F. Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

§ 23 Grundlagen

1) Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die auch Techniken der orofazialen Stimulation umfassen, dienen hier dazu, krankheitsbedingte orofaziale Störungen im Mund- und Kieferbereich oder Störungen der oralen Phase des Schluckaktes zu beseitigen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.

2) Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind in Abhängigkeit von der vorliegenden Schädigung und der Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten als 30-, 45- oder 60-minütige Behandlung, gegebenenfalls unter Einbeziehung des sozialen Umfelds in das Therapiekonzept, verordnungsfähig. Die Verordnung erfolgt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges ZÄ.

3) Zu den Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehören die in den § 24 genannten verordnungsfähigen Heilmittel.

§ 24 Sprechtherapie

1) Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung.

2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit, der koordinativen Leistung von motorischer und sensorischer Sprachregion,

  • - des Sprechapparates,
  • - der Mundatmung,
  • - der Lautbildung.

§ 25 Sprachtherapie

1) Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten.

2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • - Anbahnung sprachlicher Äußerungen,
  • - Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation,
  • - Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten,
  • - Normalisierung oder Verbesserung der Lautbildung,
  • - Aufbau von Kommunikationsstrategien,
  • - Normalisierung des Sprachklangs,
  • - Minderung/Beseitigung der Dysfunktionen der Zungenmuskulatur.

§ 26 Schlucktherapie in der oralen Phase

1) Die Schlucktherapie dient der Besserung oder der Normalisierung des Schluckaktes in der oralen Phase des Schluckvorganges sowie erforderlichenfalls der Erarbeitung von Kompensationsstrategien und der Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme.

2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie

  • - Anbahnung, Wiederherstellung oder Besserung des Schluckaktes in der oralen Phase mit
    • • Bewegungstraining der am Schlucken beteiligten Muskeln einschließlich der orofazialen Muskulatur,
    • • Modifikationen des Schluckvorgangs durch Haltungsänderungen oder Schlucktechniken,
    • • Beratung zu schluckphasengerechten Kostformen sowie den Umgang mit diesen,
  • - dem Umgang mit speziellen Ess- und Trinkhilfen, um aspirationsfreies Schlucken zu ermöglichen.

Tritt am 1. Januar 2021 in Kraft