Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie

5. KG-ZNS nach Bobath nach Vollendung des 18. Lebensjahres

A) Eingangsvoraussetzungen für die Teilnehmer

Die Teilnehmer an der Weiterbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast 1 sowie ein Jahre Berufserfahrung2 nach Abschluss der Ausbildung nachweisen.

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1 Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Die Berufsausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ausbildungsanforderungen (theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung und erfolgreiche Abschlussprüfung, vgl. § 9 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG- vom 26. Mai 1994) erfüllt sind. Das Datum der Urkundenausstellung ist ohne Bedeutung. § 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG-vom 26. Mai 1994 in Verbindung mit § 21 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind entsprechend anzuwenden.
2 Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. 

B) Weiterbildungscurriculum

Die nähere Ausgestaltung des Weiterbildungscurriculums obliegt der BHV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Bis auf weiteres gilt das Weiterbildungscurriculum entsprechend den Richtlinien und Standards der INTERNATIONAL BOBATH INSTRUCTORS TRAINING ASSOCIATION -IBITA- [früher: INTERNATIONALEN BOBATH INSTRUCTORS/TUTORS ASSOCIATION ADULT HEMIPLEGIA (IBITAH) bzw. der BOBATH-InstructorInnen (IBITAH)].

1. Dauer: mindestens 120 Unterrichtseinheiten3 mit Lehr- Lernzielkontrollen (LLK)

2. Dokumentation: Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung

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3 Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. 

C) Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger

Die nähere Ausgestaltung der Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger obliegt der BHV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Bis auf weiteres gelten die Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger entsprechend den Richtlinien und Standards der INTERNATIONAL BOBATH INSTRUCTORS TRAINING ASSOCIATION -IBITA- [früher: INTERNATIONALEN BOBATH INSTRUCTORS/ TUTORS ASSOCIATION ADULT HEMIPLEGIA (IBITAH) bzw. der BOBATH-InstructorInnen (IBITAH)].

D) Mindestanforderungen an den Fachlehrer

Die nähere Ausgestaltung der Mindestanforderungen an den Fachlehrer obliegt der BHV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Bis auf weiteres gelten die Mindestanforderungen an den Fachlehrer [Bobath-Lehrtherapeut (Erwachsene)] entsprechend den Richtlinien und Standards der INTERNATIONAL BOBATH INSTRUCTORS TRAINING ASSOCIATION -IBITA- [früher: INTERNATIONALEN BOBATH INSTRUCTORS/TUTORS ASSOCIATION ADULT HEMIPLEGIA (IBITAH) bzw. der BOBATH-InstructorInnen (IBITAH)].

E) Fachlehrer

Die Fachlehrer, die die Erfüllung dieser Anforderungen nachgewiesen haben, werden in der Anlage 5 aufgeführt.