?
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 26.9.19 10:11:
Auf der GBA Seite gibt es die neue Fassung zu lesen. Teil 3 fehlt noch.
Aber habt ihr schon bürokratische Entlastungen für uns darin gefunden?
Also ich muss nach wie vor:
- die Vollständigkeit der Angaben überprüfen
.....
- auf Anfangsdatum und Frequenz achten und evtl. ändern lassen bzw. in Rücksprache mit dem Arzt hinten dokumentieren
.....
Das Ganze als Vorleistung und mit der Gefahr einer Vollabsetzung.
OK. Für Ärzte und Patienten gibt es einige Entlastungen. Aber für uns?
Ah ja, tom, du überraschst mich immer wieder mal. Laut deinen Aussagen gibt es doch gar keine Prüfpflicht. :unamused: Wie kommst du jetzt zu der Behauptung, dass du nach wie vor überprüfen musst?
Also, klar, ich hab das schon immer gemacht, aber seit etwa 2 Jahren schreibst du hier mantraartig "es gibt keine Prüfpflicht "
Was denn nun?
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tom1350 schrieb:
Hallo Susulo, da liegt der Teufel im Detail. Wir dürfen keine fehlerhaften Verordnungen abrechnen, deshalb lohnt sich vorher ein Blick darauf. Eine von den Kassen angeordnete Prüfpflicht wäre aber eine zu vergütende Leistung, wie zukünftig auch die Dokumentationspflicht. Deshalb gibt es nirgends eine Prüfpflicht dem Wortlaut nach. Es wird also niemand gezwungen die Verordnung zu prüfen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
was schreibst Du denn hier wieder? Selbstverständlich haben wir eine sogar gerichtlich bestätigte Prüfpflicht. Ich fände es hilfreich, wenn Du Fakten nicht durch Wunschdenken ersetzt. Wenn sich jemand auf Deinen Rat verlässt und nicht prüft, kostet das die Person eine Menge Geld.
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tom1350 schrieb:
Medico, gerichtlich würde nur bestätigt, dass uns eine Überprüfung der Verordnung auf Vollständigkeit zuzumuten ist. Das ist meilenweit von einer generellen Prüfpflicht entfernt. Im Eigeninteresse wird jeder PI, der bis drei zählen kann, vorher einen Blick auf die Verordnung werfen. Soviel zu den Fakten.
https://www.physio.de/community/news/kuehnes-kernanliegen/99/9956/1
https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/aktion-abschaffung-pruefpflicht/1/175996/176883#msg-176883
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/zukunft-mit-abschaffung-der-pruefpflicht-moeglich/8/169166/169203#msg-169203
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Susulo schrieb:
Hallo medico, eventuell warst du ne Weile nicht hier....tom schreibt das nicht "jetzt und hier" sondern er betont es immer wieder. Daher ja mein Erstaunen über seinen Sinneswandel. Hier mal nur 3 Beispiele.: es gäbe bestimmt noch weitere 20, aber es wird auch langweilig.
https://www.physio.de/community/news/kuehnes-kernanliegen/99/9956/1
https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/aktion-abschaffung-pruefpflicht/1/175996/176883#msg-176883
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/zukunft-mit-abschaffung-der-pruefpflicht-moeglich/8/169166/169203#msg-169203
Deshalb wird es für die Vorabkontrolle der Verordnungen aus Eigenschutz niemals eine Vergütung geben. Mit der neuen HM-Richtlinie wurden wenigstens die möglichen Fehlerquellen etwas reduziert. Jetzt ist es an den Verbänden die Heilbarkeit der ( abgerechneten ) fehlerhaften VO auf alle Fälle auszudehnen.
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tom1350 schrieb:
Genau Susulo, du wolltest mir noch den Abschnitt zeigen, wo uns die Kostenträger eine Prüfpflicht gegenüber den Verordnungen der Ärzte auferlegt bzw. diese Teil der Leistungsbeschreibung ist.
Deshalb wird es für die Vorabkontrolle der Verordnungen aus Eigenschutz niemals eine Vergütung geben. Mit der neuen HM-Richtlinie wurden wenigstens die möglichen Fehlerquellen etwas reduziert. Jetzt ist es an den Verbänden die Heilbarkeit der ( abgerechneten ) fehlerhaften VO auf alle Fälle auszudehnen.
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Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Jetzt habe ich es gelesen.
Was passiert mit den dauerpatienten ? Neuro s etc . Kapier ich nicht
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Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
Es gibt doch keine Prüfpflicht. Der einzige Ansatzpunkt ist die Fehlerquellen drastisch zu reduzieren.
Trotzdem können Fehler passieren z.B. fehlende Arztunterschrift auf der Verordnung. Alle Fehler müssen problemlos rückwirkend heilbar sein!
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tom1350 schrieb:
saarländer schrieb am 22.9.19 17:20:
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
Es gibt doch keine Prüfpflicht. Der einzige Ansatzpunkt ist die Fehlerquellen drastisch zu reduzieren.
Trotzdem können Fehler passieren z.B. fehlende Arztunterschrift auf der Verordnung. Alle Fehler müssen problemlos rückwirkend heilbar sein!
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
Es gibt doch keine Prüfpflicht.
Lieber Tom, du wirst dessen nicht müde, oder? Ich werde dir den Gefallen aber nicht mehr tun, mit den gleichen Mantras zu antworten.
Warum ich trotzdem reagiere:
Das wäre zumindest ein kleiner Schritt in eine richtige Richtung, da bin ich mal zu 100% bei dir.
Für mich das Allerabsurdeste an der ganzen Geschichte - dass es "unheilbare" Fehler gibt. Ich hab es an anderer Stelle schon mal geschrieben. Für mich gibt es nur "formal korrekte Absetzungen" aber never ever "berechtigte Absetzungen". Was soll berechtigt daran sein, mir Bezahlung zu verweigern, wenn ich eine korrekte Leistung erbracht habe? Obwohl es mir seit Jahren nicht mehr passiert ist, obwohl es seit Jahren nichts Neues ist, ich kann mich darüber immer noch aufregen wie am ersten Tag.
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 22.9.19 19:22:
saarländer schrieb am 22.9.19 17:20:
Trotzdem können Fehler passieren z.B. fehlende Arztunterschrift auf der Verordnung. Alle Fehler müssen problemlos rückwirkend heilbar sein!
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
Es gibt doch keine Prüfpflicht.
Lieber Tom, du wirst dessen nicht müde, oder? Ich werde dir den Gefallen aber nicht mehr tun, mit den gleichen Mantras zu antworten.
Warum ich trotzdem reagiere:
Das wäre zumindest ein kleiner Schritt in eine richtige Richtung, da bin ich mal zu 100% bei dir.
Für mich das Allerabsurdeste an der ganzen Geschichte - dass es "unheilbare" Fehler gibt. Ich hab es an anderer Stelle schon mal geschrieben. Für mich gibt es nur "formal korrekte Absetzungen" aber never ever "berechtigte Absetzungen". Was soll berechtigt daran sein, mir Bezahlung zu verweigern, wenn ich eine korrekte Leistung erbracht habe? Obwohl es mir seit Jahren nicht mehr passiert ist, obwohl es seit Jahren nichts Neues ist, ich kann mich darüber immer noch aufregen wie am ersten Tag.
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
wer wüsste das besser, als die unzähligen Therapeuten, die täglich mit dieser Prüfpflicht bestraft sind.......so weit ist Deine Idee zwar nicht neu, aber gut.
Wenn Du nun noch weisst, wie man das sowohl effektiv als auch effizient und nachhaltig in die Köpfe der Verantwortlichen bekommt, bist Du unser Held!!!
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WinnieE schrieb:
saarländer schrieb am 22.9.19 17:20:
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
wer wüsste das besser, als die unzähligen Therapeuten, die täglich mit dieser Prüfpflicht bestraft sind.......so weit ist Deine Idee zwar nicht neu, aber gut.
Wenn Du nun noch weisst, wie man das sowohl effektiv als auch effizient und nachhaltig in die Köpfe der Verantwortlichen bekommt, bist Du unser Held!!!
Nach dem Motto, wenn weniger verordnet wird muss auch weniger geprüft werden :grin: .
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tom1350 schrieb:
Letzter Rettungsanker Blankoverordnung, wenn die Patienten massenweise mit reinen Elektrotherapie Verordnungen und Übungsbehandlung kommen. Auch bei Massage und D1 sieht es nach einer Höchstmenge von 12 Einheiten pro Halbjahr aus.
Nach dem Motto, wenn weniger verordnet wird muss auch weniger geprüft werden :grin: .
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
wer wüsste das besser, als die unzähligen Therapeuten, die täglich mit dieser Prüfpflicht bestraft sind.......so weit ist Deine Idee zwar nicht neu, aber gut.
Wenn Du nun noch weisst, wie man das sowohl effektiv als auch effizient und nachhaltig in die Köpfe der Verantwortlichen bekommt, bist Du unser Held!!!
Effizient wäre es wenn alle Therapie Praxen Herren Spahn einen von mir aus vorgefertigten Brief schicken würden . Wenn jede Praxis ( mit Unterschriften von allen Mitarbeitern) mitmachen würden wären das glaube ich eine beeindruckende Anzahl Briefe.
Oder
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a schubart schrieb:
WinnieE schrieb am 23.9.19 15:29:
saarländer schrieb am 22.9.19 17:20:
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
wer wüsste das besser, als die unzähligen Therapeuten, die täglich mit dieser Prüfpflicht bestraft sind.......so weit ist Deine Idee zwar nicht neu, aber gut.
Wenn Du nun noch weisst, wie man das sowohl effektiv als auch effizient und nachhaltig in die Köpfe der Verantwortlichen bekommt, bist Du unser Held!!!
Effizient wäre es wenn alle Therapie Praxen Herren Spahn einen von mir aus vorgefertigten Brief schicken würden . Wenn jede Praxis ( mit Unterschriften von allen Mitarbeitern) mitmachen würden wären das glaube ich eine beeindruckende Anzahl Briefe.
Oder
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Problem beschreiben
saarländer schrieb:
Weg mit der lächerlichen prüfpflicht! Alles andere ist pillepalle!
In Wirklichkeit wollte man mit dieser Klage dem Regress den Nährboden entziehen. Das war ein absolut dummer Ansatz. Besser wäre es gewesen, wenn man eine rückwirkende Heilbarkeit aller Fehler eingeklagt hätte.
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Man sollte es aber machen.
Ich zähle sogar die Scheine aus dem Geldautomaten ab.
Und wurde dafür schon von einer Sparkassenangestellten belächelt.....
(Für den Kauf eines Autos brauchte ich mal einen runden höheren Betrag, den musste ich vorher bestellen, das Geld in 200€-Scheinen kam aus dem Zählautomaten, also ähnliches Gerät, wie im Geldautomaten.
Sparkassen-Dame zählt vor ......und zählt nochmal.....
und muss nochmal "nach hinten", um den tatsächlich fehlenden einen 200-er zu holen.
Da habe ich dann gelächelt......es war aber leider nicht dieselbe Sparkassenfrau.
Der Ärger bei unserer "Prüfpflicht" ist ja nicht unbedingt dieser Vorgang an sich, sondern weil es sehr
häufig weitere Arbeit nach sich zieht und eventuell eine Nichtbezahlung der Therapie zur Folge
haben kann.
Wenn ich z.B. nur den ärztlichen Ausstellungsfehler auf dem Rezept vermerken/korrigieren müsste,
dann abarbeiten und bezahlt bekäme.....alles wäre gut und eine "Prüfpflicht wäre es trotzdem.
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hermi schrieb:
Es gibt auch keine Pflicht, seine Kontoauszüge zu kontrollieren.
Man sollte es aber machen.
Ich zähle sogar die Scheine aus dem Geldautomaten ab.
Und wurde dafür schon von einer Sparkassenangestellten belächelt.....
(Für den Kauf eines Autos brauchte ich mal einen runden höheren Betrag, den musste ich vorher bestellen, das Geld in 200€-Scheinen kam aus dem Zählautomaten, also ähnliches Gerät, wie im Geldautomaten.
Sparkassen-Dame zählt vor ......und zählt nochmal.....
und muss nochmal "nach hinten", um den tatsächlich fehlenden einen 200-er zu holen.
Da habe ich dann gelächelt......es war aber leider nicht dieselbe Sparkassenfrau.
Der Ärger bei unserer "Prüfpflicht" ist ja nicht unbedingt dieser Vorgang an sich, sondern weil es sehr
häufig weitere Arbeit nach sich zieht und eventuell eine Nichtbezahlung der Therapie zur Folge
haben kann.
Wenn ich z.B. nur den ärztlichen Ausstellungsfehler auf dem Rezept vermerken/korrigieren müsste,
dann abarbeiten und bezahlt bekäme.....alles wäre gut und eine "Prüfpflicht wäre es trotzdem.
1. Verordnungsfall: hier wird die Abgrenzung "gleiche Diagnose" auf die Eigenschaft definiert, dass die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes identisch sind (§ 7.1). Bisher war dies wohl im Detail eher ein wenig Auslegungssache.
2. Höchstmenge je Verordnung: da zwar die "orientierende Behandlungsmenge" durch alleinige Patientendokumentation des Arztes (Neu: nicht auf der Verordnung) überschritten werden darf, gibt es aber zunächst keine Aufhebung der Höchstmenge je Verordnung. Bisher war dies bei VadR ja mit der maximalen Anzahl "12-Wochen * Minimalfrequenz" möglich.
3. Die Höchstmenge je Verordnung gilt nicht bei langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf (§ 7.6). Hier ist die Verordnungsmenge gleich auf eine 12-Wochen-Frist begrenzt, allerdings - ebenfalls neu - bei einer Frequenzspanne auf den höchsten Wert (also z.b. 36 Behandlungen bei einer Frequenz von 1-3). Klargestellt wird (ebenfalls § 7.6), dass die Verordnung dann auch nach den 12 Wochen weiterhin gültig bleibt, bis die angegebene Verordnungsmenge erreicht wurde. Hier sind manche Praxen ja übervorsichtig und brechen nach der Frist die Behandlung ab.
4. Der Behandlungsbeginn wird grundsätzlich auf 28 Tage ab Ausstellungsdatum festgelegt (§ 15.1) und der Arzt kann einen dringlichen Behandlungsbedarf mit 14-Tages-Frist kennzeichnen (§ 13.2e / §15.1). Es wird aber wohl kein Feld mehr geben, nach der der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt frei definiert werden kann, sondern die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht in der vorgegebenen Frist beginnt.
Was habt ihr noch so gefunden?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Was mir im nun vorliegenden Volltext aufgefallen ist:
1. Verordnungsfall: hier wird die Abgrenzung "gleiche Diagnose" auf die Eigenschaft definiert, dass die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes identisch sind (§ 7.1). Bisher war dies wohl im Detail eher ein wenig Auslegungssache.
2. Höchstmenge je Verordnung: da zwar die "orientierende Behandlungsmenge" durch alleinige Patientendokumentation des Arztes (Neu: nicht auf der Verordnung) überschritten werden darf, gibt es aber zunächst keine Aufhebung der Höchstmenge je Verordnung. Bisher war dies bei VadR ja mit der maximalen Anzahl "12-Wochen * Minimalfrequenz" möglich.
3. Die Höchstmenge je Verordnung gilt nicht bei langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf (§ 7.6). Hier ist die Verordnungsmenge gleich auf eine 12-Wochen-Frist begrenzt, allerdings - ebenfalls neu - bei einer Frequenzspanne auf den höchsten Wert (also z.b. 36 Behandlungen bei einer Frequenz von 1-3). Klargestellt wird (ebenfalls § 7.6), dass die Verordnung dann auch nach den 12 Wochen weiterhin gültig bleibt, bis die angegebene Verordnungsmenge erreicht wurde. Hier sind manche Praxen ja übervorsichtig und brechen nach der Frist die Behandlung ab.
4. Der Behandlungsbeginn wird grundsätzlich auf 28 Tage ab Ausstellungsdatum festgelegt (§ 15.1) und der Arzt kann einen dringlichen Behandlungsbedarf mit 14-Tages-Frist kennzeichnen (§ 13.2e / §15.1). Es wird aber wohl kein Feld mehr geben, nach der der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt frei definiert werden kann, sondern die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht in der vorgegebenen Frist beginnt.
Was habt ihr noch so gefunden?
Gruß
Nora
Ansonsten wird zukünftig bei WS Elektrotherapie auch in Verbindung mit KG/MT gehen. Diese ganze Wärmetherapie sollte eh nur noch als Vorbereitung zur Massage verordnet werden.
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tom1350 schrieb:
Ich frage mich, ob bei der Software ein Alarmfenster aufgeht: „Achtung, orientierende Verordnungsmenge erreicht!"?
Ansonsten wird zukünftig bei WS Elektrotherapie auch in Verbindung mit KG/MT gehen. Diese ganze Wärmetherapie sollte eh nur noch als Vorbereitung zur Massage verordnet werden.
>>... Diese ganze Wärmetherapie sollte eh nur noch als Vorbereitung zur Massage verordnet werden. ...<<
dann hast Du noch nie u.a. CF-ler behandelt.
freundlichem Gruß
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Tom,
>>... Diese ganze Wärmetherapie sollte eh nur noch als Vorbereitung zur Massage verordnet werden. ...<<
dann hast Du noch nie u.a. CF-ler behandelt.
freundlichem Gruß
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Auch wenn es von den Verbänden und Aktionsgruppen anders ausgelegt wird, wurde durch das Urteil lediglich bestätigt, dass eine vorab statt zu findende Vollständigkeitsprüfung im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots nach SGB V den Therapeuten zuzumuten ist. Dies könnte man als Verpflichtung gegenüber der Solidargemeinschaft sehen. Es stellt aber keine Einschränkung der Kostenträger gegenüber den Heilmittelerbringer dar, welche als „Aufgabe" zu vergüten wäre.
In Wirklichkeit wollte man mit dieser Klage dem Regress den Nährboden entziehen. Das war ein absolut dummer Ansatz. Besser wäre es gewesen, wenn man eine rückwirkende Heilbarkeit aller Fehler eingeklagt hätte.
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tom1350 schrieb:
Hier findest sich die Anlage 3. Natürlich gibt es keine Angaben über die Heilbarkeit von schon eingereichten VO. So, wie sich das ließt geht es um Korrekturen vor Behandlungsbeginn, die ( unentgeltlich ) durch uns angestoßen werden sollen. Alternativ nimmt man die VO mit dem Hinweis einer nicht HMK konformen VO nicht an und lässt den oder die Fehler die Angestellte bei der KK suchen und mit dem Arzt dann korrigieren! :blush:
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