Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation nach SGB IX

Ambulante medizinische Rehabilitation ist keine Kassenleistung nach Sozialgesetzbuch V (SGB). 
Physiotherapie-Praxen können deshalb mit Ausnahme des "Rehabilitationssports" diese Leistungen nicht erbringen. Für die Abrechnung von Leistungen für Rehabilitationssportgruppen müssen Verträge mit den Kostenträgern geschlossen werden.

Die Empfehlungen:

Rahmenempfehlung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation - Allgemeiner Teil

Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation

Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation

Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen

Rahmenempfehlungen zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation

Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen

Rahmenempfehlungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation

Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C

Gemeinsames Rahmenkonzept für die Durchführung stationärer medizinischer Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Empfehlungen zur stationären Langzeitpflege und Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems in der Phase F

Rahmenvereinbarung "Rehabilitationssport und Funktionstraining"

Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation

Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation