Gemeinsames Rahmenkonzept für die Durchführung stationärer medizinischer Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
vom 15. August 1998

 

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung

2. Einleitung 

3. Besonderheiten bei der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche 

4. Ziele und Anwendungsbereiche der stationären medizinischen Vorsorgeleistungen 

4.1 Ziele 

4.2 Anwendungsbereiche

5. Ziele und Anwendungsbereiche der stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen 

5.1 Ziele 

5.1.1 Krankenversicherung 

5.1.2 Rentenversicherung 

5.2 Anwendungsbereiche 

6. Indikationsstellung zu einer stationären Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter 

6.1 Mehrdimensionale Betrachtungsweise 

6.2 Besondere Aspekte bei der Indikationsstellung

7. Beantragung, Begutachtung, Bewilligung 

8. Dauer und Wiederholung der Maßnahmen 

8.1 Vorsorgemaßnahmen 

8.2 Rehabilitationsmaßnahmen 

8.3 Wiederholung 

9. Begleitperson 

10. Grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtungen 

10.1 Konzeption der stationären Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge 

10.1.1 Diagnostik 

10.1.2 Ärztliche Leitung und Verantwortung 

10.1.3 Allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie 

10.1.4 Psychologische, heilpädagogische und sozialpädagogische Therapie 

10.1.5 Spezielle Therapieangebote 

10.1.6 Schulunterricht

10.1.7 Gesundheitsförderung 

10.2 Konzeption der stationären Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation 

10 2.1 Diagnostik

10.2.2 Ärztliche Leitung und Verantwortung 

10.2.3 Psychologische Therapie 

10.2.4 Allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie 

10.2.5 Spezielle Therapieangebote 

10.2.6 Schulunterricht

10.2.7 Gesundheitsförderung

11. Weiterführende Maßnahmen

12. Entlassungsbericht 

13. Qualitätssicherung 

13.1 Strukturqualität 

13.2 Prozeßqualität 

13.3 Ergebnisqualität 

13.3.1 Patientenbefragung 

14. Gesetzliche Grundlagen

15. Anforderungsprofile für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 

15.1 Anforderungsprofil für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge

15.2 Indikationsspezifische Anforderungsprofile für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation

Anlage 1 
Checkliste für die Indikationsstellung für Maßnahmen der stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter

Anlage 2 
Kinder- und jugendmedizinische Diagnosen – Diagnosegruppen nach ICD 10

Anlage 3 
Ärztlicher Befundbericht zur Anregung einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche

Anlage 4 
Ärztlicher Entlassungsbericht


1. Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund der sich verändernden Lebens- und gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen, gekennzeichnet durch die Zunahme von chronischen und psychosomatischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, ist auch der Bedarf an spezifischen und qualifizierten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für diesen Personenkreis gestiegen. Vorsorge und Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen haben daher im gesundheitlichen Versorgungssystem einen besonderen Stellenwert.

Entsprechend den vielfältigen Bedingungsfaktoren von Krankheit kommt dabei neben den medizinischen und psychosozialen Leistungen vor allem den flankierenden gesundheitsfördernden Maßnahmen zur Verminderung der Risikofaktoren und zur Verhaltensänderung eine besondere Bedeutung zu.

Als Leitlinie für die qualifizierte Weiterentwicklung der Behandlungskonzepte und der indikationsspezifischen Anforderungsprofile für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie zur Gewährleistung einer an einheitlichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten ausgerichteten Leistungsgewährung haben daher nach Beratungen auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen

der AOK-Bundesverband, Bonn

der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen 

der IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach 

der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 

der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg 

der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel 

die See-Krankenkasse, Hamburg 

die Bundesknappschaft, Bochum 

der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt 

der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, Kassel

und die

Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. das folgende gemeinsame Rahmenkonzept erarbeitet. 

Es wird angestrebt, daß das Rahmenkonzept zu einem späteren Zeitpunkt von der Krankenversicherung als Rahmenempfehlung nach § 111a SGB V umgesetzt wird.

2. Einleitung

Während bei den Infektionskrankheiten eine rückläufige Tendenz zu erkennen ist, nehmen z.B. die chronischen und psychosomatischen Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in ihrer Häufigkeit und ihrem Schweregrad zu; gleichzeitig sind bei immer mehr Kindern und Jugendlichen Mehrfachbeeinträchtigungen beobachtbar. Diese Veränderungen des Krankheitsspektrums erfordern eine Anpassung der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen an einen Behandlungsansatz, der über das Erkennen, Behandeln und Heilen einer Krankheit hinaus die krankheitsbezogenen körperlichen, geistig-seelischen und psychosozialen Belastungsfaktoren umfassend berücksichtigt. Dieser ganzheitliche Behandlungsansatz erfordert die Integration der Maßnahmen auf medizinischen, pädagogischen und sozialen Sektoren und die enge Verzahnung der ärztlichen, pflegerischen, physiotherapeutischen, psychotherapeutischen Versorgung unter Einschluß der Hilfen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bieten dementsprechend in Ergänzung zu ihren medizinischen Leistungen den Kindern und Jugendlichen ein therapeutisches, persönlichkeitsstützendes Milieu und beinhalten gesundheitsfördernde Maßnahmen. Während dieser Aufenthalte haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, soziale Fähigkeiten, Selbstwertgefühl und Konfliktlösungsmuster einzuüben. Die Maßnahmen sind umso effizienter, je mehr diese durch eine individuelle, patientenorientierte Führung der Teilnehmer und eine gezielte Nachsorge unterstützt werden.

Ob eine Lebensbelastung langfristig für ein Kind oder einen Jugendlichen physisch und psychisch schädlich ist, hängt nicht nur von den äußeren Faktoren ab, wie z.B. Verlust einer vertrauten Bezugsperson, sondern auch von den inneren Fähigkeiten zu einer gesunden Lebensführung und zur Konfliktverarbeitung. Stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Kindern und Jugendlichen daher auch in belastenden Lebensphasen Hilfe und Unterstützung für eine gesunde, selbstbewußte Entwicklung.

Bei der Prüfung der Notwendigkeit von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ist zu beurteilen, ob die ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausreichen, nicht durchführbar sind oder ohne Erfolg durchgeführt wurden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.

Die Durchführung von ambulanten Vorsorgekuren gem. § 23 Abs. 2 SGB V durch die Krankenkassen ist nicht Gegenstand dieses Rahmenkonzepts. 

Es ist vorgesehen, in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob das gemeinsame Rahmenkonzept aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse (auch im Hinblick auf die ambulante/teilstationäre Rehabilitation) oder wesentlich veränderten Verhältnissen angepaßt werden muß.

3. Besonderheiten bei der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche sind spezifische Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte erforderlich, die insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigen:
- Die Adaptation (auch immunologisch) und Orientierung an eine neue Umgebung dauern häufig bei Kindern und Jugendlichen länger.

– DieTrennung vom Elternhaus und von Freunden kann zunächst eine psychische Belastung bedeuten, die behutsam aufgearbeitet werden muß.
- Bei Kindern und Jugendlichen sind Untersuchungsprozesse zeitaufwendiger als bei Erwachsenen.

– Die therapeutischen Abläufe müssen so gestaltet werden, daß sie den entwicklungsspezifischen Besonderheiten und der Belastbarkeit im Kindes- und Jugendalter entsprechen.
- Bei nicht ausreichender Vorbereitung auf die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bestehen häufig erhebliche Compliance-Probleme, die eine einfühlsame Hinführung zu den therapeutischen Abläufen erfordern.
- Der für Kinder erforderliche Freiraum (natürlicher Spieltrieb) muß gewährleistet sein.

– Stationäre Maßnahmen kommen für Kinder und Jugendliche insbesondere deshalb in Betracht, weil sie die für gruppentherapeutische und gruppendynamische Prozesse erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ggf. notwendige Herauslösung aus dem sozialen Milieu ermöglichen.
- Da gruppendynamische Prozesse bei Kindern und Jugendlichen ein wesentlicher Teil der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind, soll die Aufnahme bzw. Entlassung gruppenweise erfolgen.

Allgemein gilt auch hier, „daß Kinder keine kleinen Erwachsenen sind“.

4 Ziele und Anwendungsbereiche der stationären medizinischen Vorsorgeleistungen

4.1 Ziele

Die Krankenkassen erbringen stationäre medizinische Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel,

– eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Mit Gesundheit ist dabei sowohl die körperliche als auch die geistige und psychische Gesundheit gemeint.

– einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken. 

In diesem Sinne zielen die medizinischen Vorsorgeleistungen in erster Linie auf die Erhaltung und Verbesserung der alters- und entwicklungsentsprechenden Leistungsfähigkeit. Weitere Ziele sind die Steigerung der Abwehr- und Heilungskräfte und die Befähigung zur Veränderung der individuellen Lebensführung, um gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen zu vermindern und damit Erkrankungen vorzubeugen.

4.2 Anwendungsbereiche

Stationäre medizinische Vorsorgeleistungen kommen nach Ausschöpfung der ambulanten Behandlungsmaßnahmen bei folgenden Indikationen in Betracht:

  • Neigung zu rezidivierenden Erkrankungen – u.a. bei Erkrankungen der oberen Atemwege über das alterstypische Maß hinausgehend, mehr als 3–4 mal pro Jahr, verlängerte Rekonvaleszenz – die umweltbeeinflußt sind und die die zeitweise Herausnahme des Kindes bzw. Jugendlichen aus seiner Umgebung erfordern,
  • Häufung verhaltensabhängiger gesundheitlicher Risikofaktoren, die ein komplexes Behandlungsangebot erfordern, das ambulant erfolglos durchgeführt wurde,
  • manifeste psychosoziale Probleme in Verbindung mit einem Krankheitsrisiko, zu denen ein Zugang nur unter stationären Bedingungen möglich ist,
  • Verhaltensabweichungen mit nachweisbaren, die gesundheitliche Entwicklung gefährdenden Defiziten und erfolglos gebliebenen Therapieversuchen, die sich z.B. in einem schulischen Leistungsknick, in Konzentrationsschwäche bei einer schwierigen familiären Situation äußern.

5 Ziele und Anwendungsbereiche der stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen

5.1 Ziele

In der Charta des Kindes der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist festgelegt, daß jedes Kind ein Anrecht auf die ihm gemäße ungestörte körperliche, geistige und seelische Entwicklung hat. Die WHO hat mit der „International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“ (ICIDH) 1980 ein Modell der Folgeerscheinungen von Gesundheitsstörungen entwickelt, das eine heute allgemein anerkannte Grundlage für ein umfassendes Verständnis des Rehabilitationsprozesses darstellt.*) Es unterscheidet grundsätzlich zwischen Schädigungen, den damit verknüpften Fähigkeitsstörungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen in der Lebensgestaltung des Einzelnen. Zwischen den einzelnen Ebenen wird dabei keine zwingende Abhängigkeit gesehen. Sie werden im WHO-Modell folgendermaßen näher beschrieben:

  1. Die Ebene der Schädigung (impairment) stellt „einen beliebigen Verlust oder eine Normabweichung in der psychischen, physiologischen oder anatomischen Struktur oder Funktion dar.“ (Beispiel: Atemwegsobstruktion bei Asthma bronchiale).
  2. Die Ebene der Fähigkeitsstörungen (Disabilities) bezeichnet „jede Einschränkung oder jeden Verlust der Fähigkeit (als Folge einer Schädigung), Aktivitäten in der Art und Weise oder in dem Umfang durchzuführen, die für einen Menschen als normal angesehen werden.“ (Beispiel: Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit durch Atemnot als Folge des Asthma bronchiale).
  3. Die Ebene der Beeinträchtigungen (Handicaps) erfaßt „eine sich aus einer Schädigung oder Fähigkeitsstörung ergebende Benachteiligung des betroffenen Menschen, die die Erfüllung einer Rolle einschränkt oder verhindert, die (abhängig von Geschlecht, Lebensalter sowie sozialen und kulturellen Faktoren) für diesen Menschen normal ist.“ (Beispiel: Verminderte Integrationsfähigkeit im Alltag, z.B. in Schule und Familie aufgrund der eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit).

Die modernen Definitionen des Rehabilitationsbegriffs verwenden die Grundbegriffe der ICIDH. Danach besteht das Ziel der Rehabilitation darin, hinsichtlich des Primärprozesses Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen zu minimieren und die Entwicklung von Sekundärprozessen zu verhindern. Rehabilitation zielt nicht nur darauf ab, eingeschränkte und benachteiligte Personen zu befähigen, sich ihrer Umwelt anzupassen, sondern auch darauf, in ihre unmittelbare Umgebung und die Gesellschaft als Ganzes einzugreifen, um ihre soziale Integration (Schule, Ausbildung, Beruf, Familie und Gesellschaft) zu erleichtern.

_________________________
*) vgl. ICIDH-Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen, Hrsg. Matthesius, Jochheim, Barolin, Heinz, Ullstein-Mosby-Verlag, Berlin/Wiesbaden 1995.

5.1.1 Krankenversicherung

Die Krankenkassen erbringen stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche, um einer drohenden Behinderung*) vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Die medizinische Rehabilitation schließt die Krankenbehandlung mit dem Ziel ein, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

5.1.2 Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger erbringen stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche, wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann, und dies Einfluß auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Im einzelnen gelten die Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI für Kinderheilbehandlungen.

5.2 Anwendungsbereiche

Im Rahmen einer stationären Rehabilitation sollen Kinder und Jugendliche behandelt werden, bei denen Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Lebensqualität und der sozialen Integration eingetreten sind oder bei denen dies zu befürchten ist. Die Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit erfolgt aus der zusammenfassenden Bewertung aller sozialmedizinisch relevanten Kriterien. Rehabilitationsbedürftigkeit kann insbesondere angenommen werden, wenn

  • ambulante ärztliche Krankenbehandlung einschließlich Maßnahmen mit präventiver und rehabilitativer Ausrichtung alleine nicht ausreicht, um eine bessere Genesung zu erreichen,
  • sich der weitere Heilungsprozeß durch die Behandlung im Akutkrankenhaus nicht verbessern läßt,
  • krankhafte psychosomatische und psychosoziale Prozesse im familiären und ambulanten Rahmen sich sonst nicht wesentlich beeinflussen lassen,
  • Familienkonstellation und -atmosphäre dem Heilungsprozeß entgegenstehen,
  • Folgeschäden der Erkrankung*) drohen oder bereits eingetreten sind,
  • Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung erforderlich sind,
  • ein therapeutischer Erfolg nur im Rahmen einer Anwendung von ortsgebundenen Heilmitteln und/oder Klimatherapie zu erreichen ist,
  • Patienten im vorgenannten Sinne für ihren weiteren Lebensweg, Schule, Lehre und Beruf befähigt werden sollen.


*) vgl. Fußnote S. 9

6. Indikationsstellung zu einer stationären Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter

Wenn die Krankenbehandlung einschließlich Maßnahmen mit präventiver und rehabilitativer Ausrichtung am Wohnort nicht ausreicht, nicht durchführbar ist oder ohne Erfolg durchgeführt wurde, ist bei medizinischer Notwendigkeit die Indikationsstellung zu einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung zu prüfen.

6.1 Mehrdimensionale Betrachtungsweise

Ziel der stationären Maßnahme ist eine umfassende Vorsorge oder Rehabilitation. Dies setzt zwingend einen übergreifenden Gesundheitsbegriff voraus. Es ist nicht einfach, die unterschiedlichen Dimensionen von Gesundheit im Kindes und Jugendalter und die vernetzten Einflußfaktoren systematisch darzustellen bzw. zu erkennen. Das gilt insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Institutionen und Träger, die an Gesundheit im Kindes- und Jugendalter in unterschiedlicher Weise beteiligt bzw. für sie mitverantwortlich sind.

Nur eine mehrdimensionale Betrachtungsweise aber kann dem gesundheitlichen Wohl des Kindes und des Jugendlichen Rechnung tragen und zwar unter

- der kinder- und jugendmedizinischen Perspektive (vgl. Anlage 2);

- angemessener Würdigung derjenigen Probleme, die sich für das Kind bzw. den Jugendlichen auf pädagogisch-psychologischem Gebiet darstellen. Je nach Intensität können diese Probleme auch einen eigenen kinderpsychiatrischen Krankheitswert erhalten;

- Berücksichtigung der familiären und sozialen Lebensverhältnisse; sie spielen häufig eine entscheidende Rolle bei der Nichtnutzung vorhandener ambulanter Ressourcen, so daß sie für den Entschluß zu einer stationären Maßnahme oftmals ausschlaggebend sein können.

6.2 Besondere Aspekte bei der Indikationsstellung

Für die Indikationsstellung wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

  • Ausgehend von der Anamnese und den medizinischen Befunden des Kindes bzw. Jugendlichen wird geprüft, ob eine den kinder- und jugendmedizinischen Diagnosegruppen zuzuordnende Diagnose vorliegt.
  • Die psychologisch-pädagogische Situation des Kindes bzw. Jugendlichen wird unter der Fragestellung erörtert, ob die Erkrankung psychische Auswirkungen hat oder erzieherische Probleme bestehen, die ihrerseits eine (psycho)-somatische Erkrankung auslösen, verstärken oder unterhalten können. 

Diese beiden Gesichtspunkte werden in Beziehung gesetzt zum familiären und sozialen Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen und zwar in zwei Richtungen:

  1. Welche Rolle spielt das familiäre bzw. soziale Umfeld für die gesundheitliche Situation? Wirkt es ordnend/hilfreich oder destruktiv/destabilisierend?
  2. Welche Rolle spielt die Gesundheit bzw. Krankheit des Kindes bzw. Jugendlichen für sein Umfeld; festigt sie die Familie oder führt sie zur endgültigen Dekompensation?

Diese Überlegungen führen dann zur Formulierung einer klar strukturierten Indikation mit einer definitiven Auftragsformulierung an die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung.

Als praktisches Hilfsmittel zur Indikationsstellung wird die Checkliste in Anlage 1 besonders empfohlen.

7. Beantragung, Begutachtung, Bewilligung

Der erste Anstoß und die Empfehlung zu einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme können von verschiedenen Seiten kommen (Eltern, Arzt, Kindergarten, Schule, Krankenkasse, Beratungsstelle, u.U. auch vom Patienten selbst). Grundsätzlich ist es Aufgabe des behandelnden Arztes, eine Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme anzuregen. Die Maßnahme ist vor Beginn zu beantragen und vom zuständigen Leistungsträger zu bewilligen. Dem Leistungsantrag ist ein ärztlicher Befundbericht beizufügen, der möglichst die in der Anlage 3 aufgeführten Angaben enthalten soll.

Das vorliegende Rahmenkonzept ist bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu berücksichtigen. Dies gilt sinngemäß für die Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherungsträger.

8. Dauer und Wiederholung der Maßnahmen

8.1 Vorsorgemaßnahmen

Bei stationären medizinischen Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche kommt aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten von vornherein eine Dauer von bis zu 4 Wochen in Betracht; eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht angezeigt.

8.2 Rehabilitationsmaßnahmen

Bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche kommt aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten grundsätzlich von vornherein eine Dauer von 4 Wochen in Betracht. Eine längere Dauer der Rehabilitationsmaßnahme ist möglich, wenn das Rehabilitationsziel sonst nicht erreicht werden kann. Ggf. ist von der Rehabilitationseinrichtung rechtzeitig ein ausführlich begründeter Verlängerungsantrag zu stellen.

8.3 Wiederholung

Stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen können nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

9. Begleitperson

Bei der Durchführung von stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen kommt die Mitaufnahme einer Begleitperson insbesondere bei Kindern bis zum Eintritt der Schulfähigkeit in Betracht.

Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist in der Regel eine Begleitperson nicht erforderlich, da die Einrichtungen über entsprechend qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal verfügen. Bei geringer Mobilität des Patienten kann eine Begleitperson für die An- und Abreise angezeigt sein, auch um ggf. kostenaufwendige Transportmittel – z.B. Krankenkraftwagen – zu ersparen.

Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn im Einzelfall bei stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen aus medizinischen Gründen, und um das Rehabilitationsziel zu erreichen, die Mitaufnahme einer Begleitperson zwingend erforderlich ist. Dies kann notwendig sein, wenn z.B.

– wegen schwerwiegender psychologischer Gründe die Trennung eines minderjährigen Kindes von der Bezugsperson die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gefährden würde,
oder

- das Kind bzw. der Jugendliche wegen einer schweren Behinderung einer ständigen Hilfe bedarf, die von der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht erbracht werden kann,
oder
- während der stationären Maßnahme eine Einübung/Anleitung der Begleit-(Bezugs-) person in therapeutische Verfahren, Verhaltensregeln oder im Gebrauch von Hilfsmitteln notwendig ist. Letzteres soll in komprimierter Form in einem zeitlichen Gesamtumfang erfolgen, der für die Einübung/Anleitung notwendig ist. Er wird in aller Regel wesentlich kürzer sein können als die Maßnahme für den Patienten selbst. Wenn Einübungen/Anleitungen einer die Behandlung des Patienten begleitenden Person mit vergleichbarer Erfolgsaussicht auch an deren Wohnort möglich ist, dann soll sie dort erfolgen.

10. Grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtungen

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche haben eine umfassende interdisziplinär abgestimmte Behandlung und Betreuung zu gewährleisten. Dazu müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ständige ärztliche Präsenz und Verantwortung
  • Mitwirkung von qualifiziertem und besonders geschultem Personal, das der Größe und indikationsbezogenen Spezialisierung der Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung entspricht
  • indikationsbezogenes strukturiertes Vorsorge- bzw. Rehabilitationskonzept
  • interdisziplinäre therapeutische Angebote als konzeptionelle Schwerpunkte der Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen
  • Aufstellung und Fortschreibung eines individuellen, indikationsbezogenen

Therapie- bzw. Rehabilitationsplanes. Die nach dem indikationsbezogenen Vorsorge- bzw. Rehabilitationskonzept erforderlichen Räumlichkeiten müssen vorhanden sein und dem vorgesehenen Zweck der Nutzung entsprechen. Die Zimmer für die Patienten müssen in Größe und Art kind-/jugendgerecht sein und den hygienischen Erfordernissen entsprechen. Besondere Anforderungen sind an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit der Baustoffe und an den Lärmschutz zu stellen; auf Allergenarmut ist zu achten.

Die Kinder und Jugendlichen werden in überschaubaren Gruppen zusammengefaßt betreut. Die Gruppengröße ist alters- und indikationsabhängig. Die Unterbringung erfolgt in 2- bis 4-Bettzimmern; Einzelzimmer sind die Ausnahme.

Die z.T. erheblich eingeschränkte Mobilität der Kinder und Jugendlichen muß in den Rehabilitationseinrichtungen baulich berücksichtigt sein (Aufzug, rollstuhlgerechte Ausstattung). Die Mitaufnahme von Begleitpersonen muß im Raumkonzept ihren Niederschlag finden.

Die Umgebung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfordert insbesondere ausreichend Platz und kindgerechte Gestaltung; dabei ist besonders der Bewegungsdrang von Kindern zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der geographischen Standorte von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist bei zahlreichen Erkrankungen die Klimasituation von entscheidender Bedeutung. Das Klima kann beispielsweise bei chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, der Haut und bei allergischen Erkrankungen einen bedeutenden Behandlungsfaktor darstellen.

10.1 Konzeption der stationären Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge

10.1.1 Diagnostik

Die im Anforderungsprofil (vgl. Ziffer 15.1) angegebene diagnostische Ausstattung muß in der Vorsorgeeinrichtung selbst vorhanden oder am Ort in erreichbarer Nähe verfügbar sein.

10.1.2 Ärztliche Leitung und Verantwortung

Die ärztliche Leitung einer Vorsorgeeinrichtung für Kinder und Jugendliche obliegt einem(r) dazu qualifizierten Arzt/Ärztin*) für Kinderheilkunde. Die medizinische Behandlung der Kinder muß unter seiner persönlichen Aufsicht, Mitwirkung und ständigen Verantwortung stehen. Eine Vertretungsregelung muß bestehen. Die ärztliche Tätigkeit erfordert eine patientenorientierte, ganzheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören neben den Untersuchungen, Anregungen und Verordnungen die Überwachung der entsprechend dem individuellen Therapieplan eingeleiteten Maßnahmen. Der leitende Arzt arbeitet eng mit den ärztlichen und nicht-ärztlichen Fachkräften der einzelnen Therapiebereiche zusammen.

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*) Im folgenden wird auf die weibliche Form der Berufsbezeichnung verzichtet.

Spezielle Aufgaben des Arztes

  • Die eingehende Aufnahmeuntersuchung, Erhebung biographischer, sozialer, krankheitsbezogener Daten, insbesondere auch die Erfassung, Objektivierung und Gewichtung von Risikofaktoren, Anordnung der Eingangsdiagnostik und weiterer therapierelevanter medizinischer Diagnostik unter Berücksichtigung von Vorbefunden

  • die interdisziplinäre Festlegung der Ziele der Vorsorgemaßnahme
  • die Aufstellung und Erläuterung des individuellen Therapieplanes
  • die individuell abgestimmten Zwischenuntersuchungen und Beratungen – in der Regel einmal wöchentlich – ggf. mit Fortschreibung des Therapieplanes
  • die medizinische Grund- und Akutversorgung
  • Bereitschaftsdienst
  • Teambesprechungen
  • Einzel- und Gruppengespräche
  • medizinische Informationsgespräche und ggf. Schulungen für Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen unter Einbeziehung aller Disziplinen, Beratungs- und Sprechstunden in der Einrichtung
  • die Abschlußuntersuchung, das Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen über die Therapieergebnisse mit gesundheitsbezogenen Empfehlungen für die Zeit nach der Vorsorgemaßnahme
  • mündliche, schriftliche, fernmündliche Kommunikation mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen über die Ergebnisse der Vorsorgemaßnahme und weitere Empfehlungen zur Stabilisierung des Erfolges
  • Erstellung des qualifizierten Entlassungsberichtes (vgl. Ziffer 12).

10.1.3 Allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie

Der Pädagogik liegt das Ziel vom kompetenten Kind zugrunde. Deshalb ist die allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie in erster Linie darauf ausgerichtet, das Kind/den Jugendlichen in seinen individuellen Kompetenzen, seiner Selbständigkeit zur Bewältigung der Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Risiken zu fördern und zu unterstützen. Zur Identitätsbildung, die sich besonders an der gesunden Lebensführung ausrichtet, werden gezielt Erfahrungs-, Lern- und Lebensräume zur Verfügung gestellt, die Kinder und Jugendliche mitgestalten können. Zur Einübung der kreativen Gestaltung des Alltages und der Bewältigung von Streß-, Überforderungs- und Konfliktsituationen werden den Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund einer situationsorientierten Pädagogik Begegnungs-, Rückzugs- und Entdeckungsräume zur Verfügung gestellt. Die Pädagogik bedient sich dabei der Grundprinzipien des Situationsansatzes. Diese sind: Lernen in Realsituationen, Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung von Alltagssituationen und Förderung der Vielfalt von Ausdrucksmöglichkeiten.

Aufgaben

  • Planung und altersentsprechende Durchführung der erforderlichen, psychosozialen und pädagogischen Förderung laut Therapieplan

  • Mitwirkung der Therapeuten bei Einzel- und Gruppengesprächen
  • Teamarbeit zwischen Ärzten und den psychologischen und therapeutischen Diensten.

Folgende pädagogische Grundhaltungen und Interventionen fördern die helfende, heilende Beziehung und das therapeutische Klima:

  • Vorbehaltfreie Annahme und Akzeptanz der Patienten
  • Schaffung von individuellen Freiräumen, in denen Gefühle und Bedürfnisse artikuliert, Verhaltenserfahrungen durchschaubar gemacht werden und neue Verhaltensmuster erprobt werden können
  • Thematisierung von biographischen Konflikterlebnissen und die Entwicklung eigenständiger Problemlösungen, z.B. im Umgang mit sozialen Konflikten oder Leistungsanforderungen
  • Hilfen zur Entdeckung und Entfaltung eigener Anlagen und Fähigkeiten im sozialen, handwerklichen und kognitiven Bereich
  • Schaffung von positiven Grundeinstellungen gegenüber neuen Anforderungen
  • Förderung von sinnlichen Erfahrungen, die heilend und/oder kompensatorisch wirken
  • Nutzung der vorteilhaften klimatischen Reize und Ausschaltung schädlicher Faktoren
  • Vermittlung der therapeutischen, chronologischen Ordnung und der Regelung des Tagesrhythmus mit dem Wechsel von Anspannung, Entspannung, Therapieanwendungen, Nahrungsaufnahme und Schlaf.

10.1.4 Psychologische, heilpädagogische und sozialpädagogische Therapie

Förderziele der psychologischen, heilpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen sind u.a.: Hilfestellungen zur Verhaltensänderung, Vermittlung von Kompensationstechniken, psychische und soziale Stabilisierung, Unterstützung bei der sozialen Entwicklung, Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten sowie die Förderung der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation.

Aufgaben

  • Systematische Beobachtung
  • Gespräche und Therapien, einzeln und in Gruppen
  • Entspannung und Streßabbau
  • Mitarbeiterberatung, Fallbesprechungen, Teamberatung
  • Schulung, Information, Beratung, Elternarbeit
  • Koordination und Fortschreibung der psychosozialen, pädagogischen Maßnahmen des Therapieplanes.

10.1.5 Spezielle Therapieangebote

Zu den speziellen Therapieangeboten gehören – je nach Indikation –

  • alle Maßnahmen der physikalischen Therapie,
  • Sport- und Bewegungstherapie,
  • Balneo- und Klimatherapie
  • Ernährungs- und Diättherapie
  • Entspannungstraining.

10.1.6 Schulunterricht

Die Patienten in der Vorsorgeeinrichtung sind in der Regel schul- oder berufsschulpflichtige Kinder und Jugendliche, denen die Einrichtung eine unterschiedlich strukturierte schulische Förderung anbietet. Die Angebote sind individuell auf die Gesundheitssituation des einzelnen Patienten abgestimmt und bieten in der Regel schulischen Überbrückungsunterricht. Der Überbrückungsunterricht in der Vorsorgeeinrichtung ist medizinisch und therapeutisch in das Gesamtkonzept der Einrichtung eingebunden und trägt zur Stabilisierung und zum Erhalt der Gesundheit ebenso bei wie zur Förderung einer unbelasteten schulischen Entwicklung.

Aufgaben

  • Bedarfsorientierte, individuelle bildungsmäßige Versorgung der Schüler während des stationären Aufenthaltes
  • Mitarbeit am gesundheitserzieherischen Präventionskonzept der Vorsorgeeinrichtung
  • Bereitstellen eines therapeutischen Lernfeldes, in dem Vertrauen in die eigene Leistung sich entwickeln kann und Ängste vor Mißerfolg und Versagen abgebaut werden
  • Förderung von selbständigem Arbeiten und positiven Verhaltensweisen
  • Aufbau tragfähiger Beziehungen.

Kostenträger

Die Erteilung von Schulunterricht in Vorsorgeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche ist eine freiwillige Leistung der Länder. Ihnen obliegt die Schulaufsicht und die Aufstellung der Lehrpläne. Lehrkräfte sind ihnen dienstrechtlich unterstellt. Für Schulunterricht ist das Bundesland zuständig, in dem sich die Vorsorgeeinrichtung befindet.

10.1.7 Gesundheitsförderung

Entsprechend den vielfältigen Belastungssituationen bei Kindern und Jugendlichen kommt den gesundheitsfördernden Maßnahmen zur Verminderung der Risikofaktoren eine besondere Bedeutung zu. Gesundheitsförderung versteht sich nicht nur als Strategie zur Abwehr von krankmachenden Faktoren, sondern auch als Prozeß zu einer gesundheitsgemäßen Gestaltung der sozialen und natürlichen Umwelt, wobei den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden sollen, die persönliche Gesundheit bzw. Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Gesundheitsförderung spricht deshalb nicht nur die medizinischen Bereiche an, sondern fordert alle in der Einrichtung tätigen Berufsgruppen auf, sich an den gesundheitsfördernden Maßnahmen aktiv zu beteiligen und gestaltend mitzuwirken.

Gesundheitsförderung ist damit ein integrativer Bestandteil aller Disziplinen und Maßnahmen in der Vorsorgeeinrichtung und zielt vor allem darauf, das Kind/den Jugendlichen in der Entwicklung seiner persönlichen Kompetenz zu unterstützen. Dazu muß Gesundheitsförderung die Entwicklung der Persönlichkeit und der sozialen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen fördern und ihnen helfen, aktiven Einfluß auf die eigene Gesundheit und Lebenswelt auszuüben.

Zur Auslösung von Lernprozessen ist eine gezielte Planung und eine umsichtige Lenkung von Aktivitäten notwendig. Dabei geht es in erster Linie nicht um Sachinformationen und warnende Hinweise auf mögliche Schädigungen, sondern um die Förderung sozialer Kompetenzen, die Stabilisierung des Selbstwertgefühls, die Reflexion über Lebensstrategien und die Befähigung im Umgang mit den Alltagsproblemen.

Stabilisierende Faktoren bei gesundheitlich beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen sind:

  • Aufbau einer besseren physischen und psychischen Konstitution
  • Aufbau stabiler sozialer Beziehungen, Förderung von Freundschaften
  • Altersgemäße Informiertheit über Risikofaktoren, Krankheiten, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen
  • Verhaltenstraining zur Einstimmung auf neue Anforderungen
  • Ausbildung und Bewahren eines positiven Selbstbildes
  • Stärkung der Fähigkeiten zur Risikobewältigung
  • Erweiterung und Erprobung neuer Kompetenzen, die auf neue Anforderungen bezogen werden können
  • Förderung von Freude und Spaß („Sich-Wohlfühlen“) in einer entwicklungsfördernden Atmosphäre
  • Ausgewogene, gesunde Ernährung.

10.2 Konzeption der stationären Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation

10.2.1 Diagnostik

Die indikationsbezogene, rehabilitationsspezifische diagnostische Ausstattung der Einrichtung (vgl. Anforderungsprofile Ziffer 15.2) ist jeweils als Mindestanforderung zu verstehen, die je nach weiterer Spezialisierung der Einrichtung ergänzt werden muß.

10.2.2 Ärztliche Leitung und Verantwortung

Im Unterschied zu den Vorsorgeeinrichtungen nehmen die Rehabilitationseinrichtungen nur Kinder und Jugendliche auf, die eine indikationsspezifische klinische Therapie benötigen. Deshalb obliegt die ärztliche Leitung einer Rehabilitationseinrichtung für Kinder und Jugendliche einem dafür qualifizierten hauptamtlichen Arzt für Kinderheilkunde, wobei je nach Spezialisierung der Einrichtung eine entsprechende Weiterbildung nachgewiesen werden sollte. Der leitende Arzt arbeitet interdisziplinär mit den ärztlichen und nicht-ärztlichen Fachkräften der einzelnen Therapiebereiche zusammen, wobei die individuelle Feinabstimmung des Rehabilitationsplanes und dessen kontinuierliche Überprüfung im Hinblick auf das jeweilige Rehabilitationsziel ein effizientes Management erfordern.

Bei der Aufstellung des ganzheitlichen individuellen Rehabilitationsplanes sind insbesondere die

– medizinisch-ärztlichen,
– therapeutischen,
– sozialpädagogischen,
– schulischen und
– gesundheitsfördernden Aspekte 

zu berücksichtigen. Hierzu notwendig ist die differenzierte Erfassung des Beschwerdebildes und die Überprüfung der Eingangsdiagnose sowie der Rehabilitations- und Therapieziele. 

Die medizinische Behandlung der Kinder und Jugendlichen steht unter der kontinuierlichen persönlichen Aufsicht, Mitwirkung und Verantwortung des hauptamtlichen Arztes. Diese Tätigkeit erfordert eine patientenorientierte, ganzheitliche Anleitung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören neben den regelmäßigen Untersuchungen auch Anregungen und Verordnungen sowie die Überwachung der entsprechend dem individuellen Rehabilitationsplan eingeleiteten Maßnahmen.

Spezielle Aufgaben des Arztes

  • Die eingehende Aufnahmeuntersuchung, Erhebung biographischer, sozialer, krankheitsbezogener Daten, insbesondere auch die Erfassung, Objektivierung und Gewichtung von Risikofaktoren, Anordnung der Eingangsdiagnostik und weiterer therapierelevanter medizinischer Diagnostik unter Berücksichtigung von Vorbefunden. Mit den Eltern bzw. Bezugspersonen sind zur Erfassung aktueller anamnestischer Daten nach Möglichkeit Aufnahmegespräche zu führen.

  • die interdisziplinäre Festlegung der Ziele der Rehabilitation
  • die Aufstellung und Erläuterung des individuellen Rehabilitationsplanes
  • indikationsbezogene Verlaufskontrolle mit regelmäßigen Zwischenuntersuchungen
  • die individuelle Abstimmung und Fortschreibung des Rehabilitationsplanes im interdisziplinären Team, Fallbesprechungen
  • die Beratung, die Visite, das Gespräch über die Fortschreibung des Rehabilitationsplanes mit dem Patienten, Bezugspersonen und dem interdisziplinären Team
  • ärztliche Therapiemaßnahmen
  • lückenloser Bereitschaftsdienst (auch an Wochenenden und Feiertagen)
  • Konsile mit weiteren Fachärzten
  • die Reha-Dokumentation, auch zur Qualitätssicherung (Aussagen zur Familien- und Eigenanamnese, zum Beschwerdebild, zum Rehabilitationsziel, zum Therapieverlauf und -ergebnissen, zur Epikrise und Empfehlungen für die Nachsorge)
  • krankheitsspezifische interdisziplinäre Schulungsprogramme für Kinder und Eltern bzw. Bezugspersonen
  • mündliche, schriftliche und fernmündliche Kommunikation mit Eltern bzw. Bezugspersonen über die Ergebnisse der Maßnahme und die Nachsorge
  • Erstellung des qualitativen Entlassungsberichts (vgl. Ziffer 12).

10.2.3 Psychologische Therapie

Die psychologische Therapie umfaßt im Rahmen der stationären Rehabilitationsmaßnahme u.a. die folgenden Ziele: Hilfestellung zu Verhaltensänderungen, Vermittlung von Kompensationstechniken, Unterstützung beim Prozeß der Krankheitsverarbeitung, Hilfestellungen zur Bewältigung persönlicher Belastungen, psychische Stabilisierung sowie Förderung der sozialen Kompetenz.

Aufgaben

  • Psychologische Testverfahren, spezielle Anamnese
  • Beratung und Therapie, einzeln und in Gruppen (u.a. Psychotherapie, Verhaltenstherapie mit Modifikation, Gesprächstherapie, körperbezogene Therapieformen, Gestaltungstherapie)
  • Krisenintervention
  • Entspannungstraining, Streßabbau
  • Mitarbeit an krankheitsspezifischen Schulungen
  • Elternarbeit
  • Empfehlungen für die Weiterbetreuung
  • Mitarbeiterberatung.

10.2.4 Allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie

Die allgemeine gruppen- und sozialpädagogische Therapie ist in erster Linie darauf ausgerichtet, den Kindern und Jugendlichen psychosoziale, krankheitsbezogene Erziehungs- und Betreuungshilfe zur Bewältigung der psychosozialen Beeinträchtigungen und Belastungen zur Verfügung zu stellen. In der Regel handelt es sich bei den Rehabilitanden um mehrfach beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, bei denen Verhaltensstörungen nachweislich häufiger anzutreffen sind. Deshalb umfaßt die Gruppen- und Einzelfallhilfe schwerpunktmäßig zusätzlich zu den bereits bei den Vorsorgeeinrichtungen genannten (Ziffer 10.1.3) folgende Aufgaben:

  • Systematische Beobachtung und Dokumentation
  • pädagogische und sozialpädagogische Hilfen im Umgang mit der (chronischen) Krankheit durch Hinführung zur persönlichen Akzeptanz der geminderten Leistungskraft und Aufbau des Selbstwertgefühls durch Förderung der körperlichen und sozialen Leistungsfähigkeit und anderer Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken
  • pädagogische und psychologische Hilfen bei der Aufarbeitung von Problemsituationen, die die Kinder zusätzlich (und ursächlich) belasten
  • spezifische Therapien zum Ausbau von individuellen Fähigkeiten, die das Selbstvertrauen fördern im therapeutischen Klima der Gruppe, in denen das Kind bzw. der Jugendliche sich als mitgestaltendes Subjekt erlebt
  • krankheitsspezifische Schulungsprogramme für Kinder/Jugendliche und Eltern bzw. Bezugspersonen
  • Vermittlung der Weiterbetreuung am Wohnort durch Einbezug des sozialen Umfeldes (z.B. Heim, Pflegefamilie, Jugendamt) mit dem Ziel der Stabilisierung der Erfolge der Rehabilitationsmaßnahme.

10.2.5 Spezielle Therapieangebote

Zu den speziellen Therapieangeboten gehören – je nach Indikation –

  • alle Maßnahmen der physikalischen Therapie
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • spezielle Trainingsprogramme
  • alltags- und freizeitbezogenes Verhaltenstraining
  • Psychomotorik, Mototherapie
  • Ernährungs- und Diättherapie.

Indikationsspezifische Therapieformen ergeben sich aus den Anforderungsprofilen (s. Ziffer 15.2).

10.2.6 Schulunterricht

Der schulische Werdegang bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen soll durch die stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Deshalb bietet die Rehabilitationseinrichtung einen schulischen Überbrückungs- bzw. Regelunterricht an, der die krankheitsbedingten Leistungsminderungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.

In der Regel wird dem Kind/Jugendlichen in der klinikeigenen, staatlich genehmigten Schule in kleinen Klassen entsprechend seiner Schulart Regelunterricht erteilt. Die jeweilige Anzahl der Unterrichtsstunden wird im Rahmen des Therapieplanes festgelegt. Die Schule in der Rehabilitationseinrichtung ist eingebunden in das ganzheitliche interdisziplinäre Reha-Konzept; sie berücksichtigt die Wechselwirkung von Schule und Krankheit.

Aufgaben

  • Die mit dem Lehrplan der Heimatschule abgestimmte bildungsmäßige Versorgung der Schüler während des Aufenthaltes
  • die Mitarbeit an dem gesundheitserzieherischen Konzept der Rehabilitationseinrichtung
  • die Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen der Rehabilitationseinrichtung zur Anwendung von diagnostischen Methoden der Ursachenerforschung von Schulleistungsstörungen. Lernzustands- und Lernprozessdiagnostik tragen dazu bei, Schulleistungen zu überprüfen und Verhalten zu beobachten
  • schulpädagogische Anregungen für die nachbetreuenden Institutionen
  • Verbesserung der Lernfähigkeit der Schüler durch Schaffen eines positiven Erlebnisraumes, indem Erfolgserlebnisse vermittelt werden und Selbstvertrauen gefördert wird.

Kostenträger

Die Erteilung von Schulunterricht in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche ist eine freiwillige Leistung der Länder. Ihnen obliegt die Schulaufsicht und die Aufstellung der Lehrpläne. Lehrkräfte sind ihnen dienstrechtlich unterstellt. Für Schulunterricht ist das Bundesland zuständig, in dem sich die Rehabilitationseinrichtung befindet.

10.2.7 Gesundheitsförderung

Vor dem Hintergrund der Zunahme chronischer und psychosomatischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen und der gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen bei Heranwachsenden kommt der Gesundheitsförderung in der Einrichtung eine besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern auch um die auf die Lebenssituation des Einzelnen bezogenen Aspekte und das Hinwirken auf gesundheitsfördernde Bedingungen in den zentralen Lebensbereichen Familie, Schule und Freizeit. Diese liegen vor allem darin, die persönlichen Ressourcen zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität bewußt zu machen und zu fördern.

Zusätzlich zu den bereits bei den Vorsorgeeinrichtungen genannten Maßnahmen (Ziffer 10.1.7) umfaßt die Gruppen- und Einzelfallhilfe schwerpunktmäßig nachfolgende Aufgaben:

  • Hilfe zur Entwicklung und Nutzung physischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten, die die Konstitution, das Selbstbewußtsein und die Identität des Patienten stabilisieren helfen
  • Indikationsbezogene Information über Krankheiten und Kriseninterventionen
  • Hilfe zur Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eigene Entscheidungen zu treffen, zu vertreten, Streß zu bewältigen und mit konflikthaften Situationen im Bezug auf das gesundheitliche Verhalten umzugehen
  • Verhaltenstraining zur Einstimmung auf neue Anforderungen
  • Hilfe bei der Förderung von altersgemäßem Verantwortungsbewußtsein bezogen auf die individuelle und familiäre Gesundheit
  • Hilfe zur Vermeidung von Risikofaktoren
  • Förderung von Freude und Spaß an einer gesundheitsbewußten Lebensweise
  • Förderung des Bewußtseins einer gesunden, kindgerechten Lebensführung und Hinführung zu Verhaltensweisen, die auch im Alltag nach der stationären Behandlung in der Rehabilitationseinrichtung gelebt werden sollen (z.B. zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit der Bedeutung gesunder Ernährung, Aufbau eines verbesserten Körper- und Gesundheitsbewußtseins durch bewußte Bewegung und Entspannung).

Dabei geht es nicht nur um Wissensvermittlung, sondern um die Erprobung alternativer Möglichkeiten einer gesunden Lebensführung, Streß- und Konfliktbewältigung. Gesundheitsschädliches Verhalten entsteht bei Kindern und Jugendlichen u.a. oft durch Neugierde und Gruppendruck. Deshalb sind die gesundheitspädagogischen Programme so auszurichten, daß zu dem gesundheitsgefährdenden Verhalten Alternativen gefunden werden, die den gleichen psychosozialen Zweck erfüllen, also ebenfalls zur sozialen Akzeptanz und zur Verbesserung des Selbstwertgefühls führen.

11. Weiterführende Maßnahmen

Um die Rehabilitationsziele vollständig zu erreichen, können im Anschluß an eine stationäre Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation nachgehende Leistungen erforderlich sein. Gesundheitsbezogene Verhaltens- und Lebensstiländerungen, Hilfen zur Krankheitsbewältigung und die Schulung der Kinder und Jugendlichen (und ggf. Bezugspersonen) sind oft länger andauernde Prozesse. Eine wohnortnahe ambulante Fortführung der stationär vermittelten Behandlungselemente ist deshalb vielfach notwendig. In der Nachsorgephase sollen verstärkt Eigenaktivitäten der Kinder und Jugendlichen gefördert und damit Selbsthilfepotentiale geweckt und gestärkt werden. Im Interesse eines umfassenden und hinreichend differenzierten Nachsorgeprogramms sollten daher von der Rehabilitationseinrichtung bzw. vom nachbehandelnden Arzt medizinisch notwendige therapeutische Maßnahmen im Rahmen der Nachsorge empfohlen bzw. veranlaßt werden. Beispielhaft sind zu nennen:

Um die Rehabilitationsziele vollständig zu erreichen, können im Anschluß an eine stationäre Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation nachgehende Leistungen erforderlich sein. Gesundheitsbezogene Verhaltens- und Lebensstiländerungen, Hilfen zur Krankheitsbewältigung und die Schulung der Kinder und Jugendlichen (und ggf. Bezugspersonen) sind oft länger andauernde Prozesse. Eine wohnortnahe ambulante Fortführung der stationär vermittelten Behandlungselemente ist deshalb vielfach notwendig. In der Nachsorgephase sollen verstärkt Eigenaktivitäten der Kinder und Jugendlichen gefördert und damit Selbsthilfepotentiale geweckt und gestärkt werden. Im Interesse eines umfassenden und hinreichend differenzierten Nachsorgeprogramms sollten daher von der Rehabilitationseinrichtung bzw. vom nachbehandelnden Arzt medizinisch notwendige therapeutische Maßnahmen im Rahmen der Nachsorge empfohlen bzw. veranlaßt werden. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Krankengymnastik
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Ergotherapie
  • Gehschule/Rückenschule
  • Ernährungsberatung
  • Logopädie
  • Psychotherapie
  • Kurse zur Gesundheitsbildung (z.B. Streßbewältigungstraining, Entspannungstraining, Raucherentwöhnung, Veränderung von Ernährungsverhalten, Gesundheitssport).

Zur Durchführung weiterführender Maßnahmen sollten vorhandene Leistungsangebote (ggf. auch der Rehabilitationseinrichtungen selbst) genutzt werden. Eine enge institutionelle Zusammenarbeit mit den übrigen Trägern im Gesundheitssektor ist anzustreben, um das Angebot im Gesundheitsbildungsbereich zu verbessern. Eine wichtige Funktion für die Übernahme von Eigenverantwortung und für den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen der Betroffenen untereinander sowie zwischen Therapeuten und Rehabilitanden haben hier auch Selbsthilfegruppen. Kontakte mit kooperationsbereiten Selbsthilfegruppen sollten daher gefördert werden.

12. Entlassungsbericht

Nach Beendigung der stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erhalten der behandelnde/einweisende Arzt und der zuständige Leistungsträger einen ärztlichen Entlassungsbericht, der möglichst die in der Anlage 4 aufgeführten Angaben enthalten soll.

13. Qualitätssicherung

Für die geforderte Qualitätssicherung der stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Kindes- und Jugendalter dienen folgende Punkte inhaltlich als Orientierungshilfe. Führen die Leistungsträger eigene Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, werden die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen hieran mitwirken.

13.1 Strukturqualität

Zur qualitätsgesicherten Struktur der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen die in diesem Rahmenkonzept gestellten Anforderungen an die personelle, räumliche und apparative Ausstattung der Einrichtungen indikationsspezifisch erfüllt sein.

13.2 Prozeßqualität

Vorgaben für den qualitätsgesicherten Verlauf der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind das Vorsorge- bzw. Rehabilitationskonzept der Einrichtung und der individuelle Therapie- bzw. Rehabilitationsplan des Patienten. Die Einhaltung der Therapie- bzw. Rehabilitationspläne (Häufigkeit und Intensität der Maßnahmen) ist anhand einer praxisbezogenen, standardisierten Dokumentation zu gewährleisten.

Folgende Faktoren fördern die Prozeßqualität:

- Erstellung eines individuellen Therapie- bzw. Rehabilitationsplanes entsprechend der Krankheitskonstellation und der Rehabilitationsbedürftigkeit, Formulierung des Therapie- bzw. Rehabilitationszieles

- Orientierung an erprobten Reha-Konzepten (Behandlungsstandards) und wissenschaftlich gestützte Erarbeitung neuer Konzepte

– Ausrichtung aller Maßnahmen auf den Patienten i. S. der festgelegten Therapie- bzw. Rehabilitationsziele

– Qualifiziertes Personal, interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten, Supervision

- Schaffung eines guten Arbeitsklimas

- Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen und des familiären Umfeldes in den Therapie- bzw. Rehabilitationsplan

– Transparenz aller Behandlungsabläufe durch individuelle Therapie- u. Rehabilitationspläne bzw. Wochenstundenpläne für Patienten und Mitarbeiter

- fortlaufende Optimierung dieser Pläne und Zusammenarbeit zwischen Chefarzt, Therapeutenteam und Verwaltungsleitung

- Teamsitzungen, auch patientenbezogen, Vorkehrungen zur Umsetzung der diagnostischen und therapeutischen Standards bzw. des Klinikkonzepts und seiner Philosophie

– Motivierung aller Mitarbeiter der Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung

– Rechtzeitige, vollständige Erstellung der Entlassungsberichte einschl. Empfehlungen für die Nachsorge und rechtzeitige Kontaktaufnahme zu weiterbetreuenden Institutionen oder Personen

– Beratungsgespräche für Eltern bzw., sofern möglich, Elternseminare

- Schriftliches Informationsmaterial für die Weiterbetreuung zu Hause

- Telefonische „Hotline“ der Klinik für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt

– Schaffung interner Qualitätszirkel

– Zusammenarbeit mit Elternvereinigungen und Selbsthilfeorganisationen

- Erstellung einer Diagnosen- und Leistungsstatistik.

13.3 Ergebnisqualität

Das im individuellen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsplan definierte Therapieziel ist in regelmäßigen Zeitabständen anhand von Patientenuntersuchungen sowie der Abschlußbeurteilung zu überprüfen. Falls notwendig, werden das Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziel und der Therapie- bzw. Rehabilitationsplan modifiziert.

13.3.1 Patientenbefragung

Will man dem Aspekt einer humanen und medizinisch qualitativ hochwertigen Versorgung mit gesundheitlichen Leistungen Rechnung tragen, wird dies nicht nur auf der Basis objektiver Qualitätskriterien geschehen können, vielmehr muß darüber hinaus die subjektive Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen mit dem Aufenthalt in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und den Behandlungsergebnissen einbezogen werden.

14. Gesetzliche Grundlagen

A. Gesetzliche Krankenversicherung

  • Stationäre medizinische Vorsorgemaßnahmen § 23 Abs. 4 SGB V
  • Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen § 40 Abs. 2 SGB V
  • Mitaufnahme einer Begleitperson § 11 Abs. 3 SGB V
B. Gesetzliche Rentenversicherung
  • Stationäre Kinderheilbehandlungen § 31 Abs. 1, Ziffer 4 SGB VI
  • Mitaufnahme einer Begleitperson § 31 Abs. 2 SGB VI (Gemeinsame Richtlinien)
C. Schulgesetze der Bundesländer

 

15. Anforderungsprofile für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Die nachfolgenden Anforderungsprofile beschreiben die an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu stellenden Mindestanforderungen. Im einzelnen bestimmt sich die Einrichtungsstruktur mit ihrer apparativen und personellen Ausstattung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit nach dem Konzept und der indikationsbezogenen Aufgabenstellung der Einrichtung.

Die angegebene diagnostische Ausstattung, insbesondere Spezialdiagnostik, braucht dann nicht vorgehalten zu werden, wenn die erforderlichen Leistungen durch externe Einrichtungen zeitnah und wirtschaftlicher erbracht werden können (vgl. Ziffern 10.1.1 u. 10.2.1).

15.1 Anforderungsprofil für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese
Beschwerdebild
Funktionsdiagnostik
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer
Mototherapeut2)
Bei Hauterkrankungen und Erkrankungen der Atemwege muß in den Schlaf-, Aufenthalts- und Funktionsräumen ein allergenarmes Milieu gewährleistet sein.

_______________________
1)
nur bei indikationsspezifischem Bedarf
2)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis

15.2 Indikationsspezifische Anforderungsprofile für stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik
EKG, Langzeit-EKG, PKG
Ergometrie
Sonographie
Echokardiographie
Dopplersonographie
Röntgen
Speziallabor
Langzeit-Blutdruckmessung
Pharmakotherapie
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie1)
Psychomotorik1)
Trainingsbehandlung
Krankengymnastik
Diät/Ernährungsberatung
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer
Mototherapeut2)
Ergotherapeut2)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge2)
Sozialpädagoge2)
Psychologe2)
Lehrer
Diätassistent
Arzt f. Kinderheilkunde (Kinderkardiologie)
MTA-Röntgen/-EKG/-Labor

_______________________
1)
nur bei Bedarf 
2)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (entzündliche, weichteilrheumatische, degenerative Erkrankungen)

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild
Funktionsdiagnostik 
EKG
Arthroskopie 
Röntgen 
Speziallabor 
Sonographie
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Pharmakotherapie 
Psychologische Therapie 
Diät/Ernährungsberatung 
Hilfsmittelversorgung/ Hilfsmittelanpassung
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer
Mototherapeut1) 
Ergotherapeut
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge2) 
Sozialpädagoge2)
Psychologe 
Lehrer 
Diätassistent
Arzt f. Kinderheilkunde (Orthopädie), (Rheumatologie in Kooperation) MTA-Röntgen/-EKG/-Labor Orthopädie-Techniker2)

_______________________
1)
nur bei Bedarf 
2)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis

Gastroenterologische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild
Funktionsdiagnostik
Sonographie 
Speziallabor  
Endoskopie
Röntgen 
EKG
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik
Trainingsbehandlung
Krankengymnastik
Psychologische Therapie
Pharmakotherapie
Diät/Ernährungsberatung 
Erzieher 
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Psychologe 
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Gastroenterologie), (Zusatzqualifikation Diabetologie)
MTA-Röntgen/-EKG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Erkrankungen der Atemwege

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik
Röntgen
Speziallabor
Lungenfunktionsdiagnostik
Allergologische Diagnostik
Sonographie
EKG
Endoskopie
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie
Psychomotorik
Trainingsbehandlung
Krankengymnastik
Entspannungstherapie
Inhalation
Pharmakotherapie
Mikrowellen- bzw. Kurzwellentherapie
Diät/Ernährungsberatung
Erzieher 
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Psychologe 
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Zusatzqualifikation Allergologie, Kenntnisse in Pulmologie), 
MTA-Röntgen/-EKG/-Labor
Zusätzlicher Hinweis: In den Schlaf-, Aufenthalts- und Funktionsräumen muß ein allergenarmes Milieu gewährleistet sein.

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Nieren- und Harnwegserkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild
Funktionsdiagnostik
Röntgen 
Speziallabor 
Sonographie  
Endoskopie
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie
Psychomotorik
Trainingsbehandlung
Krankengymnastik
Mikrowellentherapie
Pharmakotherapie
Diät/Ernährungsberatung
Erzieher 
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Nephrologie), (in Kooperation Urologie), 
MTA-Röntgen/-EKG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Neurologische Erkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik 
EEG-Labor 
EMG Spezifisch neurophysiologische Diagnostik 
Röntgen 
Speziallabor  Kinderkrankenschwester/pfleger Gymnastik-/Sportlehrer
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Psychologische Therapie 
Logopädie 
Pharmakotherapie 
Diät/Ernährungsberatung 
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Zusatzbezeichnung Neuropädiatrie)
Psychologie
Logopädie
MTA-Röntgen/-EKG/-EEG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Onkologisch-hämatologische Erkrankungen, Systemerkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik 
EEG-Labor 
Sonographie 
Röntgen 
Speziallabor
EKG
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Psychologische Therapie 
Pharmakotherapie 
Diät/Ernährungsberatung 
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Kenntnisnachweis in Onkologie, Hämatologie)
Psychologie
Logopädie
MTA-Röntgen/-EKG/-EEG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Hauterkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild
Funktionsdiagnostik
Allergologische Diagnostik 
Speziallabor  
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie/dermatologische Balneotherapie
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Entspannungstherapie
Phototherapie, Licht
Psychologische Therapie 
Pharmakotherapie 
Diät/Ernährungsberatung 
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Dermatologie, in Kooperation Allergologie))
Psychologie
MTA-Labor
Zusätzlicher Hinweis: in den Schlaf-, Aufenthalts- und Funktionsräumen muß ein allergenarmes Milieu gewährleistet sein.

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Psychosomatische, psychovegetative Erkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik 
Sonographie 
Röntgen 
EKG
EEG
Speziallabor
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Psychologische Therapie 
Entspannungstherapie 
Diät/Ernährungsberatung 
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Zusatzausbildung Psychotherapie)
Psychologe mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung
MTA-Röntgen/-EKG/-EEG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Stoffgebundene Suchterkrankungen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Suchtdiagnostik
Funktionsdiagnostik 
Sonographie
Speziallabor 
Röntgen 
EEG
EKG
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsprogrammen
Physikalische Therapie
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Sport- und Bewegungstherapie Pharmakotherapie Psychologische Therapie
Krankengymnastik 
Psychologische Therapie 
Entspannungstherapie 
Diät/Ernährungsberatung
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer Mototherapeut1) 
Ergotherapeut1)
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge1) 
Sozialpädagoge1)
Lehrer 
Diätassistent 
Arzt f. Kinderheilkunde (Zusatzausbildung Psychotherapie)
Psychologe mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung
Suchttherapeut
MTA-Röntgen/-EKG/-EEG/-Labor

_______________________
1)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis 

Unfall-, Verletzungsfolgen

Diagnostik  Therapie  Personal
Anamnese 
Beschwerdebild 
Funktionsdiagnostik 
Sonographie 
Röntgen 
EKG
EEG
Gesundheitserzieherische Maßnahmen mit krankheitsbezogenen Schulungsgrammen
Physikalische Therapie 
Ergotherapie 
Psychomotorik 
Trainingsbehandlung 
Krankengymnastik 
Psychologische Therapie 
Hilfsmittelversorgung/ Hilfsmittelanpassung1)
Diät/Ernährungsberatung
Erzieher
Kinderkrankenschwester/pfleger
Gymnastik-/Sportlehrer
Mototherapeut2) 
Ergotherapeut
Krankengymnast/Physiotherapeut
Masseur/Med. Bademeister
Heilpädagoge2) 
Sozialpädagoge2)
Lehrer 
Diätassistent
Arzt f. Kinderheilkunde (in Kooperation mit Chirurgie, Orthopädie)
Psychologe 
MTA-Röntgen/-EKG/-Labor Orthopädie-Techniker2)

_______________________
1)
nur bei Bedarf 
2)
ggf. als Teilzeitbeschäftigte oder auf Honorarbasis

Anlage 1 
Checkliste für die Indikationsstellung für Maßnahmen der stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter

Anlage 2 
Kinder- und jugendmedizinische Diagnosen – Diagnosegruppen nach ICD 10

Anlage 3 
Ärztlicher Befundbericht zur Anregung einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche

Anlage 4 
Ärztlicher Entlassungsbericht